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Montag, 13. Februar 2012
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Kommentar Das Ende ist noch völlig offen

14.02.2008 ·  Das politische Ringen in der Stammzell-Debatte ist wesentlich für das verfassungsrechtliche System der Menschenwürde. Niemand kommt daran vorbei, dass die Forschung an embryonalen Stammzelllinien die Tötung von Embryonen voraussetzt. Vom Grundgesetz führt kein Weg zum Embryonenverbrauch.

Von Georg Paul Hefty
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Das Ende ist noch völlig offen. Zwar haben sich von den 613 Bundestagsabgeordneten in der Frage des Importes embryonaler Stammzellen schon 486 weitgehend festgelegt, aber es handelt sich um vier — ethisch eigentlich unvereinbare — Gesetzentwürfe.

Auch wenn die Verfechter einer freien Einfuhr von Stammzelllinien sich mit den Befürwortern einer einmaligen Verschiebung des Stichtages zusammenschlössen, hätten die beiden Gruppen noch immer keine Mehrheit, doch ein riesiges Problem: Die eine hätte den so hoch gehaltenen Grundsatz der Forschungsfreiheit für ein Linsengericht hergegeben; die andere die Glaubwürdigkeit verloren, dass es sich lediglich um eine einmalige Verschiebung handelt. Denn jeder Serienkompromiss führt in der Politik dazu, dass das nächste Mal diejenigen zum Zuge kommen, die zuvor nachgegeben haben. Beim nächsten Versuch, den Stichtag zu verändern und damit vermeintlich zu retten, würde das Verfahren an Lächerlichkeit zugrunde gehen.

Ein Mensch „wie du und ich“

Diese Gefahr besteht eigentlich schon diesmal. Daher ist das politische, parlamentarische und letztlich persönliche Ringen der Stichtagsverteidiger und der Stichtagsgegner unter den Forschern wie den Abgeordneten so tiefgreifend und im wahrsten Sinne des Wortes wesentlich für das verfassungsrechtliche System der Menschenwürde. Niemand kommt daran vorbei, dass die Forschung an embryonalen Stammzelllinien die Tötung von Embryonen im Frühstadium voraussetzt. Gleich ob die Embryonen von den einen als (werdende) Personen angesehen werden und von anderen als vor der Nidation lebensunfähige Zellhaufen – es lässt sich nicht bestreiten, dass aus dem einmal entstandenen Embryo nichts anderes werden würde als ein Mensch „wie du und ich“.

Das deutsche Recht beruht auf dem unbedingten Schutz des Embryos. Der Hinweis auf die Zulassung der Spirale und (eingeschränkt) der Abtreibung, denen gleichfalls Embryonen zum Opfer fallen, läuft – obwohl er im Bundestag vorgebracht wird – in die Irre, denn beide Male geht es um einen Konflikt zwischen Embryo und der (möglichen) Schwangeren. Diesen entschuldigenden Konflikt gibt es weder zwischen dem Embryo und den Forschern noch zwischen dem Embryo und den künftigen Kranken, die auf Kosten des zur Stammzelllinie Verarbeiteten eines Tages vielleicht geheilt werden können. Vom Grundgesetz führt kein Weg zum Embryonenverbrauch.

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