15.12.2005 · Kanzlerin Merkel dürfte bei den Beratungen über die Föderalismusreform den Länderchefs eindringlich vor Augen geführt haben, daß es auch ihnen nicht gleichgültig sein könne, ob die große Koaltion schon bald einen Nachweis von Reformfähigkeit erbringen kann.
Vor genau einem Jahr schienen Bundestag und Bundesrat schon einmal ganz nah dran an einer Reform unserer bundesstaatlichen Ordnung. Angeblich war es damals nur ein Punkt, über den man nicht hatte handelseinig werden können: die Zuständigkeit für Bildungspolitik.
Doch bei jedem Versuch, den nach dem Alles-oder-nichts-Prinzip gescheiterten Reformversuch doch noch zu einem guten Ende zu führen, fanden sich Ministerpräsidenten, die das von Stoiber und Müntefering ausgehandelte Paket auch an anderen Stellen wieder aufschnüren wollten: Von Beust, Wulff, Ringstorff, Carstensen gaben mehr oder weniger diskret zu Protokoll, daß sie die Interessen ihrer Länder von den geplanten Verfassungsänderungen beeinträchtigt sähen. Dem einen gingen die Kompetenzen des Bundes noch immer zu weit, dem anderen nicht mehr weit genug (zum Beispiel bei der Beamtenbesoldung); der eine fürchtete einen ruinösen Wettbewerb, der andere Nachteile aus dem Fehlen wettbewerblicher Elemente.
So war es auch nach der Aufnahme der Föderalismusreform in den neuen Koalitionsvertrag. Doch bevor das halblaute Gemecker wieder zu einem lauten Stimmengewirr anschwellen konnte, haben die Ministerpräsidenten überraschend zur Einigkeit zurückgefunden. Im Gespräch mit der Bundeskanzlerin gelobten sie nun, bis zur Sommerpause die Zuständigkeiten von Bund und Ländern spürbar zu entflechten.
Wie ging das zu? Zunächst einmal dürfte Frau Merkel den Länderchefs eindringlich vor Augen geführt haben, daß es auch ihnen nicht gleichgültig sein könne, ob die neue Bundesregierung in ihrem ersten Halbjahr einen Nachweis von Reformfähigkeit erbringen kann oder nicht. Zum anderen wird sie versichert haben, daß sie ihnen bestimmt nicht weh tun werde, denn im ersten Schritt werde ihnen die Operation keine nennenswerten finanziellen Einbußen bescheren. Alles, was kostenwirksam sein könnte, wird auf eine spätere Reform der Finanzverfassung verschoben, die endlich auch die Verantwortung für Einnahmen und Ausgaben stärker zusammenführen soll. Wie sehr die gegenwärtige Verfassung die Großzügigkeit der Länder auf Kosten Dritter fördert, hat soeben der Bundesrechnungshof mit eindrucksvollen Beispielen belegt. Doch um dieses Übel abzustellen, sind die Ministerpräsidenten allesamt noch nicht Manns genug.