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Freitag, 17. Februar 2012
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Kommentar Auf der Hut sein

10.12.2007 ·  Scientology kann sich nicht - wie die NPD - auf das Parteienprivileg berufen. Trotzdem ist es nicht einfach, diese Organisation zu verbieten. Gegen Verletzungen der Strafgesetze muss der freiheitliche Staat vorgehen. Wirres und Geschmackloses hat er dagegen zu dulden.

Von Reinhard Müller
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Auf das Parteienprivileg des Grundgesetzes kann sich Scientology - anders als die NPD - nicht berufen. Das heißt nicht, dass es einfach wäre, die Organisation zu verbieten. Der Vorwurf, die Vereinigung sei verfassungsfeindlich, wird seit vielen Jahren erhoben.

Das Bundesarbeitsgericht hat schon vor mehr als zehn Jahren entschieden, die „Scientology Kirche Hamburg e.V.“ sei keine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes.

Wie im Fall der NPD

Doch sind die Warnungen staatlicher Stellen vor der Organisation und ihren Anhängern nicht immer erhört worden. So hat das Bundesverwaltungsgericht einer Scientologin und Unternehmerin recht gegeben, die sich von der Stadt Hamburg in ihrer Glaubensfreiheit verletzt sah.

Wie im Fall der NPD gilt: Wirres und Geschmackloses hat der freiheitliche Staat zu dulden - gerade weil man darüber trefflich streiten kann. Gegen Verletzungen der Strafgesetze und Untergrabungsversuche muss er freilich entschieden(er) vorgehen. Auch im Falle von Scientology ist es angezeigt, auf der Hut zu sein.

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