21.07.2005 · Wenn es nach dem politischen Betrieb in Berlin gegangen wäre, hätte sich Horst Köhler mit seiner Entscheidung über Schröders Coup nicht mehr quälen müssen. Der Wahlkampf hatte schon begonnen, als seine Frist noch nicht einmal begonnen hatte.
Von Günter BannasKlarheit nach den Wochen des Prüfens und des Wartens: Seit Bundeskanzler Schröder am 1. Juli die Vertrauensabstimmung im Bundestag wunschgemäß verloren und sodann den Bundespräsidenten um die vorzeitige Auflösung des Bundestages gebeten hatte, hatte sich Horst Köhler öffentlich zu der Angelegenheit nicht mehr geäußert.
Lediglich die Versicherung, er wolle die ihm gesetzte Frist von 21 Tagen vollständig ausschöpfen, ließ er bekanntmachen. Sodann schien er zu prüfen und schwieg.
Zwei Varianten für eine Entscheidung
Diejenigen, die sich von außen mit der Prüfung zu befassen hatten, waren auf Spekulationen angewiesen. Variante 1 schaute auf die vielen kritischen Stimmen von Verfassungsrechtlern, der von Schröder eingeschlagene Weg entspreche nicht den Maßstäben der Verfassung und der Rechtsprechung; weil Köhler nicht der erste Bundespräsident sein wolle, der mit der Unterschrift unter dem Auflösungsbegehren des Kanzlers vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe scheitere, werde er sich dem politischen Begehr Schröders und der Parteien widersetzen.
Variante 2 verwies auf vorherige Andeutungen Köhlers, er werde - unter anderem - die Einmütigkeit des Wunsches nach dem Vorziehen der Bundestagswahl und auch die gleichgerichtete Erwartung in der Bevölkerung berücksichtigen, und kam mithin zum gegenteiligen Ergebnis: Auflösung, und wer berechtigt sei und es auch wolle, solle einen Organstreit durchfechten. Der Rest der Spekulationen über Inhalt der Entscheidung und den Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe war dem fiebrigen Klima in Berlin geschuldet.
Erklärung im Fernsehen
Da spielte am Ende sogar eine Benefizveranstaltung „Mode und Musik“ am Donnerstagabend eine Rolle. Köhler hatte zugesagt. Als klar wurde, daß Köhler seine Entscheidung am Donnerstag getroffen hatte, wurde der Termin abgesagt - „mit Bedauern“, wie es hieß. Lange hatte es geheißen, Köhler wolle die ihm mögliche Frist ausschöpfen, was schließlich zu dem Disput unter Juristen führte, ob diese Frist am Freitag mittag oder erst am Abend um 24 Uhr ablaufe. So weit sollte es nicht kommen.
Am Donnerstag machten zunächst Berichte die Runde, Köhler habe seinen Abendtermin gestrichen. Es fügte sich zum Hinweis, Schröder werde aus seinem Kurzurlaub in Hannover nach Berlin abreisen. Am Nachmittag kam die Mitteilung, Köhler werde sich schon am Donnerstag erklären - nach den herkömmlichen Gesetzmäßigkeiten des Medienbetriebes im Fernsehen.
Keine andere Möglichkeit?
Um alles weitere wurde ein Geheimnis gemacht: wann der Präsident den Kanzler unterrichte und dann den Bundestagspräsidenten und vielleicht sogar die Justizministerin. Köhler schien - wenigstens am Ende des Prozesses - Herr des Verfahrens bleiben zu wollen. Die anderen „Verfassungsorgane“ wollten sich daran halten. Bundestagspräsident Thierse kündigte eine Erklärung nach Köhlers Fernsehauftritt an, Schröder wollte zehn Minuten später folgen.
Einer von den mutmaßlichen Klägern, der Abgeordnete Werner Schulz von den Grünen, hatte vor Wochen bei Köhler vorgesprochen und nun seinen dabei gewonnenen Eindruck verbreitet, Köhler werde dem allgemeinen Wunsch Schröders und der Bundestagsfraktionen folgen. Diese verhielten sich von Anfang an so, als wüßten sie das auch - vielleicht sogar, bevor es Köhler selber wußte. Sie verhielten sich von Anfang an so, als habe Köhler keine andere Möglichkeit, dem Ansinnen der Politik zu folgen.
Griff ins Zeitungsarchiv
Rücksichten auf seine Prüfungen nahmen sie jedenfalls nicht - es sei denn, Köhler hätte ihnen insgeheim den Hinweis zukommen lassen, er werde ihren Wünschen folgen. Wahlprogramme wurden ausgearbeitet, Wahlkreiskandidaten aufgestellt, Landeslisten zusammengefügt und verabschiedet, Parteitage vorbereitet. Die organisatorische Maschinerie des Wahlkampfes wurde in Gang gesetzt.
Köhler konnte derweil prüfen, ob alles rechtens sei. Seinem Wunsch an Schröder nach weiteren Informationen, wie das Fehlen des Vertrauens zu begründen sei, kam das Bundeskanzleramt mit einem Griff ins Zeitungsarchiv nach.
Auf ungebührliche Weise parteiisch
Köhler hatte seit seinem Amtsantritt im Sommer vergangenen Jahres einige Male den Widerspruch und den Ärger der Koalitionsparteien hervorgerufen, was dort den Verdacht nährte, der neue Bundespräsident sei auf ungebührliche Weise parteiisch. Sein Eingreifen - vor allem deren Form - in die Koalitionsdebatte, ob der Tag der Deutschen Einheit, der 3. Oktober, seinen Status als gesetzlicher Feiertag verlieren solle, führte auch in der Umgebung des Bundeskanzlers zu dem Vorwurf, Köhler stehe „auf der anderen Seite“. Seine Rede vor dem Arbeitgeberforum im März führte bei SPD und Grünen zu weiteren Vorwürfen, Köhler unterstütze in Fragen der Wirtschafts- und Sozialpolitik die Position der Bundestagsopposition.
Für eine „umfassende Steuerreform“ und für das „Instrument der Lohnkostenzuschüsse“ hatte er dort plädiert, wurde zur Begründung herangezogen. „Am wirkungsvollsten wäre es, die Kosten der sozialen Sicherung völlig vom Arbeisverhältnis abzukoppeln.“ Seine lobenden Worte über die Lohnzurückhaltung der Gewerkschaften und auch über den Mut der rot-grünen Koalition wurden von den Kritikern von SPD und Grünen vernachlässigt. Sie lesen seine Reden so, Köhler selbst habe an den Wahlprogrammen von Union und FDP mitgeschrieben. „Alle Regelungen für den Arbeitsmarkt, ob gesetzlich oder tariflich, müssen darauf überprüft werden, ob sie Beschäftigung fördern“, sagte er im März.
„Erhöhtes Erpressungspontential“
Diese Vorwürfe in der rot-grünen Koalition waren der Hintergrund einer Auseinandersetzung, in der Köhler zu innerparteilichen Debatten in der SPD instrumentalisiert wurde. Angebliche Zitate aus einem seiner Gespräche mit Schröder wurden in der Zeitschrift „Der Spiegel“ kolportiert. Schröder habe seine Vertrauensfrage damit begründet, es gebe ein „erhöhtes Erpressungspotential in der Fraktion und der Koalition“, hatte es da geheißen. Diese Zitate paßten zwar zu Schröders Aufassung - wie sonst hätte er ein mangelndes Vertrauen feststellen können?
Doch waren die linken Flügel beider Koalitionsfraktionen der Meinung, an ihnen dürfe Schröders Scheitern nicht gelegen haben, weshalb einige ihrer Führungsleute den Bundespräsidenten - oder auch sein „Umfeld“ - für die angebliche Indiskretion verantwortlich machten. „Wir müssen langsam die Auseinandersetzung mit dem Bundespräsidenten suchen“, sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Müller. Köhler streue „gezielt“ Informationen. Andere in der SPD hielten Köhler vor, seinem Amt „nicht gewachsen“ zu sein. Schröder und der SPD-Vorsitzende Müntefering hatten die Vorwürfe zurückzuweisen und dem Präsidenten das politische Vertrauen auszusprechen.
Köhlers Zurückhaltung
Mit vorsichtigen Äußerungen während seiner ersten Prüfungen - noch vor der Vertrauensabstimmung im Bundestag - suchte Köhler den zwiespältigen Erwartungen und seinem Auftrag als Staatsoberhaupt gerecht zu werden. „Ich werde meine Prüfung unahängig vornehmen, wie es die Verfassung vorschreibt. Ich kann gar nicht anders.“ Und: „Ich werde mir ein eigenständiges Urteil bilden und dann entscheiden. Das ist meine Pflicht.“
Köhler hielt sich zurück mit öffentlichen inhaltlichen Beschwerden, und aus seinem Amt drang auch nicht nach draußen, ob oder daß er erhebliche Bedenken gegen das Vorgehen Schröders und der Parteien habe, so wie damals Karl Carstens 1983. Auch wurde aus der Ankündigung Köhlers, die 21-Tage-Frist weitgehend auszuschöpfen, Zustimmung geschlossen. So wäre am leichtesten der avisierte Wahltermin des 18. September einzuhalten, und ein Negativ-Bescheid hätte auch vorher kommen können, lautete das Kalkül.
„Super-Horst“
Ein politisches Neutrum werde er nicht sein können und nicht sein wollen, war eine seiner Thesen nach der Wahl in der Bundesversammlung. Ähnlich hatten sich auch frühere Bundespräsidenten geäußert. Seine Popularität wuchs vom „Horst - wer?“ zum „Super-Horst“, und vielleicht hatte er sich auch deswegen Vorstellungen von der politischen Wirkung seines Amtes gemacht, die sich nicht bewerkstelligen ließen - wegen der Vorgaben des Grundgesetzes und auch wegen des Willens der (Partei-)Politiker, die Linien der Politik selbst zu bestimmen.
Auf keinem anderen Feld der im Grundgesetz normierten Zuständigkeiten des Bundespräsidenten scheint dessen Einfluß so groß, wie in den Angelegenheiten des Artikels 68. Nirgendwo aber sind zugleich die Interessen des Parlaments und der Parteien so unmittelbar betroffen wie hier.
Druck nicht verdeckt
Von Anfang an bekam Köhler das zu spüren. Die Mitteilung, Schröder wolle den Weg zur Verkürzung der Wahlperiode einschlagen, erfuhr Köhler zuerst über das Fernsehen, als Müntefering den Plan im Willy-Brandt-Haus bekannt machte. Erst später unterrichtete ihn Schröder persönlich. Köhler bemängelte das in einem Zeitungsgespräch. Doch es setzten auch die anderen Parteien nach: Die Grünen machten Joseph Fischer zum Spitzenkandidaten, die Union Angela Merkel zur Kanzlerkandidatin, die SPD hielt an Schröder fest und die FDP verzichtete dieses Mal auf einen Kanzlerkandidaten, reklamierte aber vorsorglich das Auswärtige Amt für sich.
Köhler müsse den Weg zu - wie es im Sprachgebrauch der Berliner Politiker heißt - „Neuwahlen“ frei machen. Es wurde nicht einmal der Versuch gemacht, den Anschein, es werde Druck auf Köhler ausgeübt, zu verdecken. Der wird erfahren genug sein, die spezifischen Umstände des politischen Betriebs bewerten zu können.