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Kluft im Waffenrecht Strenge Gesetze, schwere Kontrolle

13.03.2009 ·  Der Amoklauf von Winnenden macht klar, dass eine Kluft zwischen den strikten gesetzlichen Voraussetzungen für Erwerb, Besitz und Führen von Waffen und der Kontrolle der Vorschriften besteht. Friedrich Schmidt verschafft einen Überblick.

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Von einem „angemessenen Ausgleich zwischen den Sicherheitsbelangen des Staates und den berechtigten Interessen legaler Waffenbesitzer“ schreibt das Bundesinnenministerium über die zum 1. April vergangenen Jahres in Kraft getretenen Neuregelungen im Waffenrecht, der zweiten Verschärfung des Waffenrechts seit dem Amoklauf des 19 Jahre alten Sportschützen Robert Steinhäuser in Erfurt am 26. April 2002.

Was indes „angemessen“ ist, wird immer wieder hinterfragt. Klar ist jedenfalls, dass eine Kluft zwischen den strikten gesetzlichen Voraussetzungen für Erwerb, Besitz und Führen von Waffen und der Kontrolle der Vorschriften besteht.

Waffen und Munition getrennt aufbewahren

Grundsätzlich gilt für den Umgang mit Waffen ein Mindestalter von 18 Jahren. Insbesondere bei Schusswaffen bedarf es dabei einer Erlaubnis, der Waffenbesitzkarte, für die Zuverlässigkeit, Sachkunde, körperliche Eignung und ein besonderes Bedürfnis nachgewiesen werden müssen. Ein solches Bedürfnis nimmt das Gesetz etwa für Jäger und Waffensammler an; außerdem für Sportschützen wie den Vater von Tim K.

Als solcher durfte er seine Waffe zu Hause aufbewahren, zum Schießstand transportieren und dort benutzen; außerhalb des Vereinsgeländes indes darf die Waffe nicht ohne einen Waffenschein geführt werden, für den eine besondere Gefährdung nachzuweisen ist, wie sie etwa Polizisten und Personenschützer haben.

Dabei muss der Inhaber der Waffenbesitzkarte Waffen und Munition nach dem Gesetz getrennt aufbewahren - die Waffen in einem Tresor, die Munition in einem verschlossenen Bereich, „um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen“. Tim K. hat die Beretta-Pistole samt Munition, die er bei seinem Amoklauf benutzte, indes aus dem elterlichen Schlafzimmer.

Geldbußen bis zu 10.000 Euro

Damit hätte der Vater von Tim K. seine waffenrechtliche Aufbewahrungspflicht verletzt; ein solcher Verstoß ist nach dem Waffengesetz eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Die Beretta kommt nach Aussage von Fachleuten vor allem in den Vereinigten Staaten als Polizei- und Militärpistole zum Einsatz; in Deutschland ist sie in Großkaliber-Schießsportdisziplinen üblich.

Nach dem Erfurter Amoklauf wurde das Mindestalter für den Erwerb und Besitz großkalibriger Sportwaffen von 18 auf 21 Jahre angehoben. Ein Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium hatte vor der jüngsten Reform angeregt, die Altersgrenze wieder auf 18 Jahre zu senken; nach Protesten wurde dieses Vorhaben aber aufgegeben.

Sogenannte Pumpguns mit Pistolengriff, wie sie der Erfurter Amokläufer mitgeführt hatte, wurden verboten. Auch müssen Personen unter 25 Jahren seither ein medizinisch-psychologisches Gutachten über ihre Eignung vorlegen, bevor sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben. Händler müssen den Verkauf innerhalb von zwei Wochen den Behörden melden.

Waffenregister bis 2014

Während die Voraussetzungen für Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen damit an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft sind, liegen die Probleme vor allem im Bereich der Kontrolle der Waffenbesitzer. Das fängt damit an, dass es kein einheitliches Waffenregister gibt - die Waffenregistrierung ist Sache der Bundesländer. Aufgrund von Vorgaben der EU muss Deutschland jedoch bis 2014 ein zentral oder dezentral geführtes elektronisches Waffenregister schaffen, das Bundesinnenministerium führt dazu Gespräche mit den Ländern.

Im Jugendzimmer von Tim K. wurden auch sogenannte Softair-Waffen gefunden. Diese sind seit dem 1. April 2008 mit höherer Geschossenergie als zuvor erlaubt; sie funktionieren mit Feder-, Pressluft- oder Gasdruck, verschießen Plastik- oder Farbkugeln. Solche Softair-Waffen, die Schusswaffen in Gewicht und Aussehen exakt entsprechen, fallen seither jedoch unter das Verbot, sogenannte Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit zu führen. Ihr Vertrieb und Erwerb indes ist weiterhin erlaubt, auch dürfen sie im privaten Raum weiterhin benutzt werden.

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