29.01.2010 · Kurz nach Beginn des Berufungsverfahrens gegen Zulassung einer Klage südafrikanischer Apartheidsopfer in New York zeigt sich die Daimler AG optimistisch, den Prozess zu gewinnen.
Von Anne TheissGut zwei Wochen nach Beginn des Berufungsverfahrens gegen Zulassung einer Klage von Apartheidsopfern vor einem New Yorker Bezirksgericht hat sich eine Sprecherin der Daimler AG optimistisch gezeigt, den Prozess zu gewinnen. „Alles, was wir damals geliefert haben, war vollkommen legal“, sagte Ute Wüest von Vellberg gegenüber FAZ.NET.
2002 hatten mehrere Tausend Südafrikaner eine Sammelklage vor dem New Yorker Gericht gegen Industriekonzerne und Banken eingereicht. Zu den Beklagten gehörten die Deutsche Bank, die Commerzbank sowie DaimlerChrysler und Rheinmetall. Die Kläger beschuldigen die Unternehmen der Mittäterschaft bei Menschenrechtsverletzungen während der Apartheid und fordern Entschädigungszahlungen.
Die Klage gründet sich auf ein Gesetz aus dem 18. Jahrhundert. Es gestattet auch nicht-amerikanischen Staatsbürgern vor amerikanischen Gerichten gegen Unternehmen zu klagen, die geschäftlich in den Vereinigten Staaten tätig sind. Das gilt insbesondere auch für Verstöße gegen das Völkerrecht, die außerhalb des amerikanischen Staatsgebiets begangen worden sind.
33.000 Südafrikaner vertreten
Daimler wird vorgeworfen, durch die Lieferung von Fahrzeugen die Gewalt durch Polizei und Militär unterstützt zu haben. Die Pressesprecherin des Unternehmens hält die Klage hingegen für „unbegründet.“ „Wir haben zu keinem Zeitpunkt mit den südafrikanischen Sicherheitskräften zur Aufrechterhaltung der Apartheid zusammengearbeitet“, sagt sie.
2004 war die Klage zunächst abgelehnt worden, daraufhin legte der Anwalt der Kläger, Michael Hausfeld, Berufung ein. Im April 2009 ließ Richterin Shira Scheindlin eine modifizierte Klage zu, bei der die Industrieunternehmen im Fokus stehen. Hausfeld nannte den Zulassungsbeschluss seinerzeit „einen maßgeblichen Fortschritt für das internationale Recht.“ Insgesamt vertritt Hausfeld 33.000 Südafrikaner.
Das Unternehmen wehrt sich
Die Daimler-Sprecherin sagte, das Unternehmen habe sich sich schon früh „im Rahmen der Möglichkeiten“ für eine Gleichbehandlung der südafrikanischen Mitarbeiter eingesetzt - etwa beim Zugang zu Bildungseinrichtungen. Bis heute finanziere der Konzern in Südafrika soziale Projekte. Das Aids-Aufklärungsprogramm für Daimler-Mitarbeiter in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) sei mehrfach ausgezeichnet worden.
„Wir haben den Wünschen mancher politischer Gruppen, unser Engagement in Südafrika in der Zeit der Apartheid zu beenden, immer widerstanden, weil wir davon überzeugt waren und sind, dass man nur etwas ändern kann, wenn man im Land ist und sich gesellschaftlich engagiert“, sagte Wüest von Vellberg. Die Warenlieferungen des Unternehmens hätten zudem immer im Einklang mit internationalen und bundesdeutschen Gesetzen gestanden und seien auch vom zuständigen Bundesamt überprüft und freigegeben worden. Daimler habe auch die Arbeit der südafrikanischen Wahrheits- und Versöhnungskommission (TRC) unterstützt und ihr Zugang zu den Dokumenten über die damaligen Lieferungen gewährt. „Die TRC hatte danach keine weiteren Nachfragen und hat auch keine weiteren Ermittlungen eingeleitet“, so die Sprecherin
Ein Urteil zu Gunsten der Opfer hätte für Tshepo Madlingozi, Vertreter des südafrikanischen Opferverbands Khulumani Support Group, eine „globale Bedeutung.“ „Die Entschädigungszahlung wäre ein Zeichen dafür, dass die Unternehmen nicht ungestraft davon kommen.“ (Lesen Sie auch das Interview: Klage gegen Daimler: „Es geht nicht nur um Geld“ )
Der ehemalige amerikanische Botschafter in Südafrika, Princeton N. Lyman, sieht dagegen die Südafrikaner selbst in der Verantwortung. In einem Gastbeitrag für die „International Herald Tribune“ schrieb er, dass nicht viele ausländische Unternehmen nach dem Ende der Apartheid in Südafrika weiter investiert hätten. Daimler zähle zu den wenigen Konzernen, die sich kontinuierlich in dem Land engagierten. Es sei nicht in Frage zu stellen, dass die Opfer der Apartheid eine höhere Entschädigung für ihre Leiden verdienten, dennoch könne die alleinige Verantwortung dafür nicht auf ausländische Unternehmen übertragen werden.