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HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Kinderpornos im Netz Zum Heulen

 ·  Das beschlossene „gesellschaftliche Signal zur Ächtung der Kinderpornografie“ ist nicht viel mehr als ein Arbeitsauftrag für die nächste Regierung. Es ist zum Heulen, dass diese Koalition nicht mehr die Kraft aufbringt, Strafverfolger im Internet mit härteren Bandagen auszustatten.

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Die Zurschaustellung sexuell missbrauchter, gequälter und zu Tode gefolterter Kinder im Internet muss nicht mehr geächtet werden. Das ist sie zur Genüge. Was fehlt, sind wirksame Maßnahmen zur Eindämmung dieses verbrecherischen Massengeschäfts, das sich ungeniert vor aller Augen ausbreitet.

Aber was die Bundesregierung am Mittwoch beschloss – ein „gesellschaftliches Signal zur Ächtung der Kinderpornografie“ –, ist wieder nicht viel mehr als ein Arbeitsauftrag für die nächste Regierung. Nur mit Mühe ist es Familienministerin von der Leyen gelungen, das Thema überhaupt auf die Tagesordnung zu setzen. Die Ungeduld, mit der sie es neuerdings vorantreibt, hätte auch andere Kabinettsmitglieder längst befallen müssen.

Es ist zum Heulen, dass diese Koalition nicht mehr die Kraft aufbringt, Strafverfolger im Kampf gegen Kinderpornografie mit härteren gesetzlichen Bandagen auszustatten.

Falsche Experten

Geächtet gehören längst datenschutzrechtliche, technische und sonstige Argumente, mit denen uns weisgemacht wird, dass diese Seuche „nicht wirksam“ bekämpft werden könne – verbunden mit Tipps, wie die Sperrung inkriminierter Seiten umgangen werden kann. Geächtet gehören Internetexperten, die uns sagen, was nicht geht, statt zu sagen, wie den Urhebern und Nutznießern dieses widerwärtigen Geschäfts zu Leibe gerückt werden könnte.

Was soll der Einwand der Justizministerin Zypries, Deutschland sei ein Rechtsstaat, in dem jeder das Recht habe, sich frei im Internet zu bewegen? Außerhalb des Internets darf sich auch jeder frei bewegen, aber nicht regellos. Sind Ampeln, Einbahnstraßen und Straßensperren etwa nicht rechtsstaatlich gedeckt? Im Straßenverkehr sind wir Gesetzen unterworfen, die jedermann grundsätzlich respektiert, weil man sich ohne sie überhaupt nicht frei und sicher bewegen könnte.

Geächtet gehört deshalb auch der Freiheitsbegriff, mit dem jeder staatliche Eingriff ins Internet abgewehrt wird. Denn es ist nicht der des Grundgesetzes. Eine von Verantwortung losgelöste Freiheit ist in unserer Ordnung nicht geschützt. Und ihr Gebrauch hört auf, ein „Privatvergnügen“ zu sein, wenn er zum Geschäft für Mörder und Menschenhändler wird. Bundespräsident Köhler hat gerade wieder daran erinnert: „Schrankenlose Freiheit birgt Zerstörung.“ Das gilt nicht nur für Märkte, es gilt auch für Gesellschaften.

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Von Günther Nonnenmacher

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