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Kinderpornographie Bundestag billigt Internetsperren

18.06.2009 ·  Künftig wird ein Stoppschild beim Anklicken einschlägiger Seiten Zufallsuser vor dem Besuch warnen. Familienministerin von der Leyen hat im Bundestag für ihre Internetsperren eine Mehrheit gefunden. Das BKA soll die Liste der Seiten verwalten.

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Der Bundestag hat das umstrittene Gesetz zur Sperrung von Kinderpornografie im Internet verabschiedet. Dafür stimmten am Donnerstagabend 389 Abgeordnete, dagegen 128. Es gab 18 Enthaltungen. Damit sollen Nutzer in Deutschland künftig ein Stoppschild sehen, wenn sie eine gesperrte Seite anklicken. Strafrechtlich bleibt dies aber folgenlos. Die Liste der gesperrten Seiten wird vom Bundeskriminalamt geführt.

Die Liste soll von einem fünfköpfigen unabhängigen Kontrollgremium, das beim Bundesdatenschutzbeauftragten eingerichtet wird, überwacht werden. Das BKA soll die Sperrliste den Providern übermitteln. Das Gesetz wird zunächst auf drei Jahre befristet. Newsrooms und Chatrooms werden von den Sperren nicht erfasst.

Von der Leyen sieht keinen Konflikt mit Grundgesetz

Das Gesetz wurde lange kontrovers diskutiert. Bemängelt wurde vielfach, dass Seitensperrungen wenig wirksam und leicht zu umgehen seien. Zudem werde das Grundrecht auf Informationsfreiheit eingeschränkt. (siehe auch: Online-Petition gegen Internetsperren) Die Bundesregierung dagegen argumentiert, mit Hilfe des Gesetzes werde es Nutzern erschwert, Zugang auf diese Inhalte zu bekommen.

Familienministerin Ursula von der Leyen sagte, das Gesetz stehe nicht im Konflikt mit dem Grundrecht auf Informationsfreiheit. Die CDU-Politikerin sagte, es sei „zynisch, im Zusammenhang mit Kinderpornographie von Zensur zu sprechen“. Es sei wichtig, dass der Schutz der Würde eines Kindes online genauso konsequent stattfände wie im realen Leben. Die Ministerin betonte vor allem den „präventiven Charakter“, den die neue Sperre mit sich bringen werde.

Opposition: „Kein wirksames Gesetz“

Die Opposition sprach sich gegen das Gesetz aus. Auch der selbst unter Kinderpornographieverdacht stehende SPD-Politiker Jörg Tauss übte Kritik. Er habe dagegen gestimmt, weil das Gesetz Überwachungsstrukturen schaffe, sagte er in einer persönlichen Erklärung nach der namentlichen Abstimmung. Das Gesetz hebe die Gewaltenteilung auf: Die Exekutive kontrolliere sich selbst. Am Ende sagte er, dies sei seine letzte Anmerkung im Parlament gewesen. Bereits Ende März hatte er erklärt, auf eine Kandidatur bei der Bundestagswahl im September zu verzichten.

Der FDP-Experte Max Stadler monierte, die Sperren seien kein wirksames Mittel. Vielmehr müssten die Täter verfolgt und bestraft werden. Inhalte mit kinderpornographischen Inhalten müssten gelöscht werden. Dazu brauche man eine wirkungsvolle internationale Zusammenarbeit mit den betroffenen Staaten. Auch der Linken-Abgeordnete Jörn Wunderlich sprach sich gegen das Gesetz aus. Es öffne das Tor zur Internetzensur und sei völlig ungeeignet im Kampf gegen Kinderpornografie. Es sollten die Ursachen abgestellt werden und nicht die Symptome bekämpft werden. Grünen-Politiker Wolfgang Wieland erklärte, Sperren seien nur ein Vorhang vor dem eigentlichen Verbrechen. „Wir brauchen die Stärkung von Prävention.“

Die CDU-Abgeordnete Martina Krogmann erklärte dagegen, durch das Gesetz werde der Zugang für Zufallsnutzer erschwert. Der SPD-Abgeordnete Martin Dörmann sagte, dieses Gesetz diene der Bekämpfung der Kriminalität und den Freiheitsrechten. (siehe auch: Kinderpornographie: Sperren, was nicht zu löschen ist)

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