Das noch von der großen Koalition beschlossene Gesetz für Internet-Sperren gegen Kinderpornographie wird mindestens in diesem Jahr nicht in Kraft treten können. Formal gesehen ist das Gesetz von Bundespräsident Horst Köhler noch nicht unterschrieben und damit nicht ausgefertigt worden. Aus dem Vorgehen der Bundesregierung und des Bundeskanzleramtes geht aber hervor, dass die Führung der schwarz-gelben Berliner Koalition offenkundig das Interesse am Inkrafttreten des Gesetzes gänzlich verloren hat.
Bundespräsident Köhler hatte laut einer Mitteilung des Bundespräsidialamtes im November die Bundesregierung aufgefordert, ihm „ergänzende Informationen“ über das Vorhaben und dessen weitere Behandlung zu übermitteln. Er hatte deutlich gemacht, vor einer abschließenden Prüfung dieser Informationen das - zum Ende der vergangenen Wahlperiode im Bundestag mit großer Mehrheit von Union und SPD verabschiedete - Gesetz nicht zu unterschreiben. Damit reagierte Köhler auf Ankündigungen der neuen Koalition von Union und FDP. Diese hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag faktisch auf eine Aussetzung des Gesetzes verständigt, falls es in Kraft treten sollte. „Wir sind uns darüber einig, dass es notwendig ist, derartige kriminelle Angebote zu löschen statt diese zu sperren. Wir werden daher zunächst für ein Jahr kinderpornographische Inhalte auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes nicht sperren.“ Stattdessen sollten Polizeibehörden in Zusammenarbeit mit der Internetwirtschaft „die Löschung kinderpornographischer Seiten betreiben“.
Druck der Internetaktivisten
Damit hatte die neue Koalition der Kritik der sogenannten Internetgemeinde an dem Gesetz entsprochen, die darauf hingewiesen hatte, derlei Sperren könnten umgangen werden; zudem hatte sie vor staatlicher Zensur des Internets gewarnt. Auch der - für Innenpolitik zuständige - stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Olaf Scholz rückte von dem Gesetz ab. Er forderte in der vergangenen Woche, das Gesetz zu streichen. Er sagte, Internetsperren könnten umgangen werden. Er nannte es „abenteuerlich“, ein Gesetz in Kraft treten zu lassen und es dann nicht anzuwenden.
Köhler war offenbar nicht bereit, ein Gesetz auszufertigen, das unmittelbar nach Inkrafttreten in wesentlichen Teilen wieder ausgesetzt werden solle. Seine Aufforderung nach neuen Informationen war im November dem Bundeskanzleramt übermittelt werden. Doch sind die erbetenen Unterlagen bislang noch nicht im Bundespräsidialamt eingegangen. Falls das überhaupt geschehen sollte, könnten Köhler und das Bundespräsidialamt frühestens im Januar mit den Prüfungen beginnen und dann entscheiden.
Was vergessen wurde zu erwähnen:
Paulchen Quilbert (Bravesentry)
- 23.12.2009, 21:02 Uhr
Hoffentlich hat BP Köhler
Gustav Mahler (GustavMahler)
- 23.12.2009, 21:52 Uhr
Echtes Interesse ist nie dagewesen
Christoph Hochstaetter (christoh)
- 24.12.2009, 01:03 Uhr
Das Internetsperrgesetz
Kwon Master (Kwon)
- 24.12.2009, 09:59 Uhr
Wen wundert´s?
Wilhelm Friedrich (WillyF)
- 24.12.2009, 10:49 Uhr