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Kernkraft Kurzschluss schon vor Krümmel

13.07.2009 ·  Nach den Vorfällen im Kernkraftwerk Krümmel ließ der Bundesumweltminister eine Kaskade atompolitischer Forderungen niedergehen. Gabriel strebt eine Zentralisierung der Atomaufsicht in Deutschland an. Doch von föderalem Wirrwarr zwischen Bund und Ländern kann keine Rede sein.

Von Stefan Dietrich
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Nach der Schnellabschaltung des gerade überholten Kernkraftwerks Krümmel ließ Umweltminister Gabriel eine Kaskade atompolitischer Forderungen niedergehen: Zwangsabschaltung der sieben ältesten Kernkraftwerke, möglichst auch des erst 25 Jahre alten Reaktors Krümmel, Verschärfung der Sicherheitsprüfungen, Einführung einer Sondersteuer auf Brennelemente, Zentralisierung der Atomaufsicht in Deutschland.

Die Atomaufsicht in Deutschland ist aber weniger kompliziert geregelt als es scheint. Die Verantwortung für den Umgang mit strahlendem Material aller Art - von der Herstellung über die Nutzung bis zur Entsorgung - liegt beim Bund. Die Erfüllung der damit verbundenen Aufgaben delegiert der Bund an die Länder. Kompliziert wird es erst, wenn der Bund zugleich als potentieller Betreiber einer Nuklearanlage, etwa eines Endlagers, auftritt. Dann muss das Bundesamt für Strahlenschutz beim zuständigen Landesministerium eine Genehmigung dafür beantragen, und der Bundesumweltminister wacht darüber, ob dieser Antrag seines Bundesamts bei der Landesbehörde ordentlich geprüft wird.

„Das Gezerre zwischen Bund und Ländern gibt es nirgendwo sonst“

Nur an dieser Stelle gibt es eine problematische Verschränkung von Interessen und Zuständigkeiten. Für die Aufsicht über die deutschen Kernkraftwerke gilt das nicht. Atomkraftbetreiber sind vier Energiekonzerne, die nur in fünf der 16 Länder Standorte unterhalten. Die Länder kontrollieren die Betreiber, der Bund kontrolliert die Länder. Beide staatliche Ebenen bedienen sich dabei des Sachverstands unabhängiger Beratungsfirmen und mit Fachleuten besetzter Gremien. Beim Bund sind das die Gesellschaft für Reaktorsicherheit und die Reaktorsicherheitskommission. Alle sind dem gleichen, gerade erst auf den neuesten Stand gebrachten Regelwerk verpflichtet. Wenn es hier zu Streitigkeiten kommt, dann ist das nicht systembedingt, sondern beruht allein auf unterschiedlichen Grundauffassungen zwischen den in Bund und Land herrschenden Parteien über die Kernkraft.

Gabriel aber meint: „Das Gezerre zwischen Bund und Ländern gibt es nirgendwo (sonst) auf der Welt. Es muss eine einheitliche Atomverwaltung her.“ Die niedersächsische Grünen-Abgeordnete Pothmer sprang dem Minister bei mit der Behauptung, es herrsche „ein Wirrwarr an Zuständigkeiten“; die föderale Organisation verschärfe die Sicherheitsrisiken.

Merkel: „System hat sich bewährt“

Mit Krümmel hatte dieser Vorstoß nichts zu tun. Vielmehr ging es dabei um angeblich versäumte Sicherheitsprüfungen in niedersächsischen Kernkraftwerken. Weil Gabriel aber den Kurzschluss in Krümmel zu seinem atompolitischen Wahlkampfaufschlag genutzt hatte, reagierte nun auch die für Krümmel zuständige schleswig-holsteinische Sozialministerin Trauernicht. Die Sozialdemokratin wies Gabriels Absicht, den Ländern die Atomaufsicht zu entziehen, zurück. Bundeskanzlerin Merkel ließ ausrichten, das System der Atomaufsicht in Bund und Ländern „hat sich bewährt“.

Bis in die späten neunziger Jahre hinein war es regelmäßig so, dass rot-grüne Landesregierungen in Hessen und Niedersachsen das Regelwerk extrem streng auslegten und schwarz-gelb geführte Bundesregierungen bisweilen von ihrem Weisungsrecht Gebrauch machten, um politische Blockaden zu überwinden. Das gleiche Spiel mit umgekehrten politischen Vorzeichen geht heute zwischen dem Bund und Niedersachsen weiter. Da diese Auseinandersetzungen oft vor Verwaltungsgerichten enden, achten beide Seiten darauf, sich keine Blößen zu geben, um nicht als Verlierer dazustehen.

Fachkräftemangel im Amt für Strahlenschutz

Gerade dieses parteipolitische Gegeneinander und die gegenseitige Kontrolle der verantwortlichen Instanzen hat die Sicherheitskultur in Deutschland auf ein beispielloses Niveau gesteigert. Die von Gabriel geforderte Zentralisierung würde diese Konkurrenz aufheben. Welche Folgen das haben könnte, zeigt das Desaster des sogenannten Versuchsendlagers Asse: Hier war der Bund vierzig Jahre lang Eigentümer und Betreiber einer nuklearen Entsorgungsanlage, für die er bis 2009 nicht einmal eine atomrechtliche Genehmigung beantragte. Auch Frankreich ist nicht gerade ein ermutigendes Beispiel für die zentralisierte Wahrnehmung von Kontrollaufgaben.

Argumentationshilfe für seine Forderung hatte sich Gabriel von einer Expertenkommission der Internationalen Atomenergiebehörde erhofft, die er im vergangenen Jahr zu einer Inspektion der deutschen Atomaufsicht einlud. Die Kommission erfüllte seine Erwartungen jedoch nicht. Von föderalem Wirrwarr war in ihrem Bericht nicht die Rede. Stattdessen von einer Unterversorgung des Bundesumweltministeriums und des Bundesamts für Strahlenschutz mit qualifiziertem Personal. Unter den gegebenen Umständen - sinkende Budgetmittel und niedrige Besoldung - sei es „extrem schwierig“, dort das erforderliche Fachwissen vorzuhalten, hieß es. Zweifelhaft sei schon heute, „ob das Ministerium zur Erfüllung seiner Aufgaben in der Lage“ sei.

Das Urteil über die gleichzeitig geprüfte Atomaufsicht Baden-Württembergs, die ebenfalls unter Fachkräftemangel leidet, fiel deutlich milder aus. Die Zentralisierung der Atomaufsicht würde die Kompetenzen mithin gerade dort konzentrieren, wo Sachverstand zunehmend durch Meinungsstärke ersetzt wird.

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