Unter den Verbrechen gegen die „sexuelle Selbstbestimmung“, wie es im besten Juristendeutsch heißt, nimmt der sogenannte sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen eine Sonderstellung ein. Wie bei keinem anderen Delikt werden wehrlose Geschöpfe zum Objekt perverser (oder krankhafter) Begierden von Erwachsenen, die ihren Opfern körperlich wie geistig haushoch überlegen sind.
Die Verletzungen und Wunden, die sie ihnen beibringen, heilen oft ein Leben lang nicht. Manchen verschlägt es für immer die Sprache – so tief sitzen Scham und mitunter auch Schuldgefühle. Und nicht wenige Opfer sexualisierter Gewalt werden ihrerseits wieder zu Tätern; sie sind fast dazu verdammt – ein furchtbarer Kreislauf.
All das kann eine Gesellschaft wissen, wenn sie es denn wissen will. Doch schon die Sprache führt in die Irre: Das Wort „Missbrauch“ lässt auch an „Gebrauch“ denken. Auch das strafrechtliche Prinzip „Im Zweifel für den Angeklagten“ entfaltet auf diesem Deliktsfeld nach wie vor eine fatale Wirkung.
Die Mauer des Schweigens einreißen
Nahezu jeder Zweite, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt wird, kann damit rechnen, dass seine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Und noch heute dürfte es eher die Ausnahme als die Regel sein, dass Kinderschänder, die ja zu neunzig Prozent dem familiären Umfeld der missbrauchten Kinder und Jugendlichen entstammen, überhaupt strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Vor diesem Hintergrund ist es gut, dass die Politik in der Person einer Missbrauchsbeauftragten Gesicht zeigt. Gut ist es auch, dass Politiker – wie die Repräsentanten der Kirchen – bekunden, die Perspektive der Opfer einnehmen zu wollen; dass sie von sich aus die Mauer des Schweigens einreißen, die dieses grausige Thema noch immer umgibt. Gut wäre es aber auch, wenn es nicht bei Betroffenheitsbekundungen und Symbolhandlungen bliebe.
Von der Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung bis zum konsequenten Einschreiten gegen die im Internet wuchernde Kinderpornographie, allen voran durch Sperren der Seiten, könnte die Bundesregierung zeigen, dass ihr das Kindeswohl ebenso sehr am Herzen wie auf der Zunge liegt. Und dabei ist das Thema Entschädigung noch gar nicht angesprochen.
Rechtsstaatliche Grundsaetze gelten auch fuer Schwerverbrecher
Dominik Till (D.Till)
- 21.09.2010, 21:45 Uhr
Falsche Ansatzpunkte ....
Ogdan Ücgür (Ogdan)
- 21.09.2010, 22:30 Uhr
Wohlmeinende und Technik
Bernhard Sporkmann (bsfaz)
- 21.09.2010, 22:33 Uhr
Rechtsstaatliche Grundsätze I / @Dominik Till
Christian Ermecke (ChristianErmecke)
- 21.09.2010, 23:56 Uhr
Rechtsstaatliche Grundsätze II / @Dominik Till
Christian Ermecke (ChristianErmecke)
- 22.09.2010, 00:13 Uhr