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Kabinett billigt BKA-Gesetzentwurf Falsches Misstrauen

04.06.2008 ·  Demokratiegefährdend ist weniger das BKA-Gesetz als das grundsätzliche Misstrauen in den Rechtsstaat, das seine Kritiker säen. Gefahrenabwehr gehört zu dessen ureigensten Aufgaben. Und Terroristen machen sich zunehmend die Anonymität des Internets zunutze.

Von Stefan Dietrich
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Glaubt man den Kritikern des BKA-Gesetzentwurfs, so bekommen wir damit eine Art geheime Staatspolizei, die der freiheitlich-demokratischen Grundordnung langsam, aber sicher den Garaus machen wird.

Diese Angriffe werden von Leuten vorgetragen, die dem Staat ansonsten ein geradezu naives Vertrauen entgegenbringen. Sie verlangen von ihm, dass er den Einzelnen gegen Armut, Krankheit und Kinderlosigkeit absichere und ihn vor Klimawandel und den negativen Folgen eigener Sorglosigkeit schütze. Neuerdings soll er Eltern sogar noch die Kinder abnehmen. Wie viel Freiheit schon der Bequemlichkeit und Verantwortungsscheu der Bürger geopfert wurde – davon kein Wort. Gefahr droht angeblich nur vom BKA-Gesetz.

Gewiss sind es keine Kleinigkeiten, die sich mit diesem Gesetz ändern sollen. Allein das Ausgreifen der Polizeiarbeit auf verdeckte Ermittlungsmethoden ist eine gravierende Schwerpunktverlagerung.

Doch wer schon in der Vermischung geheimdienstlicher und polizeilicher Aufgaben eine Wiederannäherung an die Gestapo sieht, verkennt, dass die Gefahr des Staatsterrorismus nicht von bestimmten Methoden ausgeht, sondern vor allem von rechtsstaatlicher Ungebundenheit. Davon kann heute keine Rede sein.

Demokratiegefährdend ist deshalb weniger das BKA-Gesetz als das grundsätzliche Misstrauen in den Rechtsstaat, das seine Kritiker säen. Gefahrenabwehr gehört zu dessen ureigensten Aufgaben. Wenn sich Terroristen zunehmend die Anonymität des Internets zunutze machen, darf der Sicherheitsapparat nicht bei der Überwachung des Briefverkehrs stehenbleiben. Die Wahrscheinlichkeit, selbst Angriffsziel eines „Bundestrojaners“ zu werden, ist für den Normalbürger etwa so groß wie ein Lotto-Gewinn für Nicht-Spieler.

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