17.04.2006 · Die milde Strafe im Ehrenmord-Prozeß erklärt sich aus dem Alter des Täters zur Tatzeit. Was sich nach einer Ausnahme anhört, ist in der Praxis die Regel. Jugendstrafrecht, Zwangsehe, Sorgerecht, Ausweisung - der Fall Sürücü.
Von Reinhard MüllerMuß die Familie des Mörders der Deutsch-Türkin Hatun Deutschland verlassen? Oder erhält vielmehr einer ihrer nächsten Verwandten das Sorgerecht für das Kind der Getöteten? Ihr jüngster Bruder hatte der Frau aus nächster Nähe dreimal ins Gesicht geschossen - eine Art Hinrichtung „als Strafe für gelebtes Leben“, wie das Landgericht feststellte. Der Täter ist zu neun Jahren und drei Monaten Jugendstrafe verurteilt worden. Seine beiden Brüder wurden mangels Beweisen freigesprochen.
Die milde Strafe erklärt sich aus dem Alter des Täters zur Tatzeit. Er war 18 Jahre, aber noch nicht 21 Jahre alt und damit ein „Heranwachsender“ im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes. Danach wird Jugendstrafrecht angewendet, wenn die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters und der „Umweltbedingungen“ ergibt, daß er zur Zeit der Tat „nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand“ oder wenn die Tat als „Jugendverfehlung“ gelten kann.
Künftig maximal 15 statt bisher zehn Jahre
Was sich nach einer Ausnahme anhört, ist in der Praxis die Regel: Die Gerichte wenden das Jugendstrafrecht an. Die Folge für den Täter ist eine Jugendstrafe von höchstens zehn Jahren, zu verbüßen in einer Jugendstrafanstalt. Dagegen lautet die Rechtsfolge für Mord nach dem Strafgesetzbuch lebenslange Freiheitsstrafe.
Diese Behandlung von jungen Erwachsenen, die ansonsten voll geschäftsfähig sind und wählen dürfen, ist schon oft kritisiert worden. Die große Koalition konnte sich nicht auf eine Verschärfung des Jugendstrafrechts einigen, doch hat der Bundesrat im Februar einem Vorschlag Baden-Württembergs zugestimmt, nach dem für Heranwachsende in der Regel Erwachsenenstrafrecht gelten soll. Zudem soll die Jugendstrafe künftig maximal 15 statt bisher zehn Jahre betragen. Der mittlerweile entlassene Hamburger Justizsenator Kusch (CDU) hatte gar die Abschaffung des Jugendstrafrechts gefordert. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet demnächst darüber, ob es für den Jugendstrafvollzug überhaupt eine ausreichende gesetzliche Grundlage gibt.
Einen Straftatbestand geschaffen
Da das Mordopfer Hatun Sürücü aus einer Zwangsehe geflohen war, wurde sogleich auch dafür eine strenge Bestrafung gefordert. Dabei ist die Verheiratung von Frauen und Männern gegen deren Willen schon strafbar, wenn auch noch nicht lange. Im Februar 2005 wurde der Straftatbestand der Nötigung neu gefaßt. Nunmehr liegt ein besonders schwerer Fall der Nötigung in der Regel vor, „wenn der Täter eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt“. Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe sind möglich. Die große Koalition hat sich dennoch darauf geeinigt, für Zwangsverheiratungen einen Straftatbestand zu schaffen.
Der stellvertretende Unins-Fraktionsvorsitzende Bosbach fordert die Einstufung des Delikts als Verbrechen, also eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft. Der Bundesrat stellte sich unlängst hinter eine Initiative ebenfalls von Baden-Württemberg, die für Zwangsehen eine Höchststrafe von zehn Jahren fordert. Die frühere Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagt dagegen, auch ein schärferes Gesetz „würde uns in der Praxis nicht helfen, in abgeschottete Parallelgesellschaften hineinzukommen“. Der Koalitionsvertrag sieht auch vor, die Stellung der Betroffenen zu verbessern und Betreuungsangebote auszubauen.
Staatsanwaltschaft kündigt Revision an
Über das Sorgerecht für den sechsjährigen Sohn der Ermordeten muß letztlich das Familiengericht entscheiden. Bis zum Urteil war der Familie jeder Umgang mit dem Kind untersagt worden. Es lebt zur Zeit bei einer Pflegefamilie. In jedem Fall hat sich eine Übertragung des Sorgerechts am Wohl des Kindes zu orientieren.
Eine Ausweisung, wie sie einige Politiker für die ganze Familie des Täters fordern, ist nicht nur im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe möglich, sondern auch, wenn der Aufenthalt eines Ausländers die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen Deutschlands beeinträchtigt. Bisher hat allerdings noch nicht einmal die Strafjustiz das letzte Wort über den Fall und damit auch über die Verwicklung der Familie gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat Revision angekündigt. Sie hatte für die beiden Brüder des Täters lebenslange Haftstrafen gefordert.
Reinhard Müller Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.
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