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Jugendliche Testkäufer Von der Leyens Schnapsidee

15.10.2007 ·  Dass die Familienministerin in der Debatte um jugendliche Testkäufer jetzt hinzugefügt hat, die Eltern müssten einwilligen, macht ihren Vorschlag auch nicht besser. Der Staat muss im Kampf gegen Alkohol, Nikotin und Gewalt mehr tun, als nur Symptome zu bekämpfen. Ein Kommentar von Heike Schmoll.

Von Heike Schmoll
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Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Das gilt auch für den Vorschlag der Bundesfamilienministerin, das Alkohol- und Tabakverbot für Minderjährige durch jugendliche Testkäufer auf die Probe zu stellen. Er wird auch nicht besser wenn Frau von der Leyen jetzt eilig hinzufügt, die Eltern müssten einwilligen, und die Jugendlichen würden durch Amtspersonen begleitet.

Abgesehen davon, dass es fraglich ist, ob die Verstöße bei Testkäufen überhaupt juristisch zu ahnden sind, bringt der Einsatz als Testkäufer Jugendliche unweigerlich in die Rolle von Zivilpolizisten.

Obrigkeitsstaatliche Regelungswut

Nebenbei wird der Öffentlichkeit weisgemacht, dass sich Gesetzeslücken durch solche Überprüfungen schließen ließen. So sinnvoll es ist, die Abgabe von Alkohol, Zigaretten, Gewaltfilmen oder Killerspielen zu verbieten, so wenig lässt sich verhindern, dass Jugendliche auf zweifelhaften Wegen doch in den Besitz der verbotenen Artikel gelangen, wenn sie es unbedingt wollen.

Mit obrigkeitsstaatlicher Regelungswut lässt sich der Alkoholmissbrauch Jugendlicher nicht bekämpfen, solange niemand nach den Ursachen fragt und sich der Staat mit Symptombekämpfung begnügt.

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