Die israelische Staatsanwaltschaft hat jetzt offenbar eine vorläufige Anklage gegen Ministerpräsident Scharon und seinen Sohn Gilad fertiggestellt. Das meldeten am Sonntag israelische Zeitungen. In der Anklage werde Scharon vorgeworfen, er und sein Sohn hätten sich von dem Immobilienhändler und zeitweiligen politischen Vertrauten Appel mit Geld bestechen lassen, und dem Geschäftsmann dafür bei einem Immobiliengeschäft auf einer griechischen Insel in Athen politisch geholfen. Dieser Vorwurf datiert aus dem Jahr 1999, als der Likud-Sympathisant Appel den Wahlkampf Scharons für seine Führerschaft im Likud-Block unterstützte.
Zunächst soll Scharon eine größere Geselligkeit für den stellvertretenden griechischen Außenminister ausgerichtet haben. Später habe Appel dem Sohn des israelischen Premierministers, Gilad, mehrere hunderttausend Dollar überwiesen und ihn als Berater mit einem hohen Honorar an sich gebunden. Appel habe Gilad Scharon auch noch bezahlt, als das griechische Geschäft schon gescheitert war, berichtete die Zeitung "Haaretz" am Sonntag. Die Staatsanwaltschaft stellte nun fest, Ariel Scharon müsse von diesen Geschäftsbeziehungen gewußt haben. Appel selbst habe Scharon einmal - nach einem Tonbandmitschnitt - darauf hingewiesen, daß sein Sohn große Geldsummen für die Zusammenarbeit erhalte.
Nun muß die Generalstaatsanwaltschaft entscheiden, ob sie dem Antrag der Staatsanwaltschaft und der Polizei folgen und Anklage gegen Scharon erheben will. Im Amt Scharons wurde zunächst über eine unlautere Anschwärzerei geklagt. Appel, gegen den schon eine Anklage vor Gericht verhandelt wird, ließ mitteilen, er glaube nicht, daß es zu einem Verfahren gegen Scharon kommen werde. Scharon kann auch nur vor Gericht gezogen werden, wenn die Knesset zuvor seine Immunität aufhebt. Das könnte scheitern; außer der politischen Rechten wollen von der Likud-Mitte bis zur "linken" Opposition die meisten Abgeordneten, daß Scharon eine Chance erhält, mit seinem "einseitigen Abzug" aus dem Gaza-Streifen zum Friedensprozeß zurückzukehren.