06.01.2005 · Der Staat widerspreche den Regeln des Säkularismus und solle sich aus religiösen Angelegenheiten heraushalten, sagt Ramazan Kuruyüz, Vorsitzender der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen. Mit ihm sprach Susanne Kusicke.
Die Islamische Religionsgemeinschaft Hessen (IRH) wurde 1997 als Zusammenschluß von Muslimen unterschiedlicher Herkunft in Hessen gegründet. Sie hat nach eigenen Angaben 11.500 Mitglieder; etwa 70 Prozent seien türkischer Herkunft, die restlichen 30 Prozent seien überwiegend Marokkaner, Bosniaken, Albaner, deutsche und afrikanische Muslime. Etwa neunzig Prozent der Mitglieder seien Sunniten, zehn Prozent Schiiten.
Die IRH bemüht sich seit ihrer Gründung darum, als Religionsgemeinschaft staatlich anerkannt zu werden, und reklamiert für sich, als erster und einziger Zusammenschluß seiner Art in Hessen auch als Ansprechpartner für den Staat legitimiert zu sein. Die IRH klagte, bisher erfolglos, auf Erteilung islamischen Religionsunterrichtes an hessischen Schulen; auch zur Erlaubnis des Schächtens ist ein Verfahren anhängig.
Die Gruppe wird vom hessischen Verfassungsschutz seit 2001 beobachtet, da sie ihre religiösen Überzeugungen zur Scharia, und dabei insbesondere über die Gleichberechtigung von Mann und Frau, nicht der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unterordne. In dieser Frage sei seither trotz eines personellen Wechsels in der Führung keine Veränderung festgestellt worden. Mit Ramazan Kuruyüz, Vorsitzendem der IRH, sprach Susanne Kusicke.
Vor zweieinhalb Jahren hat der Zentralrat der Muslime in Deutschland eine Grundsatzerklärung zur Beziehung der Muslime zum Staat und zur Gesellschaft verabschiedet. Die anderen großen muslimischen Organisationen waren damals daran nicht beteiligt. Erkennen Sie dennoch die Bekenntnisse zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und die Forderungen nach einer „würdigen muslimischen Lebensweise“ in dieser Charta an? Wo sehen Sie wichtige Unterschiede?
In unserem religiösen Grundsatzpapier „Darstellung der Grundlagen des Islam“ hat die IRH schon 1995, ganz ohne äußeren Anlaß und ohne Not, ohne den 11. September und ohne Terrorismusdebatte, ein klares Bekenntnis zur freiheitlichen-demokratischen Grundordnung, zur Verfassung und zu den Menschenrechten abgelegt, und zwar gemeinsam mit allen islamischen Organisationen in Hessen. Die Themen, die in diesem Papier angesprochen werden, sind zudem vielfältiger als in dem ZMD-Papier.
Heißt das, daß Sie den Rechtsstaat auch als säkular anerkennen?
Für Muslime besteht kein Widerspruch zwischen dem Islam und dem Säkularismus. Denn wir verstehen Säkularismus noch in seiner ursprünglichen Definition - Trennung von Kirche und Staat sowie Nichteinmischung in die Angelegenheiten des jeweils anderen. Was die Muslime derzeit in Hessen erleben, ist eine Karikatur des Säkularismus; der Staat maßt sich an, die religiösen Grundlagen und Regeln des Islam zu definieren - Beispiel Kopftuch, Beispiel Schächten, wo der Staat festlegen möchte, welche religiösen Regeln für die Muslime verbindlich sind und welche nicht. Der Staat selbst widerspricht dem Prinzip des Säkularismus.
Gehört zu einer würdigen muslimischen Lebensweise die praktizierte Gleichberechtigung von Männern und Frauen in allen Lebens- und politischen Bereichen? Oder vertreten Sie eine „Gleichwertigkeit“ von Frauen und Männern, wie es die Charta formuliert?
Für uns steht die praktizierte Gleichberechtigung von Frauen und Männern in allen Lebens- und politischen Bereichen an erster Stelle. Allerdings hat der Gesetzgeber in Hessen nun dafür gesorgt, daß muslimische Frauen, die aus ihrer religiösen Überzeugung Kopftuch tragen, von der Gleichberechtigung ausgeschlossen werden. Sie dürfen als Putzfrauen im öffentlichen Raum tätig sein, jedoch nicht als gebildete emanzipierte Frauen einer qualifizierten Arbeit nachgehen. Hier haben wir es mit einer Ideologie zu tun, die nicht auf dem Boden unserer Verfassung steht.
Sollten muslimische Mädchen Ihrer Ansicht nach wie alle anderen Schülerinnen und Schüler auch am Schwimmunterricht, am Sexualkundeunterricht, an Klassenfahrten und Wandertagen teilnehmen?
Ja - sie sollen daran teilnehmen, wenn gewisse Kriterien erfüllt sind, die übrigens auch konservativ-christliche Eltern bemängeln. Dies wären die Begleitung durch einen verantwortungsvollen und vertrauenswürdigen Lehrer, welcher die gesetzliche Aufsichtspflicht noch als Pflicht begreift und erfüllt und der sich um die Respektierung der religiösen Gepflogenheiten aller Schüler kümmert, auch der muslimischen, wie Einhaltung der Gebetszeiten, Essensvorschriften. Die Integration in die Klassengemeinschaft darf aber nicht von der Verleugnung der islamischen Identität oder der Übertretung der religiösen Gebote abhängig gemacht werden.
Setzen Sie sich für Minderheitenrechte der muslimischen Bevölkerung in Deutschland ein? Welche könnten das sein?
Wir wären schon zufrieden, wenn uns die normalen Menschenrechte und die in der Verfassung verankerten Grundrechte zugestanden würden. Zur Zeit sieht es doch so aus, daß wir hier alle Rechte, die uns laut Verfassung zustehen, in langwierigen und kostspieligen Prozessen vor Gericht erstreiten müssen. Dies ist sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers.
Sollte in sozialen und medizinischen Einrichtungen muslimische Betreuung eingerichtet werden?
Wenn diese Einrichtungen Muslime als das betrachten, was sie sind, nämlich ganz normale zahlende Kunden mit besonderen Bedürfnissen, liegt es doch auf der Hand, auf diese Bedürfnisse einzugehen.
Sollten islamische Feiertage in Deutschland geschützt werden, und welche Feiertage könnten das sein?
Wie schützt man einen Tag? Werden die christlichen Feiertage hier geschützt? Als der Buß- und Bettag abgeschafft wurde, hatten die Muslime nicht den Eindruck, daß christliche Feiertage geschützt seien. Die Muslime in Deutschland brauchen keine Extrawurst. Wir wollen aber auch nicht als Prügelknabe der Nation herhalten und ständig unter Generalverdacht gestellt werden bei jedem Mord und jedem Attentat auf unserem Globus, wir wollen auch nicht ständig diesem Rechtfertigungsdruck ausgesetzt sein: Bekenne dich zum Grundgesetz! Was meinst du zum Terrorismus? Warst du jemals in Land X oder Y?
Es würde uns schon reichen, wenn man unsere Feiertage zur Kenntnis nehmen würde, so wie es in vielen islamischen Ländern mit den christlichen Feiertagen gute Praxis ist. Es wäre ein Fortschritt, wenn die öffentlich-rechtlichen Medien, die auch durch die Gebühren der Muslime finanziert werden, darauf verzichten würden, an den islamischen Feiertagen Hetzfilme gegen die Muslime im Stile „Nicht ohne meine Tochter“ zu bringen und statt dessen einen Dokumentarfilm, der die durchaus vorhandenen vielfältigen guten Seiten der islamischen Hochkultur darstellt. In vielen unserer Herkunftsländer gibt es Weihnachtsansprachen der Staatspräsidenten für die christlichen Bürger. Wie wäre es mit einer Ramadan- und Opferfestansprache des Bundespräsidenten?
Sollten der Bau innerstädtischer Moscheen in der Regel genehmigt und der lautsprecherverstärkte Gebetsruf erlaubt werden?
Die Baugenehmigung sollte nach den gleichen Vorgaben erteilt werden wie für andere Gebetsräume. Ein lautsprecherverstärkter Gebetsruf ist nicht nötig. Die Muslime leben nicht in unmittelbarer Nachbarschaft der Moscheen, sondern verstreut. Zudem ist es auch nach den islamischen Regeln nicht notwendig, den Gebetsruf nach draußen zu leiten, er muß nur für die Betenden in der Moschee hörbar sein.
Was halten Sie von der Bestimmung im Einwanderungsgesetz, künftig Sozialhilfeleistungen zu kürzen, wenn die Teilnahme an einem Integrations- und Sprachkurs verweigert wird?
Prinzipiell ist der Ansatz gut. Was in einem Integrationskurs vermittelt werden soll, ist mir allerdings noch nicht so ganz klar. Wenn wir die Definition der Medien und der Politiker nehmen, ist eine gebürtige deutsche Muslima, die aus religiöser Überzeugung ihr Kopftuch trägt, nämlich nicht integriert! Was kann diese Frau in einem Integrationskurs noch lernen? Oder nehmen wir den hochqualifizierten muslimischen Jungakademiker.
Er beherrscht die Sprache perfekt, er ist hier sozialisiert, er hat einen ausgezeichneten Hochschulabschluß, er ist jedoch arbeitslos, weil er als Muslim angeblich ein potentielles Sicherheitsrisiko für die Firmen darstellt. Ist er integriert, oder muß auch er zwangsdeislamisiert werden? Wie integrieren wir also die bereits Integrierten? Bekommen wir einen Stempel in den Ausweis: „integriert“? Wenn die Mehrheitsgesellschaft und ihre Meinungsmacher es nicht zulassen, können wir noch so viele Kurse abhalten, die Integration wird nicht gelingen.
Teilen Sie die Forderung nach einem deutschsprachigen islamischen Religionsunterricht an den Schulen? Wer soll ihn erteilen? Wer soll die Lehrer dafür ausbilden?
Die IRH tritt seit fast zehn Jahren für die Einführung islamischen Religionsunterrichts auf deutsch ein. Die Ausbildung der Lehrkräfte muß - gemäß den Vorgaben unserer hessischen Verfassung und des Grundgesetzes - im Verantwortungsbereich der Muslime beziehungsweise einer islamischen Religionsgemeinschaft bleiben, und auch die Inhalte müssen von den Muslimen festgelegt werden ohne Einmischung des Staates.
Teilen Sie die Forderung, daß in den Moscheen in Zukunft nur noch auf deutsch gepredigt werden soll? Wer soll die Prediger dafür ausbilden?
Ja und nein. Wir treten dafür ein, daß in den Moscheen in der Sprache gepredigt wird, die die Mehrheit der Anwesenden versteht. Bei einem gemischtnationalen Publikum ist dies ohnehin Deutsch als gemeinsame Sprache. Diese Frage wird sich mit der Zeit von allein lösen, wenn die Mehrheit der Moscheebesucher besser Deutsch als die Herkunftssprache spricht, wie dies bereits jetzt bei den Jugendlichen der Fall ist. Die Ausbildung der Imame muß bei den Muslimen bleiben.
Wie stehen Sie zu Forderungen deutscher Politiker, eine Dachorganisation der muslimischen Vereinigungen zu gründen, die dann als Hauptansprechpartner für Politik und Verwaltungen gelten könnte? Würden Sie sich einem Wunsch der Bundesregierung verweigern, eine solche Dachorganisation zu gründen?
Auch bei dieser Frage gilt: Die Prinzipien des säkularen Rechtsstaates müssen für alle gleich sein. Wir erinnern daran, daß es die Muslime in Hessen waren, die mit der IRH bundesweit als erste einen Ansprechpartner für Politik und Verwaltung geschaffen haben. Daß dieser Ansprechpartner von ebendieser Politik nun als nicht genehm zurückgewiesen wird, beweist nur sehr anschaulich, wie hier mit der öffentlichen Meinung gespielt wird. Natürlich stehen wir einer Vereinigung der islamischen Organisationen auf Bundesebene sehr aufgeschlossen gegenüber. Wie die Muslime ihren Dachverband gründen, sollte aber allein ihnen überlassen bleiben. Das Problem, das die Muslime sehen, ist ein ganz anderes: Welchen Islam sollen wir „konstruieren“, damit er der deutschen Politik und dem deutschen Staat genehm ist? Nennen Sie uns eine einzige Dachorganisation in Deutschland, die den politisch Verantwortlichen genehm wäre - wir kennen keine.
Könnte sich ein europäischer oder vielleicht ein deutscher Islam entwickeln? Wäre er denkbar ohne Scharia? Auf welche Teile der Scharia könnte verzichtet werden?
Theoretisch könnte alles mögliche passieren. Allerdings entwickelt sich nichts im luftleeren Raum, im Vakuum des Schönen, Reinen, Guten. Integration ist keine Einbahnstraße, und wenn keine positive Rückmeldung auf bereits geleistete Integrationsarbeit der Muslime und der islamischen Organisationen kommt, dann soll man sich nicht wundern, wenn sich das Rad zurückdreht. Die Ethik- und Moralwerte des Islam, das rituelle Gebet, das Fasten im Ramadan, das Pilgern nach Mekka, die Essensgebote, das Drogenverbot, all dies ist Teil unserer islamischen Identität, unserer Lebensweise, unserer Scharia.
Sie werden doch nicht ernsthaft verlangen wollen, daß die Muslime mutieren zu einer amoralischen und wertneutralen Spezies, die nicht mehr beten, nicht mehr fasten, ab sofort Drogen konsumieren und Schweinefleisch essen soll. Der Islam komplett ohne Scharia ist wie katholische Kirche ohne Papst. Der andere Teil der Scharia, die Rechtsnormen des islamischen Staatswesens (Gesetzgebung, Justiz, Strafrecht), ist für die Muslime hier irrelevant. Sie sind verpflichtet, die hiesigen Gesetze und Rechtsnormen zu beachten.