08.03.2004 · Nachdem die Zeremonie mehrfach verschoben werden mußte, hat der von den Amerikanern eingesetzte Regierungsrat in Bagdad die irakische Übergangsverfassung unterzeichnet.
Nach zweifacher Verschiebung ist am Montag im Irak die Übergangsverfassung unterzeichnet worden. In Bagdad setzten die Vertreter des von den Vereinigten Staaten eingesetzten Regierenden Rates ihre Unterschriften unter das Dokument, das ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Machtübergabe an souveräne irakische Institutionen sein soll.
Zunächst hatten die Anschläge auf schiitische Pilger, dann neue Einwände der Schiiten in letzter Minute die Zeremonie verzögert. Die Verfassung regelt die Geschicke des Staates ab der geplanten Machtübergabe am 30. Juni und soll bis zur Parlamentswahl Ende 2004 oder Anfang 2005 gelten.
„Unserem Land einen Dienst erweisen“
Die 25 Mitglieder des irakischen Gremiums bekannten sich mit ihren Unterschriften bei der Zeremonie in Bagdad einmütig zu dem vor einer Woche ausgehandelten Entwurf. An der Zeremonie nahmen auch der amerikanische Zivilverwalter Paul Bremer sowie der britische Irak-Beauftragte Jeremy Greenstock teil. Der amtierende Ratspräsident Mohammed Bahr al Ullum sprach von einem „historischen Moment, entscheidend für die Geschichte Iraks“. Zuvor hatte er die Ratsmitglieder aufgefordert, die Interessen des Landes über die eigenen Interessen zu stellen. „Die Welt erwartet von uns, daß wir unserem Land einen Dienst erweisen.“
Die Zeremonie fand im Kongreßzentrum in Bagdad statt. Eine halbe Stunde zuvor war in der Gegend eine heftige Explosion zu hören. Berichte über Opfer gab es zunächst nicht. Der mächtigste schiitische Geistliche des Landes, Großayatollah Ali el Husseini al Sistani, hatte am Sonntag seinen Widerstand gegen die Übergangsverfassung aufgegeben. Den geistlichen Führer der Schiiten störten Sonderregelungen für die kurdische Minderheit.
Streit um Klauseln für Kurden
Weder Kurden noch Sunniten zeigten sich jedoch zu einer Änderung des Textes bereit. Schließlich blieben die Klauseln unverändert. Nach dem Entwurf hat die kurdische Minderheit nunmehr die Möglichkeit, die endgültige Verfassung in einem Referendum zu verhindern. Demnach würden Änderungen am derzeitigen Dokument scheitern, wenn zwei Drittel der Bevölkerung in drei Provinzen dies ablehnen. Die Kurden, die die drei nördlichen Provinzen Iraks kontrollieren, wollten damit sicherstellen, daß ihre Autonomierechte auch künftig nicht eingeschränkt werden. Sistani beklagte jedoch, die Klausel räume einer Minderheit ein unfaires Vetorecht ein.
Aus Verhandlungskreisen verlautete, der Streit habe die Beziehungen zwischen den Volksgruppen im Verwaltungsrat schwer beschädigt. In dem Gremium vertreten sind 13 Schiiten, fünf Kurden, fünf sunnitische Araber, ein Christ, und ein Turkmene. Die Übergangsverfassung wird bis Ende 2005 in Kraft bleiben. Dann soll in einem Referendum über eine endgültige Verfassung entschieden werden.
FAZ.NET dokimentiert Auszüge aus dem Verfassungstext, der religiöse und säkulare Elemente in sich vereint:
Präambel: Die Übergangsverfassung soll die Freiheit des vom „einstigen diktatorischen Regime unterjochten“ irakischen Volks wiederherstellen.
Islam: Der „Islam ist offizielle Staatsreligion und eine Quelle der Gesetzgebung“ (Artikel 7). „Diese Verfassung achtet die islamische Identität der Mehrheit der irakischen Bevölkerung und garantiert die völlige Freiheit aller anderen Religionen und ihrer religiösen Kulte“.
Präsidentschaft: An der Staatsspitze steht ein Präsident, dem zwei Stellvertreter zugeordnet werden. Die Wahl des Präsidenten richtet sich nach der Staatsform. Bislang ist nach Angaben eines Regierungsratsmitglieds noch keine Entscheidung für ein parlamentarisches oder präsidiales System gefallen.
Föderalismus: Das Kurdengebiet im Norden bleibt autonom. Die anderen Provinzen des Landes sollen je eine Provinzregierung erhalten. Abschließend wird eine gewählte (Bundes)-Regierung darüber entscheiden.
Wahlen: Die Übergangsregierung, der am 30. Juni von den Besatzungsmächten die Gewalt übertragen wird, bereitet Wahlen für ein Übergangsparlament „wenn möglich, vor dem 31. Dezember 2004, und in jedem Fall nicht nach dem 31. Januar 2005“ vor. Keine Aussage trifft die Übergangsverfassung zur Gestalt der Exekutive, etwa hinsichtlich der Frage, ob der amtierende Regierungsrat erweitert werden soll.
Parlament: Ein Übergangsparlament wird bis zum 15. August 2005 eine endgültige Verfassung ausarbeiten, über die in einem Referendum vor dem 15. Oktober abgestimmt wird. Für den 15. Dezember desselben Jahres ist eine neue Parlamentswahl geplant. Bis zuletzt wurde um Artikel 61 gerungen, wonach zwei Drittel der Wahlberechtigten aus drei Provinzen die noch auszuarbeitende endgültige Verfassung blockieren können. Damit erhalten die Kurden in Nordirak de facto ein Vetorecht. Nach heftigem Widerstand akzeptierten die schiitischen Ratsvertreter den Artikel schließlich doch unverändert.
Frauen: Mindestens ein Viertel der Abgeordneten im Übergangsparlament sind Frauen.
Sprache: Arabisch und Kurdisch sind die beiden offiziellen Landessprachen. Minderheiten wie die Turkmenen dürfen ihre Sprachen unterrichten.