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Interview Rechtspolitiker Beck: Homo-Ehe eine Frage der Ehre

16.07.2002 ·  Volker Beck (Grüne) begründet im FAZ.NET-Interview, warum er am Mittwoch keine grundsätzlichen Einwände aus Karlsruhe gegen die Homo-Ehe erwartet.

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Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Volker Beck, erwartet keine grundsätzlichen Einwände des Bundesverfassungsgerichts gegen das rot-grüne Lebenspartnerschaftsgesetz. Vor dem für Mittwoch erwarteten Urteil über die Klage der Freistaaten Bayern, Sachsen und Thüringen gegen die „Homo-Ehe“ sagte Beck in einem Interview mit FAZ.NET: „Nicht allein der Umstand, dass schon der Eilantrag der Kläger abgelehnt wurde, gibt uns Anlass zur Hoffnung.“

Herr Beck, was ist die Keimzelle der Gesellschaft?

Familie ist für mich da, wo Kinder sind. Die Zukunft der Gesellschaft liegt in unseren Kindern. Die wachsen in ganz unterschiedlichen Formen von Lebensgemeinschaften und auch bei Alleinerziehenden auf.

Wie gefällt Ihnen der Begriff der „Gleichen-Ehe“, den die Gesellschaft für deutsche Sprache vorgeschlagen hat, um der Anrüchigkeit des Homo-Präfixes zu entgehen?

Das halte ich nicht für eine zentrale Frage. Das Volk redet, wie ihm der Schnabel gewachsen ist und lässt sich nicht von Sprachpolizisten Vorschriften machen. Es klingt viel zu sehr nach Sättigungsbeilage und anderem Verordnungsdeutsch. Die Homo-Ehe gefällt mir als Begriff auch nicht so sehr. Es ist ja keine Ehe, obwohl ich mir gewünscht hätte, dass wir soweit gehen, wie es die Niederlande schon gemacht haben.

Was klingt denn besser?

Man könnte von eingetragener Partnerschaft sprechen oder vom Lebensbund. Und wir wissen doch aus jedem Kreuzworträtsel: Lebensbund mit drei Buchstaben ist die Ehe.

Der bayerische Innenminister Beckstein hat beklagt, zwischen beiden Lebensformen bestünden nur noch graduelle, nicht mehr prinzipielle Unterschiede. Welche sind das denn noch?

Es gibt eine große Zahl von Einzelregelungen, bei denen es Differenzen zwischen dem Recht einer eingetragenen Partnerschaft und der Ehe gibt. Außerdem fehlen die Regelungen des Ergänzungsgesetzes. Im Steuerrecht etwa gibt es bisher keine Anerkennung der Lebenspartnerschaft, das heißt bei der Einkommens- und der Erbschaftssteuer. Obwohl das Erbrecht prinzipiell geregelt ist, haben wir die Zustimmung des Bundesrats in den steuerlichen Fragen noch nicht bekommen. Die Hinterbliebenen-Versorgung fehlt und Regeln, die homosexuelle Paare beim Bundessozialhilfegesetz in die Pflicht nehmen.

Sind die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat der Grund dafür, dass Sie nicht einen konsequenten Schritt weiter gegangen sind und das Recht auf Adoption ins Gesetz geschrieben haben?

Das war bisher in der Koalition nicht mehrheitsfähig. Aber das ist nicht ungewöhnlich. In allen Ländern, die die eingetragene Partnerschaft eingeführt haben, ist das erst in einem zweiten Schritt gelungen. Noch können Schwule und Lesben zwar individuell Kinder adoptieren, aber nicht als Paar. Das ist aus Sicht der Kinder nicht sinnvoll, weil es besser ist, zwei Sorgeberechtigte und Unterhaltsverpflichtete zu haben. Fällt einer mal aus, wegen Tod oder Krankheit, gibt es noch eine weitere Person, auf die sich die sozialen Sicherheit des Kindes gründen kann. Deshalb wäre es zu begrüßen, wenn wir da noch einen Schritt vorankämen.

Die Sachsen als Kläger sagen, Ungleichbehandlung gegenüber der Ehe sei noch lange keine Diskriminierung. Einleuchtend, oder?

Das ist eine Frage der Perspektive. Ungleichbehandlung gegenüber der Ehe wäre dann keine Diskriminierung, wenn alle den Zugang zur Ehe hätten. Schwule und Lesben haben das nicht, sehr wohl aber in vielen Rechtsbereichen unabhängig von der Frage der gemeinsamen Kinder den Anspruch auf den gleichen Schutz der Rechtsordnung und der Gesellschaft. Viele konnten ihre Partnerschaft gar nicht leben, wenn etwa der Partner aus dem Ausland stammte - weil es das Gesetz nicht gab. Das ist das die einschneidendste Diskriminierung und übrigens eine Verletzung von Artikel 2 Grundgesetz (Allgemeines Freiheitsrecht, freie Entfaltung der Persönlichkeit; Anm. d. Red.), weil man den Menschen die Möglichkeit, in einer Lebens-Partnerschaft zu leben, rechtlich untersagt hat.

Karlsruhe muss über die Inhalte des rot-grünen Gesetzes entscheiden, aber auch über sein Zustandekommen. Hat sich die Koalition nicht zumindest politisch angreifbar gemacht, indem sie eine willkürliche Trennung vorgenommen und dem Bundesrat den Kernbestand des Gesetzes vorenthalten hat?

Es gibt keine willkürlichen Trennungen, sondern nur zulässige und unzulässige. Diese Trennung war zweifelsfrei zulässig. Wir machen das dreimal die Woche so, dass wir Gesetze aufteilen in zustimmungspflichtige und zustimmungsfreie Teile. Der Regelungsgehalt des zustimmungsfreien Teiles enthält ganz wesentliche Gesetzesänderungen, die die ganze Litanei der Vergangenheit über die Rechtlosigkeit der Homosexuellen nun überflüssig machen. Also zum Beispiel, was dürfen sie im Krankenhaus, am Sterbebett; was passiert mit dem ausländischen Lebenspartner. Was jetzt noch kommen muss, sind Fragen, die sich aus der Unterhaltsverpflichtung ergeben. Ich hoffe, die Länder geben hier noch ihre Blockade auf.

Was gibt Ihnen Anlass zur Hoffnung?

Wenn Karlsruhe erst mal das Gesetz bestätigt hat, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass auch bei der anderen Seite beim einen oder anderen noch ein Denkprozess einsetzt.

Wir reden also über langfristige Entwicklungen.

Wissen Sie, wir haben 1989 zu dritt angefangen, über dieses Thema zu diskutieren. Damals sind wir sogar in der Lesben- und Schwulen-Community verlacht worden. Inzwischen sagen 60 Prozent der Bevölkerung in Meinungsumfragen, dass sie für die steuerrechtliche oder rentenrechtliche Gleichstellung sind. Das ist keine Position, aus der heraus man defensiv agieren müsste. Die Mehrheit sieht es als ungerecht an, schwule und lesbische Paare anders zu behandeln.

Hat sich das Verständnis von der Ehe in der Gesellschaft so grundlegend geändert, dass Karlsruhe seine Rechtsprechung im rot-grünen Sinne weiterentwickeln muss?

Wir müssen die grundlegenden Prinzipien überdenken, die das Familienrecht tragen. Vor allem müssen wir Förderinstrumente am Vorhandensein von Kindern und den finanziellen Belastungen ausrichten, die damit zusammenhängen - und nicht an der Form, in der die Eltern zusammenleben.

4500 gleichgeschlechtliche Partnerschaften seit letztem Jahr entsprechen rund einem Prozent der konventionellen Ehen. Die kommende Wahl gewinnen Sie mit dem Thema also nicht.

Man macht Politik für Minderheiten nicht, um Wahlen zu gewinnen, sondern weil man Demokrat ist und weil man meint, dass in einer demokratischen Gesellschaft alle Menschen die gleichen Rechte haben und man Diskriminierungen abbauen muss. Unabhängig davon, wie viele Menschen von dem Gesetz selber Gebrauch machen, ist es für viele eine Frage der Würde und der Ehre, vom Gesetzgeber auch anerkannt zu sein. Das sagen mir ganz viele, die selbst nicht in einer eingetragenen Partnerschaft leben, wie wichtig ihnen dieses Signal des Bundesgesetzgebers war.

Vor fast genau einem Jahr hat das Verfassungsgericht einen Eilantrag abgelehnt, mit dem das In-Kraft-Treten des Gesetzes verhindert werden sollte. Sehen Sie darin eine Vorentscheidung für diesen Mittwoch?

Nicht allein der Umstand, das der Eilantrag abgelehnt wurde, gibt uns Hoffnung, dass wir auch in der Hauptsache Erfolg erzielen werden. Es sind die Gründe, die das Verfassungsgericht vor einem Jahr angeführt hat. Das Fundament der Ehe wäre durch die eingetragene Partnerschaft nicht berührt. Das war auch tatsächlich so beabsichtigt. Wir wollten die Ehe nicht schädigen. Außerdem würden mit dem Gesetz die Grundrechte von Homosexuellen erstmals auch positiv konkretisiert. Diese beiden Gesichtspunkte lassen mich hoffen, dass das Gericht das Gesetz auch aus dieser Perspektive geprüft hat und zu einer grundsätzlich positiven Bewertung kommen wird, auch wenn es einzelne Korrekturen geben mag.

Das Gespräch führte Thomas Reinhold

Quelle: @tor
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