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Internet Innenminister fordert „digitalen Radiergummi“

22.06.2010 ·  Thomas de Maizière hat in einer Grundsatzrede skizziert, wie er sich eine deutsche „Netzpolitik“ vorstellt. Dem Internet müsse in bestimmten Bereichen das Vergessen beigebracht werden. Zudem müsse für das Netz etwas Ähnliches wie der Anspruch auf Gegendarstellung geschaffen werden.

Von Henrike Roßbach
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Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat in einer Grundsatzrede zum Internet erstmals skizziert, wie der Staat künftig den Herausforderungen im Netz begegnen will. Dabei schlug er Instrumente wie einen digitalen Radiergummi vor, gesicherte Identitäten im Netz oder staatliche Zulassungen für bestimmte Diensteanbieter.

„Das Phänomen Internet haben wir lange genug ignoriert, dann teils unterschätzt, teils überschätzt und vor allem bestaunt“, sagte er am Dienstag in Berlin. Schlüsselfragen seien, wie die große Freiheit im Netz genutzt werde und wie es um den Schutz der Privatsphäre stehe. Bei allen Schutzpflichten dürfe es der Staat aber nicht übertreiben, sagte de Maizière und warnte vor staatlicher Bevormundung.

Verfallsdatum für persönliche Daten

Jeder solle im Internet frei kommunizieren und seine Persönlichkeit entfalten können, sagte de Maizìere, so wie in der Offline-Welt auch. Allerdings habe der Einzelne im Internet eine viel größere Datenmacht. Weil das Internet nichts vergisst, sind Klatsch und Tratsch im Netz etwas anderes als in der Kneipe um die Ecke - oder wie de Maizière sagte: In der Netzgesellschaft sei der Einzelne Nutznießer und Opfer digitaler Persönlichkeitsentfaltung zugleich.

Als Instrumente, auf die der Staat zurückgreifen könnte, nannte der Minister einen „digitalen Radiergummi“, ein Verfallsdatum für persönliche Daten oder ein Verbot für Suchmaschinen, bestimmte Einträge anzuzeigen. Auch könne man die Anbieter von Diensten zu „rücksichtsvollen Grundeinstellungen“ verpflichten. Wer Mitglied in einem sozialen Netzwerk wie Facebook wird, fände dann am Anfang die restriktivste statt der offensten Einstellung vor. De Maizière regte auch an, die Möglichkeiten für Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu verbessern. Suchmaschinen könnten gezwungen werden, Gegendarstellungen oben in ihrer Trefferliste anzuzeigen, Internetprovider müssten anonyme Schmähungen löschen. Zur Kontrolle eigener Daten schlug der Innenminister digitale Schließfächer vor, zu denen nur der einzelne Nutzer Zugang hat. Auch müsse eine sichere digitale Identität gewährleistet sein, wann immer jemand im Internet Geschäfte abschließt oder Behördengänge online erledigt.

Thesen sollen im Internet diskutiert werden

Der Staat wiederum habe eine Verantwortung für Infrastruktur und Sicherheit des Internets. „Würde das Internet in Deutschland über Tage oder Wochen ausfallen, wäre der volkswirtschaftliche Schaden immens“, sagte de Maizière. Allerdings sei der Staat auf die Mitwirkung der Nutzer und Anbieter angewiesen. Er verwies auf die Möglichkeit, Hersteller von Hard- und Software sowie Netzanbieter stärker in die Haftung zu nehmen für Viren oder Schadprogramme. Zudem könnten manche Online-Dienste, etwa die Vermittlung von Krediten oder der Versand von Medikamenten, an eine staatliche Erlaubnis gebunden werden.

Grundsätzlich nannte der Minister vier Prinzipien für eine Rechtsordnung im Internetzeitalter: Das bestehende Recht solle Vorrang vor neuer Rechtsetzung haben. „Wir müssen unsere Rechtsordnung wegen des Internets nicht komplett neu erfinden“, sagte de Maizière. Zweitens soll auch die Selbstregulierung von Gesellschaft und Wirtschaft Vorrang vor neuen Gesetzen haben. Als drittes Prinzip nannte er eine entwicklungsoffene, technikneutrale Rechtsordnung; sie könne nicht für jede technische Neuerung geändert werden. So hält er etwa den Gesetzentwurf des Bundesrats zu Google Street View für den falschen Ansatz. Man solle nicht für jeden neuen Dienst ein eigenes Gesetz schaffen. Schließlich verlangte de Maizière noch, dass die Entwicklungen des nationalen und internationalen Rechts Hand in Hand gehen müssten. Seine insgesamt 14 Thesen zur Netzpolitik hat er ins Internet gestellt - zur allgemeinen Diskussion: Thesen zu den Grundlagen einer gemeinsamen Netzpolitik.

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