13.07.2001 · Die Regierung in Frankreich will das Internet archivieren. Wie das gehen soll, steht im Gesetzentwurf allerdings nicht.
Die französische Regierung will das Internet archivieren. Was bisher schon für Zeitungen, Bücher und Filme gilt, soll im kommenden Jahr auch für Webseiten eingeführt werden: Alle Medieninhalte werden in staatlichen Archiven erfasst. Wie das technisch gehen soll, darüber herrscht noch Rätselraten.
Der sozialistische Industriestaatssekretär Christian Perret will mit dem „Internetgesetz“ erstmals national geltendes Recht auf das Internet ausdehnen. Seit 1992 müssen alle gedruckten, fotografischen, audiovisuellen und Multimediawerke spätestens drei Monate nach der Veröffentlichung bei der französischen Nationalbibliothek oder dem Nationalen Audiovisuellen Institut (INA) archiviert werden. Das soll jetzt auch für die Inhalte des weltweiten Internets gelten.
Frankreich will Maßstäbe setzen
Perret sieht in der Maßnahme einen großen Schritt in Richtung Informationsgesellschaft. Die Anwendung bestehenden Rechts auf das Internet garantiere allen Franzosen den Zugang zu Information. Frankreich sei das erste Land, das sich an eine derartige Gesetzgebung heranwage und wolle damit in Europa Maßstäbe setzen.
Der Gesetzentwurf hat den Ministerrat bereits passiert und soll Ende Juli zur ersten Lesung in die Nationalversammlung gehen. Unklar ist in dem ersten Entwurf noch, ob private Homepages und Internetforen auch von der „legalen Deponierung“ betroffen sein sollen.
Inhalte werden „angesaugt“
Wie bisher bei Funk und Fernsehen sollen die Inhalte von der Nationalbibliothek und der INA täglich gespeichert werden. Im Gesetzesprojekt heißt es, dass sich die betroffenen Verleger nicht um die Prozedur kümmern müssten, da die Inhalte automatisch von der Nationalbibliothek und der INA „angesaugt“ würden. Über die technischen Einzelheiten herrscht noch weitgehend Rätselraten.
Flashanimationen und Newssites, die ständig aktualisiert werden, sollen ebenfalls mehrmals täglich „fotografiert“ werde. Die Herausgeber von Inhalten sollen verpflichtet werden, im Falle technischer Schwierigkeiten bei der Speicherung ihres Angebots gemeinsam mit der Nationalbibliothek und dem INA nach Lösungen zu suchen.
Spielraum für Interpretationen
Die Internet-Organisation IRIS bezeichnete das Gesetz als eines Rechtsstaats unwürdig. Durch die vage Definition des Gesetzes lasse die Regierung das Feld für alle möglichen juristischen Interpretationen offen. Es müsse klar geregelt werden, ob die Verpflichtung alle Anbieter betreffe.
In Frankreich gibt es Bestrebungen, das Internet stärker zu kontrollieren. In einem Aufsehen erregenden Urteil eines französischen Richters etwa wurde der Anbieter Yahoo im vergangenen Jahr gezwungen, Teile seines Angebots für Franzosen unzugänglich zu machen. In der Entscheidung ging es um Seiten mit nationalsozialistischen Darstellungen und Inhalten. Yahoo hatte argumentiert, es sei technisch nicht machbar, bestimmte Seiten für ein Land auszublenden. Ein umfassendes Internet-Archiv könnte die Verfolgung von Gesetzesverstößen leichter machen - aber auch leicht in den Ruch eines Werkzeugs für mögliche Kontrollinstanz kommen.