11.03.2003 · Der Internationale Strafgerichtshof hat ein Gesicht. Mit der feierlichen Amtseinführung der 18 Richter in der Residenz des internationalen Rechts ist das neue Gericht sichtbar geworden.
Von Reinhard MüllerDer Internationale Strafgerichtshof hat ein Gesicht. Seit Dienstag kann niemand mehr von einem abstrakten Statut reden, einem Stück Papier, auf dem hehre Ziele geschrieben stehen. Mit der feierlichen Amtseinführung der 18 Richter in der Residenz des internationalen Rechts ist das neue Gericht sichtbar geworden. Die von den mittlerweile mehr als 80 Vertragsstaaten in einem komplizierten Verfahren ausgewählten Völkerrechtler und Strafrechtspraktiker aus aller Welt müssen nun ihrem Amtseid gerecht werden. Unabhängig und gewissenhaft sollen sie über die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit von Angeklagten entscheiden, denen Völkermord, Vertreibung, Massenvergewaltigung oder schwere Kriegsverbrechen vorgeworfen werden.
Für Verbrechen, welche die Menschheit als Ganzes betreffen, muß letztlich ein internationales Gericht zuständig sein. Auf dieses Ziel haben Politiker und Wissenschaftler insbesondere seit dem Zweiten Weltkrieg hingearbeitet. Die Militärtribunale von Nürnberg und Tokio waren bedeutende Schritte. Ihre Vorarbeiten haben die vom UN-Sicherheitsrat eingesetzten Strafgerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda wie auch den Internationalen Strafgerichtshof deutlich beeinflußt. Doch waren sie Gerichte der Sieger.
Neuschöpfung auf vertraglicher Grundlage
Das Gericht, dessen Richterbank nun im Rittersaal des niederländischen Parlaments offiziell besetzt wurde, ist eine Neuschöpfung auf vertraglicher Grundlage. Das Statut gilt nur für Staaten, die sich ihm unterwerfen. Zudem ist der Strafgerichtshof nur zuständig, wenn ein Land zur Strafverfolgung nicht willens oder nicht in der Lage ist. Kann also der amerikanische Präsident, dessen Land den Gerichtshof strikt ablehnt, dort angeklagt werden? Wenn die Vereinigten Staaten in einem Vertragsstaat des Statuts militärisch intervenieren und ihre Streitkräfte dort schwere Kriegsverbrechen begehen sollten, ist grundsätzlich eine Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs möglich.
Doch wäre es wohl kaum denkbar, daß die Amerikaner solche massiven Verstöße (auch gegen ihr eigenes Recht) nicht selbst ahnden. Sie würden das dem Gerichtshof bekanntmachen und ausführlich darlegen, wie es dazu kam, daß bei einer bestimmten militärischen Aktion zivile Opfer zu beklagen waren. Auch wenn die Vereinigten Staaten bei ihren Untersuchungen zu dem Schluß kämen, es habe sich um rechtmäßige Kriegshandlungen gehandelt, wäre die Sache für den Gerichtshof erledigt. Selbst wenn der Chefankläger, der noch nicht bestimmt ist, den Amerikanern dann vorwerfen sollte, sie seien offenbar nicht ernsthaft gewillt, die möglichen Verbrechen selbst zu verfolgen, so wäre es bis zu einer Anklage noch ein weiter Weg, der nur über die Richterbank führt.
Keine offizielle Bewerbung
Dennoch sind solche Szenarien der Grund dafür, daß die Gemeinschaft der Vertragsstaaten größte Sorgfalt auf die Wahl des Chefanklägers verwendet. Da er im Konsens gefunden und gekürt werden soll, gibt es bisher keine offizielle Bewerbung. Allerdings sind die Chancen Carla Del Pontes, der Chefanklägerin des Jugoslawien-Tribunals, gesunken, seit der Kanadier Philippe Kirsch nun zum Präsidenten des Strafgerichtshofs gewählt wurde. Denn sein Land gehört der Gruppe westeuropäischer und anderer Staaten an, zu der auch die Schweiz und Deutschland zählen.
Die Bundesregierung war schon seit längerem insbesondere von anderen europäischen Staaten gedrängt worden, den Chefankläger zu stellen. Doch Deutschland, maßgeblicher Förderer des Gerichts auch in finanzieller Hinsicht, zögerte und zögert in der jetzigen weltpolitischen Lage erst recht. Offenbar hat die Bundesregierung plötzlich Angst vor ihrem eigenen Projekt bekommen. Mancher Beobachter in Den Haag schüttelt den Kopf angesichts des Vorgehens Deutschlands, das sich offenbar noch keine endgültige Meinung gebildet hat.
Schon über 200 Hinweise
Daß es noch keinen Ankläger gibt, heißt freilich nicht, daß der Strafgerichtshof noch nicht arbeitet. Schon mehr als 200 Hinweise auf mögliche Verbrechen sind in Den Haag eingegangen, von denen freilich nicht mehr bekanntgegeben wird, als daß sie gesammelt und demnächst von der Anklagebehörde gesichtet würden. Nichtregierungsorganisationen, die eine große Rolle bei der Schaffung des Gerichtshofs spielten, sind ebenfalls dabei, Material zu sammeln, das einmal den Gerichtshof interessieren könnte.
Ein erster Fall könnte aus dem von Gewalttaten erschütterten Kolumbien kommen, das das Statut ratifiziert hat. Wenn der Strafgerichtshof künftig nicht viel zu tun haben sollte, wäre das nicht unbedingt ein Zeichen des Mißerfolgs: Es könnte auch belegen, daß die Staaten ihren Pflichten nachkommen, Völkermörder selbst zu verfolgen. Dann wäre das Signal verstanden worden, Verbrecher gegen die Menschlichkeit nicht mehr straflos davonkommen zu lassen.
Noch nicht am Ziel
Die "Koalition für den Internationalen Strafgerichtshof", die aus Nichtregierungsorganisationen besteht und in diesem Fall intensiv mit den beteiligten Regierungen zusammengearbeitet hat, sieht sich allerdings noch nicht am Ziel. Sorge bereiten die Versuche der Vereinigten Staaten, Abkommen mit möglichst vielen Ländern zu schließen, um die Auslieferung von Amerikanern an das Haager Gericht zu verhindern. Zwar haben schon einige Länder solche - dem Geist des Statuts widersprechende - Verträge unterzeichnet, doch keines hat bisher ratifiziert. Nach Angaben von "Human Rights Watch" ist zuletzt Bosnien-Hercegovina massiv von Amerika unter Druck gesetzt worden.
Der deutsche Richter Hans-Peter Kaul hält es deshalb für besonders wichtig, wenn Amerikaner für den Gerichtshof werben. Offenbar als einziger Richter hat er ein Glückwunschschreiben des früheren amerikanischen Präsidenten Jimmy Carter erhalten. Für zwei Amerikaner war der Dienstag ein ganz besonderer Tag. Tom King und Benjamin Ferencz gehörten zu den Anklägern von Nürnberg. Für sie gehe nun in Erfüllung, wofür sie mehr als fünfzig Jahre lang gearbeitet hätten, hatten sie schon am Vortag sichtlich bewegt gesagt. Und am Dienstag, seinem dreiundachtzigsten Geburtstag, hißte Ferencz am Strand von Scheveningen eine amerikanische Flagge.
Reinhard Müller Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.
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