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Internationaler Strafgerichtshof UN verlängern Immunität für amerikanische Soldaten

12.06.2003 ·  Der Weltsicherheitsrat hat auf Forderung der Vereinigten Staaten die Immunität von Soldaten bei UN-Operationen um ein Jahr verlängert. Syrien, Frankreich und Deutschland enthielten sich.

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Der UN-Sicherheitsrat hat am Donnerstag die Straffreiheit für amerikanische Soldaten vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) verlängert. Zwölf Mitglieder stimmten für die Verlängerung, drei enthielten sich der Stimme: Syrien, Frankreich und Deutschland.

Gegen den erklärten Willen zahlreicher UN-Staaten hat Amerika damit zum zweiten Mal im Weltsicherheitsrat seine Forderung nach Immunität für seine Bürger vor dem Strafgerichtshof durchgesetzt. Ungeachtet deutlicher Kritik durch UN-Generalsekretär Kofi Annan und einer mahnenden Stellungnahme der Europäischen Union verständigte sich der Sicherheitsrat auf eine von den Washington geforderte Resolution, mit der Soldaten und anderem Personal bei UN-Militäreinsätzen für weitere zwölf Monate Freiheit vor Strafverfolgung durch den IStGH garantiert wird.

Wasington befürchtet politische Verfahren

Die gegenwärtige amerikanische Administration lehnt den Internationalen Strafgerichtshof ab, weil sie befürchtet, daß er für politisch motivierte Verfahren gegen Amerikaner mißbraucht werden könnte.

Annan erklärte, eine dauerhafte Immunität vor dem Strafgerichtshof für Beteiligte bei UN-Friedenseinsätzen würde „nicht nur die Autorität des Internationalen Strafgerichtshofes, sondern auch die Autorität des Sicherheitsrates und die Legitimität der UN-Friedensoperationen untergraben“. Er äußerte zugleich Verständnis dafür, daß der Rat der Forderung der Vereinigten Staaten ein zweites Mal nachkommt. Das geschehe, um die Fortsetzung der UN-Friedensoperationen zu ermöglichen, dürfe jedoch „keine jährliche Routine“ werden.

Washington hatte bereits im vergangenen Jahr mit seinem Veto gegen Friedensoperationen der Vereinten Nationen gedroht, wenn ihren Bürgern nicht Straffreiheit vor dem Gericht garantiert werde. Sie hatten jetzt eine Verlängerung dieser Regelung gefordert, die zum 1. Juli ausgelaufen wäre.

Gegner: Resolution unnötig

Viele Redner - darunter die Vertreter Kanadas, Neuseelands, Jordaniens und der Schweiz - wiesen darauf hin, daß die Resolution unnötig sei. „Die Europäische Union bekräftigt ihre Überzeugung, daß die von den USA geäußerte Sorge über politisch motivierte Strafverfahren unbegründet sind“, sagte der griechische UN- Botschafter Adamantios Vassilakis im Namen der EU-Präsidentschaft. Dagegen gebe es in den Statuten des Gerichts „ausreichende Sicherungen“. Die EU hatte ihre Beitrittskandidaten aufgerufen, keine bilateralen Vereinbarungen mit Amerika über die generelle Nichtauslieferung von amerikanischen Staatsbürgern an den IStGH einzugehen.

Menschenrechtler: Achtungserfolg

Menschenrechtler bezeichneten die öffentliche Debatte im Sicherheitsrat als Achtungserfolg. „Eine Annahme dieser Resolution ohne öffentliche Bekundung von Opposition hätte die Autorität des Gerichtshofes ausgehöhlt“, erklärte die amerikanische Organisation Human Rights Watch.

Der Sicherheitsrat hatte den Vereinigten Staaten vor einem Jahr für zunächst zwölf Monate zugebilligt, daß amerikanische Teilnehmer an UN-Einsätzen in keinem Fall vom IStGH zur Rechenschaft gezogen werden dürfen. Washington hatte gedroht, ohne Immunitätszusicherung die Verlängerung der Mandate für UN-Friedenstruppen mit einem Veto zu blockieren. Der Strafgerichtshof in Den Haag hatte seine Arbeit offiziell am 1. Juli vergangenen Jahres aufgenommen.

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