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Inneres und Justiz Das Veto geht, die Ausnahmen bleiben

30.11.2009 ·  Polizei, Justiz, Zivil- und Strafrecht gehören zum Kernbestand des modernen Verfassungsstaates, weshalb sich die EU nur langsam an diese Politikfelder herangewagt hat. Künftig werden es die nationalen Regierungen schwerer haben, ihre nationalen Gepflogenheiten zu verteidigen.

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Polizei, Justiz, Zivil- und Strafrecht gehören zum Kernbestand des modernen Verfassungsstaates, weshalb sich die EU nur langsam an diese Politikfelder herangewagt hat. Hier galt stets Einstimmigkeit. Die Mitgliedstaaten achteten sehr genau darauf, dass ihre nationalen Rechtskulturen nicht in Brüssel verwässert wurden. Ein Vorstoß zur Vereinheitlichung von Ehescheidungen mit ausländischem Bezug scheiterte zum Beispiel daran, dass Schweden befürchtete, durch ein europäisches Gesetz könne der heimische Verfassungsgrundsatz aufgeweicht werden, dass jeder Schwede das Recht hat, innerhalb eines halben Jahres geschieden zu werden. In Malta wiederum gibt es überhaupt gar keine Ehescheidungen.

Bei solchen Fragen, die viel tiefer in den Alltag der Bürger einschneiden als die Binnenmarktgesetzgebung, werden es die Regierungen künftig schwerer haben, ihre nationalen Gepflogenheiten zu verteidigen. Die vielleicht folgenschwerste Neuerung des Lissabon-Vertrags ist die Überführung des Bereichs Inneres und Justiz in die normalen EU-Strukturen. Im Ministerrat wird hier künftig mit Mehrheit über die Gesetze abgestimmt, außerdem erhält das Europäische Parlament volle Mitsprache.

Nur ein kleines Überbleibsel aus den früheren Verträgen erinnert daran, dass hier besonders empfindliche Teile der öffentlichen Verwaltung berührt sind: Die Mitgliedstaaten können im Rat Inneres und Justiz weiterhin Gesetzesinitiativen vorlegen, wenn diese von mindestens einem Viertel der Staaten getragen werden. Gewöhnlich hat nur die EU-Kommission das Recht, Gesetzesvorlagen zu erstellen. Trotzdem beschäftigt manchen deutschen Diplomaten die Frage, ob der Verlust der Vetomöglichkeit dazu führen könnte, dass die Bundesregierung künftig weniger Chancen hat, auf diesem Feld deutsche Herzensangelegenheiten durchzusetzen. Den Datenschutz etwa nimmt niemand in der EU so ernst wie die Deutschen.

All das soll dem „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ zugutekommen, an dessen Aufbau die EU seit vielen Jahren arbeitet. Alle Beteiligten - Kommission, Mitgliedstaaten und Parlament - befassen sich dazu gerade wieder mit einem neuen Fünfjahresplan, in dem die wesentlichen Vorhaben festgelegt werden. Dieses „Stockholmer Programm“, das die Staats- und Regierungschefs nächste Woche billigen sollen, ist schon das dritte seiner Art. Das darf als Versuch verstanden werden, die Bürger und die nationalen Verwaltungen nicht zu überfordern. Vorschläge wie die Gründung einer europäischen Bundespolizei nach Art des amerikanischen FBI oder die Einführung einer einheitlichen Einwanderungspolitik für Fachkräfte sind immer wieder auf große Vorbehalte in den Mitgliedstaaten gestoßen.

Die neuen Regeln haben allerdings einen Schönheitsfehler, der bisher wenig öffentliche Beachtung gefunden hat. An der innenpolitischen Zusammenarbeit nehmen nicht alle Mitgliedstaaten teil; nicht zuletzt Großbritannien hat sich das Recht gesichert, nur mitzumachen, wenn es will. Das kann im Parlament zu der demokratietheoretisch fragwürdigen Praxis führen, dass die vielen britischen Abgeordneten über Gesetze zu entscheiden haben, die ihre Landsleute gar nicht betreffen.

Kommissionspräsident Barroso hat in seinem Haus für die neue Ära extra eine neue Struktur geschaffen. Künftig wird es nicht mehr einen gemeinsamen Kommissar geben, sondern einen für Inneres und einen für Justiz.

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