10.08.2007 · Zwei SPD-Abgeordnete haben ihre Klagen gegen Verkehrs- und Innenministerium vorgestellt. Man streitet nun vor Gericht über den Zugang zu Verwaltungsakten. Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz werden erwogen.
Die SPD-Abgeordneten Tauss und Jung haben am Freitag in Berlin ihre Klagen gegen Verkehrs- und Innenministerium vorgestellt. Mit den Untätigkeitsklagen wollen sie erreichen, dass die Ministerien bislang geheimgehaltene Akten öffnen.
Tauss begehrt Einsicht in den Vertrag mit dem Mautsystembetreiber Toll Collect und hielt dem Bundesverkehrsministerium einen nicht akzeptablen Umgang mit dem Informationsfreiheitsgesetz vor. Das Ministerium verweigert die Veröffentlichung des Vertrags mit der Begründung, sie würde ein laufendes Schiedsgerichtsverfahren mit dem Konsortium beeinträchtigen und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens verletzen. Von dem 17.000 Seiten umfassenden Vertrag einschließlich Anlagen hat Tauss lediglich vier Seiten erhalten.
„Sehr flapsige Form“
Im Umgang mit Bürgern und Abgeordneten verhalte sich die Verwaltung bisweilen noch immer wie der „preußische Obrigkeitsstaat“, klagte Tauss. Er beobachte, „dass es zunehmend einreißt, in einer sehr flapsigen und oberflächlichen bis überhaupt nicht mehr verwertbaren Form auf Abgeordnetenfragen zu antworten“. Im Herbst wolle sich die SPD-Fraktion dieses Themas annehmen. Das habe ihm der Parlamentarische Geschäftsführer der Bundestagsfraktion, Scholz, zugesagt.
Jung sagte, er habe im September 2005 das Innenministerium um eine Kopie des Rahmenvertrags mit der privatisierten Bundesdruckerei über die Herstellung elektronischer Personalausweise und Reisepässe gebeten. Laut Ministerium sei die Rahmenvereinbarung jedoch „in ihrer Gesamtschau ein Geschäftsgeheimnis“. Innenminister Schäuble (CDU) habe ihm mitgeteilt, dass die Überlassung einer Kopie ausgeschlossen sei, er den Vertrag aber „unter den üblichen Geheimschutzauflagen“ einsehen könne. Damit dürfe er jedoch über die Informationen nicht sprechen, womit sie für seine weitere Arbeit als Parlamentarier wertlos seien, sagte Jung.
Dix: Die „Denke“ muss sich ändern
Unterstützt wurden die Kläger vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dix. Die Ministerien hätten „zu pauschal Geheimhaltungsbedürftigkeit reklamiert“, sagte Dix. Sollten Tauss und Jung in den Klageverfahren unterliegen, müsse das Informationsfreiheitsgesetz geändert werden. Schließlich gebe es unstreitig in beiden Fällen ein erhebliches öffentliches Interesse an den Verträgen. Nach anderthalb Jahren müsse sich die „Denke“ in den Amtsstuben ändern.
Das 2006 in Kraft getretene Gesetz gewährt den Bürgern voraussetzungslosen Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes. Ähnliche Gesetze gelten derzeit in acht Bundesländern. (Siehe auch: Informationsfreiheit: Tauss gegen Tiefensee)
Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, van Essen, sagte, das Informationsfreiheitsgesetz enthalte zu viele Ausnahmetatbestände, auf die sich die Behörden zu schnell zurückzögen. Eine Änderung des Gesetzes sei zu erwägen. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Beck, forderte die Regierung dazu auf, „mit der Geheimniskrämerei aufzuräumen und das Gesetz endlich voll umzusetzen“. Transparenz der Verwaltung sei „die beste Prophylaxe gegen Korruption“.
es darf geraten werden
schwele johannes (joschwele)
- 13.08.2007, 11:33 Uhr