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Wulff und die Staatsanwaltschaft „Nicht der Hauch einer Weisung“

 ·  Hat ein Staatsanwalt über das Schicksal des Bundespräsidenten entschieden? Der niedersächsische Justizminister Busemann will keinesfalls eine Weisung in der Causa Wulff erteilt haben.

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© Reuters Kein „übertriebener Jageifer“ in der Causa Wulff

Hat also ein Staatsanwalt über das Schicksal des Bundespräsidenten entschieden? Seit wann befinden Beamte über Staatsoberhäupter? Staatsanwälte sind weisungsabhängig, gehören zur Exekutive. Deshalb sah sich - schon als die Staatsanwaltschaft in Hannover noch mitgeteilt hatte, sie sehe keinen Anfangsverdacht gegen Bundespräsident Wulff - der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann (CDU) Vorwürfen ausgesetzt.

Die Busemann Mitte Januar entschieden „mit Nachdruck“ zurückwies: „Das niedersächsische Justizministerium hat hinsichtlich der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hannover, derzeit kein Ermittlungsverfahren gegen den Bundespräsidenten Christian Wulff einzuleiten, weder Weisungen erteilt noch auf andere Weise Einfluss genommen“, teilte er mit. Die Staatsanwaltschaft prüfe den Sachverhalt anhand der vorliegenden Fakten und entscheide gemäß der Rechtslage unabhängig von Amt und Person. Schließlich müsse nach der Strafprozessordnung ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, „sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ für verfolgbare Straftaten vorliegen. Sind diese nicht erkennbar, darf nach dem sogenannten Legalitätsprinzip kein Verfahren eingeleitet werden.

So weit, so richtig. Im Gerichtsverfassungsgesetz findet sich freilich auch die Bestimmung: „Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“ Das Weisungsrecht des Justizministers wird als externes bezeichnet. Weisungen an Staatsanwälte können durchaus auch einen Einzelfall betreffen. So hatte einst die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft es abgelehnt, gegen Deutsche-Bank-Chef Ackermann und andere im Fall Mannesmann zu ermitteln. Das geschah erst auf Weisung des Generalstaatsanwalts.

Auch der Justizminister ist an das Legalitätsprinzip gebunden

In ihrer Mitteilung vom vergangenen Freitag nun hat die Staatsanwaltschaft Hannover ausdrücklich hervorgehoben, sie habe ihre Entscheidung, sie sehe einen Anfangsverdacht der Vorteilsannahme durch den Bundespräsidenten, „unabhängig nach intensiver kollegialer Beratung getroffen. Weisungen vorgesetzter Behörden hat es nicht gegeben.“ Justizminister Busemann bekräftigte am Montag im Gespräch mit der F.A.Z., es habe „nicht den Hauch einer Weisung“ gegeben.

Ohnehin ist natürlich auch der Justizminister an das Legalitätsprinzip gebunden, er darf keine rechtswidrigen, keine justizfremden Weisungen erteilen. Gerade die Anwendungen des Legalitätsprinzips, ob also ein Anfangsverdacht vorliegt, ob ermittelt, ob angeklagt wird, das ist im Einzelfall höchst auslegungsfähig.

Nun wird sich kein Justizminister die Blöße geben, eine offensichtlich politisch motivierte Weisung zu erteilen. In der Praxis agiert die Staatsanwaltschaft weitgehend unabhängig. Es gibt Staatsanwälte mit Erfahrung als Richter, die sagen, sie seien nie so unabhängig gewesen wie als Staatsanwalt. Das ist freilich auch eine Frage des Ethos des einzelnen wie seiner Vorgesetzten. Viele Staatsanwälte (und natürlich Justizminister) sagen auch, das Weisungsrecht spiele in der Praxis überhaupt keine Rolle. Doch darf man andererseits nicht verkennen, dass auch angedeutete oder vermutete Wünsche ihren Zweck erfüllen können und dass - wie jeder andere hierarchisch Eingebundene - auch Staatsanwälte befördert werden wollen und unter Umständen vorauseilenden Gehorsam üben wollen.

Dem Deutschen Richterbund ist die (ministerielle) Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte seit langem ein Dorn im Auge. Unter Hinweis auf das europäische Ausland fordert der Verband eine von der Politik, von einem Justizminister unabhängige Justiz, mithin auch eine unabhängige Staatsanwaltschaft. Immerhin ist in den letzten Jahren die Stellung der Generalstaatsanwälte in den Ländern gestärkt worden: sie sind keine politischen Beamten mehr. Ausnahme: der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Er gehört zum Geschäftsbereich des Bundesjustizministeriums.

„Wir waren auf dem Laufenden“

Jede Einmischung in staatsanwaltschaftliche Ermittlungen schadet nach Ansicht des Richterbundes dem Ansehen des Rechtsstaates. Der Vorsitzende des Richterbundes, Christoph Frank, sagte dieser Zeitung „Die Anfragen an die Staatsanwaltschaft Hannover nach möglicher politischer Einflussnahme zeigen, dass allein die Existenz des ministeriellen Weisungsrechts den Eindruck erweckt, die Staatsanwaltschaft erfülle nicht ausschließlich ihre gesetzlich vorgegebenen Aufgaben.“ Aus dem Recht des Justizministers zur Leitung und zur Dienstaufsicht ergibt sich die Berichtspflicht der Staatsanwälte. Busemann sagt denn auch zum Fall Wulff: „Wir waren auf dem Laufenden.“

Der Justitiar der Linksfraktion und ehemalige Richter am Bundesgerichtshof Wolfgang Neskovic sieht auch deshalb allein in der Aufnahme von Ermittlungen keinen Rücktrittsgrund: „Wollte man bei dieser Sachlage allein in der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens einen Rücktrittsgrund sehen, dann hätten es (weisungsgebundene) Staatsanwälte in der Hand, ob ein Politiker zurücktreten muss oder nicht.“ Stelle sich nach dem Ermittlungsverfahren die Unschuld heraus, dann könne der Verlust des Amtes nicht wieder rückgängig gemacht werden. Eine solche Rolle der Staatsanwaltschaft sei rechtlich und politisch unvertretbar, schreibt Neskovic, der freilich wie viele der Meinung ist, Wulff hätte schon viel früher zurücktreten müssen.

Doch sei die Hürde für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ohnehin sehr niedrig; und die allermeisten Verfahren werden tatsächlich wieder eingestellt. Deswegen sei die Anknüpfung von Rücktrittsforderungen an die Aufnahme von Ermittlungen - wie sie SPD und Grüne nach Bekanntwerden der Entscheidung der Staatsanwaltschaft erhoben hätten - „nur Ausdruck ritualisierter politischer Feigheit der Opposition“. Genauso verhalte es sich mit dem Entzug der politischen Rückendeckung durch die Kanzlerin und die Regierungsparteien. Regierung und Teile der Opposition versteckten sich hinter der Staatsanwaltschaft. Neskovic will, wie er am Montag dieser Zeitung sagte, die „faktisch unabhängige“ Staatsanwaltschaft nicht auch rechtlich unabhängig sehen. Es handele sich schließlich nicht um Rechtsprechung. Die Justizminister müssten die Möglichkeit haben, Weisungen zu erteilen. Gleich müsse man über die Rolle der Staatsanwaltschaft nachdenken - und etwa die Hürden für das Klageerzwingungsverfahren senken. Neskovic wendet sich aber gegen das „Ritual“, dass die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens einem politischen „Todesurteil“ gleichkomme.

Sollte es da wirklich eine gänzlich unabhängige, politisch nicht verantwortliche Staatsanwaltschaft in der Hand haben, einen solchen Schritt zu tun? Busemann legt jedenfalls Wert darauf, dass der niedersächsische Ministerpräsident nicht vorab über die Entscheidung im Fall Wulff informiert worden sei. Er selbst habe keine Weisung erteilt, wohl aber die Staatsanwaltschaft um „Dienst nach Vorschrift“ gebeten. Das heiße auch, man möge keinen „übertriebenen Jagdeifer“ an den Tag legen. „Vor dem Gesetz sind alle gleich.“

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Jahrgang 1968, in der politischen Redaktion verantwortlich für „Zeitgeschehen“ und für „Staat und Recht“.

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