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„Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ Mehr Handlungsfreiheit für die außeruniversitäre Forschung

30.07.2008 ·  Ein neuer Fünf-Punkte-Plan verspricht größere Spielräume für Forschungseinrichtungen wie die Max-Planck-Gesellschaft und Helmholtz-Zentren. Bildungsministerin Schavan sieht darin einen „Meilenstein“ für mehr Autonomie in der deutschen Forschung.

Von Heike Schmoll, Berlin
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Einen Fünf-Punkte-Plan für mehr Selbständigkeit der Forschungseinrichtungen im Rahmen der Initiative „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ hat das Kabinett am Mittwoch beschlossen. Damit sollen die deutschen Wissenschaftseinrichtungen im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähiger gemacht werden.

Es geht dabei um größere Spielräume für die großen außeruniversitären Forschungseinrichtungen wie Max-Planck-Gesellschaft, Fraunhofer-Gesellschaft und die Helmholtz-Zentren, die Einrichtungen der Blauen Liste und die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG). Im Kabinett wurde auch erwogen, die Ressortforschungseinrichtungen der Ministerien in die neue Regelung einzubeziehen. Mit den Eckpunkten für mehr Selbständigkeit sei ein „Meilenstein“ für mehr Autonomie in der deutschen Forschung erreicht, sagte Bundesbildungsministerin Schavan (CDU) bei der Vorstellung des Programms.

Flexible Anstellungskonditionen

Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Einführung eines Globalhaushaltes, der die Übertragbarkeit der Mittel von einem Finanzjahr auf das nächste sichert und einen flexiblen Einsatz der Finanzen für Personal-, Sach- und Investitionsmitteln garantiert. Die Gelder könnten dadurch wirtschaftlicher und forschungsadäquater eingesetzt werden.

In Zukunft soll es deshalb auch für Max-Planck-Gesellschaft, Helmholtz-Zentren, Fraunhofer-Gesellschaft und Wissenschaftszentrum Berlin im Bundeshaushalt keine Stellenpläne mehr geben. Darüber hinaus soll der sogenannte Vergaberahmen schrittweise abgebaut werden. Gemeint ist damit, dass die Grundbesoldung und die über die Besoldungsgruppen W2 und W3 hinaus gewährten leistungsbezogenen Bestandteile der Besoldung im Wesentlichen dem Stand des Vorjahres entsprechen sollen. Überschreitungen des Vergaberahmens waren bisher nur in Höhe von 2 Prozent zulässig. Nun können die Anstellungskonditionen für Wissenschaftler flexibler verhandelt werden.

Von administrativen Hemmnissen befreit

Um die Kooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zu fördern, soll die Beteiligung an Ausgründungen und Joint Ventures erleichtert werden - bisher behinderten übermäßig lange Genehmigungsverfahren die wirtschaftliche Existenzfähigkeit. Darüber hinaus sollen Bauverfahren für wissenschaftliche Einrichtungen erleichtert und Waren und Dienstleistungen schneller beschafft werden können. Auch hier soll ein wissenschaftsfreundliches Vergabeverfahren entwickelt werden, das die Einrichtungen von administrativen Hemmnissen befreit.

Bei den neuen Regelungen handelt es sich nicht um ein Gesetz. Sie werden zunächst für drei Jahre erlassen, dann sollen sie überprüft werden. Frau Schavan forderte die Länder auf, ihre äußerst unterschiedlichen Hochschulgesetze nach den Vorgaben der Eckpunkte weiterzuentwickeln.

Volle Finanzautonomie

Wissenschaftsorganisationen, unter anderen die Alexander von Humboldt-Stiftung und der Deutsche Akademische Austauschdienst, begrüßten die Initiative ausdrücklich. Sie baten die Bundesregierung, die Freiräume für Wissenschaft konsequent zu erhöhen und die Deregulierung in allen wichtigen Bereichen fortzusetzen. Ansonsten könne die deutsche Wissenschaft sich im internationalen Wettbewerb nicht behaupten. Außerdem müssten die Freiräume - soweit nicht schon geschehen - den in der Verantwortung der Länder liegenden Hochschulen und den in der gemeinsamen Verantwortung liegenden Wissenschaftseinrichtungen gewährt werden.

Die bildungs- und forschungspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion begrüßten die Beschlüsse, halten sie aber für nicht weit genug gehend. Eine volle Finanzautonomie mit nachlaufender Rechenschaftspflicht müsse das Ziel sein, deshalb bräuchten die Forschungsorganisationen echte Globalhaushalte. Sie warnten außerdem davor, die Handlungsspielräume der Forschungsorganisationen auf Kosten der Hochschulen und Forschungseinrichtungen in den Ländern zu erweitern. Sie forderten die Übertragung der Neuerungen auf die Ressortforschung der Bundesministerien.

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