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Widerstand im Bundesrat Das arme Land, die Dame und das Durchregieren

18.12.2009 ·  Im Bundesrat endete am Freitag ein unionsinterner Machtkampf. Doch trotz des Einlenkens Kiels beim Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat Kanzlerin Merkel schmerzvoll erfahren, dass Schwarz-Gelb auch künftig kaum durchregieren kann.

Von Wulf Schmiese und Frank Pergande, Berlin / Kiel
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Im Siegestaumel der Bundestagswahl deutete sich ein unionsinterner Machtkampf an, der am Freitag endete - vorerst gesichtswahrend für alle Seiten. Als an dem späten Septemberabend unten im Foyer des Berliner Adenauer-Hauses bereits „We are the champions“ gegrölt wurde, weil auch die Landtagswahl in Schleswig-Holstein zu einem schwarz-gelben Bündnis führte, sagte auf der Vorstandsetage ein stellvertretender CDU-Vorsitzender zum anderen: „Dieses arme Land wird der Dame ihr Durchregieren noch schwer machen.“

So kam es. Die Dame, wie Bundeskanzlerin Merkel von ihren männlichen Kollegen gern genannt wird, wenn sie nicht dabei ist, lernte den so leutselig wirkenden schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen als kühl rechnenden Querkopf kennen. Er polterte von Anbeginn und bis zum Schluss gegen das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, für das es nun im Bundesrat nach heftigem Streit doch die erforderliche schwarz-gelbe Mehrheit gab. Es ging ihm dabei nicht um grundsätzliche Kritik, für die er von unionsnahen Wirtschaftsfachleuten sogar viel Sympathie erhalten hätte. Carstensen sah nur die 70 Millionen Euro, die sein hoch verschuldetes Küstenland weniger an Steuern bekommen hätte, wenn alles so gelaufen wäre, wie Frau Merkel es dachte.

Carstensen hat alles erreicht, was er erreichen wollte“

„Die konstruktiven Gespräche zwischen Bund und Ländern im Vorfeld haben sich gelohnt“, tat CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe am Freitag kund und spielte damit den handfesten Krach der letzten Wochen zu einet freundschaftlichen Fachdebatte herunter. Für wen das Tauziehen vor allem lohnte, brachten zuvor andere auf den Punkt: „Peter Harry Carstensen hat alles erreicht, was er erreichen wollte“, urteilte der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU), als er am Donnerstagabend die Landesvertretung von Sachsen-Anhalt in Berlin verließ, wo die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder noch einmal über das Wachstumsbeschleunigungsgesetz verhandelt hatten.

Die Koalition in Schleswig-Holstein feiert als wichtigsten Punkt, dass der Bund dauerhaft auch nach 2015 insgesamt 5,2 Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr für die Bildung ausgibt, von denen wiederum 100 Millionen Euro pro Jahr Schleswig-Holstein zugute kommen. Das sei am Mittwoch in den Verhandlungen zwischen Kanzleramt und Carstensen erreicht worden, sagte der Kieler Regierungssprecher Knut Peters.

Ausgemacht war ohnehin, dass bis 2015 zehn Prozent des Bruttoinlandprodukts für Bildung ausgegeben werden sollen, drei Prozent für die Forschung, sieben für alle sonstigen Bildungsausgaben. Allerdings gab es unterschiedliche Berechnungen beim Bund und bei den Ländern über die tatsächlichen Bildungsausgaben. So wurden etwa die Kosten für die Renten von angestellten Lehrern anders berücksichtigt als die von beamteten Lehrern.

„Widerstand der letzten Tage hat sich gelohnt“

Nachdem sozusagen die Kriterien geklärt waren, was unter Bildungsausgaben fällt, kam man auf einen Fehlbetrag von 13 Milliarden Euro. Von denen übernimmt nun der Bund vierzig Prozent, eben jene 5,2 Milliarden Euro pro Jahr. Schleswig-Holstein rechnet mit 130 Millionen Euro weniger Einnahmen durch die Steuererleichterungen im Wachstumsbeschleunigungsgesetz, 70 Millionen Euro davon beim Land, 60 Millionen bei den Kommunen.

Dagegen stehen nun die 100 Millionen zusätzlich für die Bildung. Hinzu kommen die Leistungen aus dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz selbst. Allein die Erhöhung des Kindergeldes schlägt mit insgesamt 4,8 Milliarden Euro zu Buche. Außerdem gibt es die Absprache, dass nach der Steuerschätzung im Mai des nächsten Jahres die Umsatzsteuerpunkte neu zwischen Bund und Ländern verteilt werden sollen.

Ein weiterer Punkt ist noch ungeklärt. Die Länder wollen die Kosten der Unterkunft bei Hartz IV mit den tatsächlichen Kosten berechnen. Der Bund will bei der Pauschalierung wie bisher bleiben. Die Kommunalverbände in Schleswig-Holstein rechnen damit, dass die Kommunen bei Erstattung der tatsächlichen Kosten 50 Millionen Euro pro Jahr einsparen zu können. Der Fall liegt jetzt im Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern. „Das Kämpfen und der Widerstand der letzten Tage hat sich gelohnt“, lobte sich Carstensen nach der Abstimmung im Bundesrat selbst. Und obgleich die Landesopposition den Kompromiss als „vage“ beschimpft und Carstensen einen „Kuscher“ nennt, wird ihm von seinem Kieler Koalitionär, dem FDP-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Kubicki, geradezu gehuldigt: Carstensen gelte nun nicht mehr als Gutmensch, sondern „als der Wikinger aus dem Norden“.

Die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes

Nach der Zustimmung des Bundesrats kann das „Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums“ am 1. Januar 2010 in Kraft treten. Die umstrittenen Entlastungen von Familien mit Kindern, Unternehmen und Erben führen zu dauerhaften Mehrbelastungen der öffentlichen Kassen von rund 8,5 Milliarden Euro. Davon übernehmen der Bund rund 4,6, die Länder 2,3 und die Gemeinden 1,6 Milliarden Euro. Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick:

- Das Kindergeld wird um je 20 Euro erhöht. Für das erste und das zweite Kind gibt es damit vom kommenden Jahr an monatlich 184 Euro, für das dritte 190 Euro und für jedes weitere je 215 Euro Der Kinderfreibetrag steigt von derzeit 6.024 Euro auf 7.008 Euro (Entlastung: 4,6 Milliarden Euro).

- Geschwister sowie Nichten und Neffen sollen bei einer Erbschaft künftig Geld sparen. Dazu werden bei der Erbschaftsteuer die Sätze gesenkt. Je nach Vermögen betragen sie in Zukunft zwischen 15 und 43 Prozent. Bisher sind es 30 bis 50 Prozent (Entlastung: 370 Millionen Euro).

- Auch die Bedingungen für eine geringere Erbschaftsteuer bei der Unternehmensnachfolge werden verbessert (Entlastung: 50 Millionen Euro).

- Auf Druck der CSU sinkt der Mehrwertsteuersatz im Hotelgewerbe von derzeit 19 auf sieben Prozent. Übernachtungen könnten dadurch theoretisch billiger werden. Nach Einschätzung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes wird das Geld aber eher für „dringend notwendige“ Investitionen und Modernisierungsmaßnahmen verwendet (Entlastung: 945 Millionen Euro).

Weitere Verbesserungen für Unternehmen:

- Verbesserte steuerliche Berücksichtigung von Verlusten durch die Wirtschaft (Entlastung 1,3 Milliarden Euro).

- Die Bestimmungen zum Abzug von Zinsaufwendungen (“Zinsschranke“) werden gelockert (Entlastung: 60 Millionen Euro).

- Für Abschreibungen wird ein Wahlrecht zwischen der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 Euro oder die Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1.000 Euro eingeführt (Entlastung: 400 Millionen Euro).

- Im Erneuerbare-Energien-Gesetz wird die Vergütung für die Stromeinspeisung von modular aufgebauten Anlagen, die vor der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes am 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden, so erhöht, dass ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb dieser Anlagen ermöglicht wird.

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Jahrgang 1958, politischer Korrespondent für Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Schwerin.

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