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Wer will was? Die Reform der Erbschaftsteuer

09.10.2008 ·  Union und SPD konnten sich auch im wiederholten Anlauf nicht über die letzten offenen Punkte zur Reform der Erbschaftsteuer einigen. Wann eine Einigung erzielt wird ist weiter unklar. Manfred Schäfers erklärt was die Parteien fordern.

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Während im Streit über die Reform der Erbschaftsteuer die CSU - aber auch der Parlamentskreis Mittelstand der Unions-Fraktion - für harte Verhandlungen mit der SPD ist, dringen Bundeskanzlerin Merkel und der Vorsitzende der Unions-Fraktion, Kauder (beide CDU), auf Konsensbereitschaft. Im Koalitionsvertrag hatten SPD und Union als Ziel vereinbart, Unternehmen die Erbschaftsteuer zu erlassen, wenn sie zehn Jahre fortgeführt werden. Dann entschied jedoch das Bundesverfassungsgericht, dass das Erbschaftsteuerrecht nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war.

Im Streit über das daher notwendige neue Gesetz pocht die SPD auf die Zusage, das Erbschaftsteueraufkommen von vier Milliarden Euro für die Länder zu sichern. Jedes Zugeständnis an der einen Stelle muss demnach durch härtere Regeln an anderer Stelle ausgeglichen werden. Die CSU und der Parlamentskreis Mittelstand dringen grundsätzlich auf weniger harte Auflagen für die Betriebe. Unternehmenserben, die vom Abschlag profitieren wollen, müssen nach ihrer Vorstellung den Betrieb weiterführen und die Beschäftigung auf einem bestimmten Niveau halten.

Gegensätzliche Forderungen

Die SPD hält harte Auflagen für notwendig, um sicherzustellen, dass die steuerliche Erleichterung dem Gemeinwohl dient, und um neue Klagen gegen die Bevorzugung der Unternehmenserben zu erschweren. CSU und Mittelstandspolitiker der Unions-Fraktion halten gleichwohl mehr Flexibilität für geboten, damit die Betriebe reagieren können, wenn sich die Wirtschaftslage ändert. Dem hält die SPD entgegen, dass Verkäufe von Teilen des Unternehmens schon nach den alten Plänen zulässig ist, wenn das Geld wieder investiert wird.

Größtes Problem ist die Forderung der CSU, den Ländern das Recht zu geben, über die Freibeträge in der Erbschaftsteuer zu bestimmen. Auch das konservativ-liberal regierte Baden-Württemberg hat sich dafür ausgesprochen. Die CSU argumentiert, ein einfaches Reihenhaus könne in München und um München herum eine Million Euro wert sein. In dem Fall müsste der Hinterbliebene nach den bisherigen Plänen so viel Erbschaftsteuer zahlen, dass nicht auszuschließen sei, dass er deswegen das Haus verkaufen müsse. Das widerspreche der Garantie von Eigentum und Erbrecht im Grundgesetz. Die SPD lehnt eine solche Regionalisierung der Erbschaftsteuer ab. Sie fürchtet Verzerrungen, die auf Kosten der finanzschwachen Länder gehen.

Den Vorschlag der CSU, für Ehepartner den Freibetrag auf eine Million Euro zu erhöhen, stößt ebenfalls auf Widerstand bei der SPD. Sie spricht von einer „Grundsicherung für Vermögensmillionäre“, die abzulehnen sei. Man wolle ein normales Familienhaus, nicht aber die Villa am Starnberger See erbschaftsteuerfrei halten. Geprüft wurde zuletzt, ob besonders hohe Freibeträge für selbstgenutzte Immobilien den Konflikt lösen können. Doch dagegen sind verfassungsrechtliche Bedenken laut geworden.

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