Home
http://www.faz.net/-gpg-6xxlf
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Weitergabe von Passwörtern teilweise verfassungswidrig Karlsruhe stärkt Recht auf informationelle Selbstbestimmung

 ·  Die Speicherung und Weitergabe von Passwörtern durch Telekommunikationsanbieter an die Ermittlungsbehörden verstößt teilweise gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (14)

Richtlinien für Lesermeinungen

Die FAZ.NET-Redaktion bietet allen registrierten und eingeloggten Nutzern die Möglichkeit, sich mit den aktuellen Beiträgen auf FAZ.NET konstruktiv und kritisch auseinanderzusetzen und eigene Leser-Kommentare zu veröffentlichen. Für jede Meinungsäußerung stehen 1000 Zeichen zur Verfügung. Voraussetzung für eine Veröffentlichung ist, dass die Verfasser und Verfasserinnen ihren wirklichen Namen nennen, d.h. in ihrer FAZ.NET-Registrierung den korrekten Vor- und Nachnamen eingetragen haben. Im Falle der Veröffentlichung des Leser-Kommentars weisen wir am Beitrag sowohl den Klarnamen als auch den Nickname des Lesers aus. Unter Pseudonym oder anonym verfasste Texte können nicht berücksichtigt werden.

Veröffentlicht werden nur Beiträge, die auf den jeweiligen Artikel und sein Thema seriös und sachbezogen eingehen. Links- und rechtsradikale, pornographische, rassistische, beleidigende, verleumderische sowie ruf- und geschäftsschädigende Inhalte können nicht berücksichtigt werden, ebenso wenig sachlich falsche oder in angemessener Zeit nicht nachprüfbare Behauptungen. Links sind in den Leser-Kommentaren von FAZ.NET nicht gestattet. Die Redaktion behält sich vor Leser-Kommentare zu kürzen oder zu modifizieren. Jeder verfasste Beitrag wird von der Redaktion geprüft und schnellstmöglich veröffentlicht, sofern er diesen Richtlinien für FAZ.NET-Lesermeinungen nicht zuwiderläuft. Nutzern, die wiederholt versuchen, den Richtlinien nicht entsprechende Beiträge zu veröffentlichen, kann die Registrierung entzogen werden.

Für veröffentlichte Meinungsbeiträge gewähren Sie uns das unentgeltliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte und nicht ausschließliche Recht, diese Aussagen ganz oder teilweise zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzupassen, zu veröffentlichen, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen und darzustellen, Dritten einfache Nutzungsrechte an diesen Aussagen einzuräumen sowie die Aussagen in andere Werke und/oder Medien zu übernehmen.

Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass der gesamte Auftritt von FAZ.NET von verschiedenen Suchmaschinen intensiv ausgewertet wird und die Inhalte dort auch gelistet werden. Das schließt die Leser-Kommentare automatisch ein, so dass diese auch über FAZ.NET hinaus im Internet jederzeit recherchierbar sind.

Schließen

Lesermeinungssuche (gesamt):
Sortieren nach
Sophia Orti
Sophia Orti (rum) - 25.02.2012 11:15 Uhr

Trial and error

Wahrscheinlich wissen sie ganz genau, dass sie verfassungswidrige Gesetze verabschieden. Wenn niemand klagt, was teuer sein kann, wird dann geschluckt, akzeptiert und nach einigen Jahren verfassungskonform. Ich kann nur empfehlen, Kirchhofs Gutachten über den Rundfunkbeitrag zu lesen. Da erkennt man deutlich, dass es nicht um Billigkeit (Gerechtigkeit) geht, sondern lediglich um Akzeptanz, um die willkürliche Zwangabgabe einschleichend, ohne das die Mehrheit es merkt, durchzusetzenn. Ich meine, man soll äußerst blöd sein, um nicht zu merken, dass dieser Rundfunkbeitrag aus mehren Gründen verfassungswidrig ist, und sicher weiß es der ehemalige Verfassungsrichter Kirchhof. Nur, wie lange soll der Bürger ertragen, dass Politiker mit ihnen in dieser Weise spielen?

Empfehlen
Matthias Elger
Matthias Elger (melger) - 25.02.2012 09:01 Uhr

Nicht alle strittige Themen sollten vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden.

Denn Richter entscheiden nach Gesetzt. Ein Gesetzt ordnet Sachverhalte nach einigen Aspekten ein, um sie danach beurteilen zu können. Sehr effizient um viele ähnliche Fälle zu behandeln, denn es werden ja nur die interessanten Punkte gesucht und dann danach entschieden. Aber es werden dann teils komplexe Sachverhalte auf einige Punkte verengt und nur nach diesen Punkten behandelt. Das ist im Grunde ungerecht. Es sollten also wichtige Themen, die politisch umstritten sind, nicht stets von Gerichten per Gesetz entschieden werden. Sondern mehr Bürgernähe bedeutet auch, dass [politische] Persönlichkeiten sich für Positionen zu strittigen Themen einsetzen um diese durchzusetzen.

Empfehlen
Rolf Joachim Siegen

Rueckverfolgung

Der Richterspruch gehoert in den Merkkasten aller wachsamen Buerger, wenn die Hohen Priester der 'Sicherheitsbehoerden' (man beachte die Anfuehrungszeichen) die Oeffentlichkeit demnaechst wieder ueber die Gefahren des Terrorismus zu warnen vorgeben.

Dieser Verfassungsverstoss geht ausgerechnet auf das Konto der Sozialdemokraten (vormaliger Kanzler Schroeder und seiner zustaendigen Justizministerin Zypriess, ebenfalls SPD). Soviel zum Gesichtspunkt Rueckverfolgung aus einem anderen Blickwinkel.

Empfehlen
Janosh Gnisleh

Angesichts der Tatsachen ...

... wundere ich mich, daß kaum jemand wirklich auf IT-Sicherheit setzt. Von meinen ca. 200 Emailkontakten verwenden lediglich 6 Leute eine Privacy Guard-Verschlüsselung, obwohl dies lediglich einen einmaligen Arbeitsaufwand von wenigen Minuten bedürfte.

Empfehlen
Gerhard Katz

"Informationelle Selbstbestimmung"?

Dann müsste man eigentlich Zwangsbeiträge an GEZ-Sender verweigern dürfen.

Ich möchte von denen nicht zwangsinformiert werden...

Empfehlen
Dieter Brauer
Dieter Brauer (dhkb) - 24.02.2012 18:42 Uhr

Das wissen doch die verantwortlichen Ministerien !!!

Erstaunlich, dass die deutschen Bundesministerien offensichtlich unfähig sind, Gesetze so abzufassen, dass sie NICHT vom Verfassungsgericht abgewatscht werden. Das komm, wie es mir erscheint, ziemlich häufig vor. Die gehen offenbar nach "Wunschdenken" vor und nicht nach der Verfassung. Die Justizministerin tut recht daran, den "häufigen" Wünschen des Koalitionspartners nicht nachzugeben. Werden die Verantwortlichen für dieses Vorgehen eigentlich "degradiert"?

Empfehlen
Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 25.02.2012 08:28 Uhr
thomas schulz

Klingt paradox, aber verfassungswidrige Gesetze zu verabschieden ist nicht illegal

solange es, bis auf einige ganz spezifische Ausnahmen, das GG bzw. dessen konkretisierende Gesetze nicht ausdrücklich verbieten oder gar unter Strafe stellen. Das BVG kann nur den Zeigefinger heben, da die Legislative (BT) das unkonditionierte Privileg besitzt, nur vom Souverän zur Rechenschaft gezogen werden zu können. Ein Paradebeispiel ist das Urteil zum Wahlrechtsgesetz und dessen Nichtbeachtung durch den BT. Hätte letztere die Frist eingehalten und es vor der letzten BT-Wahl entsprechend reformiert, wäre Merkel jetzt hochstwahrscheinlich Parteivorsitzende einer Oppostionspartei oder würde mir einer großen Koalition regieren.

Empfehlen
Gerhard Katz

Diesen Verfall

der gesetzgeberischen Qualität konstatiere ich seit etwa zweieinhalb Jahrzehnten.

Eine Versorgungsanstalt namens Bundestag ist mit 600+ Insassen nicht in der Lage, auch relativ einfache Vorgänge in Gesetzesform zu fassen.

Diese Politpensionäre wären zuerst in Haftung zu nehmen.

Empfehlen
Udo Müller
Udo Müller (MMITH) - 24.02.2012 16:54 Uhr

Ja so ist sie, unsere Bundespolitik

Was ich nicht verstehe ist: Wir haben doch jede Menge Politiker die angeblich Juristen sind.Da frage ich mich, Jura studiert? welchen? Den fränkischen oder den schäbischen Jura. Ist auch egal. Die Hauptsubstanz bei beiden ist Kalk. Noch ist kein Mensch auf den Gedanken gekommen einen Metzgermeister zum Chefoperateur einer Herzklinik zu machen. Das versteht sich von selbst und ist nachvollziehbar. In der Politik spielt Fachwissen keine Rolle da kann jeder "alles". Der Wunsch ist immer Vater der Gedanken. Zum Glück folgt das Bundesverfassungsgericht nicht diesem Wunschkonzert. Ich bin froh das der Präsident des Bundesverfassungsgerichts der Kanzlerin einen Korb verpasst hat. In seiner Funktion kann er doch Sie und ihre Regierungsbank immer wieder vorführen. Dass hat doch was.

Empfehlen
klaus melzer
klaus melzer (dotschn) - 24.02.2012 13:35 Uhr

Man nimmt den Paranoikern die Waffe aus der Hand.

Da werden unsere Sicherheitsparanoiker aber weinen.
Wir werden mehr Polizisten brauchen, die Schlapphüte müssen auch wieder auf die Straßen.
ACTA ist Vergangenheit.
Die Abmahninustrie wird in der Existenz bedroht.
Die Vorratsdatenspeicherung nach Vorschrift der EU wird erheblich schwerer.
Da kommt viel Arbeit auf die Parlamente zu.
Ich bin gespannt.

Empfehlen
Closed via SSO

Und wieder: Eine Watsche für den "Juristen" Schröder und seine Laienspielschar...

die zum gefühlt 100sten Mal von verfassungsgericht Verfassungsbruch bescheinigt bekamen. Und? Konsequenz der stitigen und laufenden rechtsbeugung? Beide Parteien (SPD und GRÜNE) spielen noch wacker mit im politischen geschäft. Keiner der Täter ist je angeklagt oder gar verurteilt worden. Das sind keine Kavaliersdelikte, das ist handfester Verfassungsbruch durch Parlament und Regierung. Wo bleibt der Staatsanwalt, der ungebunden von politischen Weisungen (welch Anachronsimus, das hat F seit 1789, eine unabhängige Justiz) hier am BGH oder BVerfG tätig wird?

Empfehlen
Alfred Heilmeier

Verlust

Jeder Abgeordnete der für ein verfassungswidriges Gesetz gestimmte hat muß pro verfassungswidriges Gesetz auf 1% seiner Pension verzichten. Nur so kann das Parlament vom Abnickverhalten bewahrt werden.

Empfehlen
Roman Gerhard Urbanek

Toll!!! BVerfG schützt Bürger vor Beschützer!

Endlich wieder mal ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht , dass den
Hartlinern der Politik und der Exekutive klar aufzeigt wo ihre Grenzen
nach dem Grundgesetz liegen und auch sie an Recht und Gesetz gebunden
sind.
Ihre Aufgabe ist es ohne wenn und aber den Bürger im Rahmen geltendes
Recht zu schützen und nicht dabei selbst zum Gesetzesbrecher nach dem
Motto “ Der Zweck heiligt die Mittel “ zu werden, das ist “ Bananen-Republik-
Mentalität “ und dafür darf es in einem Rechtsstaat nicht der kleinsten
Freiraum geben!!!

Empfehlen
Sophia Orti
Sophia Orti (rum) - 24.02.2012 11:48 Uhr

Die Guten, die Bösen und die immer verdächtigen potentiell Bösen

Das neue alte totalitaristische System basiert darauf, dass alle Menschen in diesen vier Kategorien eingeteilt sind. Zu den Guten gehören immer Parteigenossen und Parteifamilienmitglieder (Unionsfamiliengedanke), Ermittlungsbehörden, öffentlich-rechtlichen Rundfunk und ähnliches. Der Bürger ist der größte Feind der "Demokratie".

Empfehlen
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel