13.08.2010 · Die FDP wirft in der Debatte über mangelnden Datenschutz beim Straßenfotodienst „Street View“ des Internetkonzerns Google Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner Tatenlosigkeit vor.
Von Majid Sattar, BerlinIlse Aigner (CSU) habe in der Bevölkerung „Erwartungen geweckt, von denen sie hätte wissen müssen, dass sie sie nicht erfüllen können“ werde, kritisiert die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz in der Debatte über mangelnden Datenschutz beim Straßenfotodienst „Street View“ Bundesverbraucherministerin.
Es stelle sich die Frage, was die Ministerin „zum Schutz der Privatsphäre in puncto Google bislang auf den Weg gebracht“ habe, sagte Frau Piltz der „Frankfurter Rundschau“.
Es fehlt eine gesetzliche Grundlage
Frau Aigner hatte mitgeteilt, sie werde kontrollieren, ob Google auch alle Widersprüche gegen die Aufnahme von fotografierten Hausfassaden in den Internetdienst berücksichtige. Doch zeigt sich, dass es für eine Kontrolle des Unternehmens keine gesetzliche Grundlage gibt.
Google hatte am Montag überraschend angekündigt, seinen Straßenfotodienst in zunächst 20 deutschen Städten noch in diesem Jahr zu starten. Von kommender Woche an bis zum 15. September solle eine eigene Internetseite freigeschaltet werden, über die Bewohner oder Eigentümer einer Immobilie Widerspruch einlegen und beantragen können, ihr Objekt im Internet unkenntlich zu machen.
Auch die frühere Verbraucherschutzministerin und Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion Renate Künast warf Frau Aigner, aber auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) Versäumnisse vor.
Beide hätten „die persönlichen Daten der Verbraucher gesetzlich regeln sollen, statt auf Verhandlungen zu setzen“, sagte sie dem Internet-Dienst „Spiegel-Online“. Nur ein Gesetz schaffe klare Regelungen über die Rechtsgrundlagen bezüglich Zustimmungserfordernis und den Umgang mit Gewinnen, zum Beispiel durch Werbung.
„Versuch, Dinge zu regeln, die nicht zu regeln sind“
Hingegen äußerte der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Hans-Peter Uhl, die Diskussion sei „aus gutem Grund auf einem Schlingerkurs“. Es werde nämlich versucht, „Dinge zu regeln, die nicht zu regeln sind“, sagte der CSU-Politiker.
Persönlichkeitsrechte gälten nur für Personen, „nicht aber für Mauerwerk“. Es sei fraglich, welche Rechte eines Besitzers betroffen sein sollten, der vielleicht nicht einmal selbst im jeweiligen Objekt wohne. Anders sei es, wenn sich Personen im Straßenbild befänden.
Unterdessen forderte die EU-Justizkommissarin Viviane Reding den Internetkonzern auf, die Datenschutzbestimmungen der EU einzuhalten und den Hausbesitzern eine mindestens sechswöchige Widerspruchsfrist zu gewähren. „Ich erwarte, dass Google sich an die europäischen Spielregeln im Datenschutz hält – überall in Europa“, sagte sie der „Bild“-Zeitung.
Google hatte am Donnerstag darauf hingewiesen, dass briefliche Widersprüche zum 21. September berücksichtigt würden. Zudem könne auch nachträglich eine Unkenntlichmachung beantragt werden.
Typisches Sommerlochthema...
Bernd Thamm (thammbe)
- 13.08.2010, 20:19 Uhr
Genehmigungsverfahren.
kurt richard (kurtrichard)
- 13.08.2010, 20:31 Uhr
Was soll die ganze Panik?
Tex Grobi (txxx666)
- 13.08.2010, 21:24 Uhr
Google ist schlecht beraten worden!
Claus Behrens (chipin)
- 14.08.2010, 00:19 Uhr
Digitale Schweinerippe
Michael Teichert (yersinia)
- 14.08.2010, 00:46 Uhr