Mit dem Wahlrecht ist es wie mit der Steuergesetzgebung: je gerechter man es machen will, desto komplizierter wird es. Das führt hier wie da dazu, dass es zu Ungereimtheiten kommt. So geschehen bei einer Nachwahl in Dresden im Jahr 2005: Damals musste die CDU unter einer gewissen Anzahl von Stimmen bleiben, um nicht einen Sitz zu verlieren. Man nennt das „negatives Stimmgewicht“, und es hat mit den sogenannten Überhangmandaten zu tun, die wiederum aus dem Perfektionsstreben herrühren, das für das Wahlrecht zum Bundestag grundlegend ist: die Kombination aus einem Verhältniswahlrecht mit Elementen der Persönlichkeitswahl.
Vereinfacht gesagt: Der Bundestag soll die prozentuale Stärke der Parteien abbilden, es soll aber auch eine Belohnung für Parteien geben, die am meisten direkt gewählte (im Gegensatz zu Listen-)Kandidaten stellen. Diese Kombination hat wiederum eine Konsequenz, die nachweislich eine erkleckliche Anzahl der deutschen Wahlbürger bis heute nicht versteht: jeder Wähler hat zwei Stimmen, und um die Schwierigkeit noch zu steigern ist die zweite davon die wichtigere, weil sie über das Stärkeverhältnis der Parteien im Bundestag entscheidet.
Trotz Grummeleien hie und da haben sich die Parteien mit diesem Wahlrecht über Jahrzehnte abgefunden, und insgesamt lässt sich sagen, dass die deutsche Demokratie gut damit gefahren ist. Die Erinnerung an die Streitereien am Anfang der Republik (und bis in die Zeiten der Großen Koalition), als ernsthaft über die Einführung eines reinen Mehrheitswahlrechts diskutiert wurde, ist jedenfalls seit einem halben Jahrhundert verblasst, keine der seitherigen Regierungen hat danach parteiisch (zum eigenen Vorteil) am Wahlrecht herummanipuliert.
Bis das Bundesverfassungsgericht die demokratietheoretische Lücke durch das „negative Stimmgewicht“ zum Anlass nahm, um 2008 eine Änderung zu fordern. Was seither erwogen wurde, macht die Sache womöglich komplizierter, sicherlich aber nicht besser. Denn es gibt in keiner Demokratie auf dieser Welt ein Wahlrecht, das völlig unumstritten oder ganz frei von Ungereimtheiten wäre. Es wäre eine weitere Ungereimtheit, wenn Karlsruhe dem demokratischen Gesetzgeber nun en détail vorschreiben wollte, wie er sich wählen lassen muss.
Das Bundesverfassungsgericht als Spielball der Parteien
Caspar Mendrzyk (Buergersicht)
- 06.06.2012, 14:30 Uhr
Natuerlich hat jedes Wahlrecht seine Probleme
Josef Bujtor (Mramorak)
- 06.06.2012, 13:38 Uhr
das ist sicher wichtig!
Closed via SSO (hansprag)
- 06.06.2012, 12:16 Uhr
Wahlrecht muss einfach und verständlich sein
Jürgen Häussner (jh_bln)
- 06.06.2012, 11:59 Uhr
Änderung des Wahlrechts
Hans-Joachim Stiebenz (Dikusch-meint)
- 06.06.2012, 06:05 Uhr