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Wahlrechtsreform Nervöses Abwägen

 ·  Taktik ist zuweilen der Feind der Strategie: Hätte die SPD mit Grünen und Dunkelroten für eine Änderung des Wahlrechts gestimmt, wäre die große Koalition gescheitert - der Wahlkampf der SPD aber auch.

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Die SPD hat die Streichhölzer weggelegt, noch ehe das Spiel mit dem Feuer richtig begonnen hat. Mit „Feuer“ wäre in diesem Fall der Koalitionsbruch am letzten regulären Sitzungstag der Legislaturperiode gemeint gewesen. In der Sache geht es um das Wahlrecht. Die Grünen haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach sogenannte Überhangmandate künftig bundesweit verrechnet werden sollen - und damit ausgeglichen würden. Am kommenden Freitag wird im Bundestag in dritter Lesung darüber abgestimmt. Die Linkspartei hat bereits Zustimmung signalisiert, Union und FDP Ablehnung. Die SPD sympathisiert dagegen mit diesem Entwurf, seit er zu Jahresbeginn vorgelegt wurde. Die Frage war also, wie sich die SPD jetzt verhalten würde.

Das Thema war offensichtlich von der Führung der Sozialdemokraten dazu ausersehen worden, Druck auf die Union zu machen. Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgericht vor einem Jahr entschieden hat, dass die Auswirkung des sogenannten negativen Stimmgewichtes (siehe Kasten unten) verfassungswidrig sei. Ein halbes Jahr passierte nichts – dann wurde deutlich, dass – anders als bei den vorigen Wahlen – die CDU/CSU in diesem Jahr stärker von den Überhangmandaten profitieren dürfte als die SPD. Die Grünen legten ihren Entwurf vor, die SPD bekundete ihre Zustimmung, die Union aber zeigte sich skeptisch: So kurz (damals ein gutes halbes Jahr) vor der Wahl sei eine so komplexe Änderung nicht möglich, und auch nicht nötig.

„Noch nicht zu spät, aber höchste Zeit“

Das Verfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber nämlich bis zum Juli 2011 für eine Neuregelung Zeit gelassen. Vor einer Woche nun schrieb der SPD-Vorsitzende Franz Müntefering in dieser Sache einen Brief an die Vorsitzenden von CDU und CSU, Angela Merkel und Horst Seehofer: Für eine verfassungskonforme Gestaltung des Wahlrechtes sei es noch nicht zu spät, aber höchste Zeit.

Auch andere SPD-Politiker stimmten diesen Ton an, am nachdrücklichsten der niedersächsische Bundestagsabgeordnete und Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann. Die „Frankfurter Rundschau“ meldete am Montag gar, Oppermann habe „intern“ dafür plädiert, zusammen mit Grünen und Linkspartei zu stimmen. Ein Mitglied des Parteipräsidiums, dem Oppermann nicht angehört, wurde mit den Worten zitiert: „Wir befinden uns in einem Abwägungsprozess.“

Wie auch immer diese Abwägung im einzelnen aussah, für die SPD hätte das einen vollkommenen Bruch mit ihrer bisherigen Strategie bedeutet. Die setzte auf den Spitzenkandidaten Frank-Walter Steinmeier und seine klare Aussage, nach der Wahl kein Regierungsbündnis mit der Linkspartei einzugehen. Das wäre im Ernst nicht mehr durchzuhalten gewesen, wenn man plötzlich mit der rot-rot-grünen Mehrheit (die ja schon seit Beginn dieser Legislaturperiode theoretisch besteht) gegen die Union eine Wahlrechtsänderung durchgesetzt hätte.

Abgesehen davon hätte die Union mit einiger Sicherheit daraufhin das Ende der Koalition verkündet, und Kanzlerin Merkel hätte beim Bundespräsidenten die Entlassung der sozialdemokratischen Minister beantragt. Sich mitten im Wahlkampf der Regierungsressourcen zu berauben, war mit Sicherheit das Letzte, was Steinmeier und die Seinen wollten. Dass diese Option ernsthaft auf dem Tisch lag, ist daher sehr zweifelhaft. Eher ging es der Parteiführung darum, die CDU vorzuführen. So wiederholte Generalsekretär Heil am Montag zwar die Vorwürfe, die Union sei nicht bereit, das Wahlrecht verfassungskonform zu gestalten. Doch musste er versichern, die SPD sei vertragstreu und werde am Freitag nicht für den Grünen-Entwurf stimmen.

Das negative Stimmengewicht

Bei der vergangenen Bundestagswahl kam es zu einer außergewöhnlichen Konstellation. Weil im Wahlkreis 160 (Dresden I) kurz vor dem Wahltermin die Direktkandidatin der NPD verstarb, musste die Wahl dort zwei Wochen später nachgeholt werden. Es war also das Ergebnis aus dem Rest der Republik bekannt, und das war ziemlich knapp ausgefallen. Die SPD hatte einen Prozentpunkt weniger als die Union, aber mehr Überhangmandate und war mit 222 Abgeordneten der CDU/CSU (226) sehr nahe gekommen. Den denkwürdigen Fernsehauftritt des abgewählten Kanzlers Gerhard Schröder am Wahlabend führen manche darauf zurück, dass er zu dem Zeitpunkt glaubte, seine SPD habe wegen der Überhangmandate die Union sogar eingeholt. Bei der Dresdner Wahl konnte die CDU eines ihrer Mandate wieder verlieren.

Überhangmandate sind eine Folge des Mischsystems aus Mehrheits- und Verhältniswahl. Die Sitze des Bundestages werden grundsätzlich nach dem Verhältnis der Stimmanteile aufgeteilt. Dafür sind die Zweitstimme und die Listen der Parteien relevant. Weil es im Föderalsystem der Bundesrepublik keine Bundeslisten gibt, sondern Landeslisten, muss nach einem Höchstzahlverfahren (nach Hare-Niemeyer) zudem nach den Ergebnissen auf Landesebene ermittelt werden, auf welches Bundesland wieviele Sitze der jeweiligen Partei entfallen. Zugleich erhält aber einen Sitz, wer als Direktkandidat in einem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält. Hat eine Partei nun in einem Bundesland mehr erfolgreiche Direktkandidaten, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustünden, dürfen trotzdem alle direkt Gewählten ins Parlament einziehen. Allein in Sachsen-Anhalt hat die SPD 2005 auf diese Weise vier Überhangmandate errungen - ebenso viele wie die CDU in Sachsen.

In Dresden I konnte man nun, da das Ergebnis aus dem Rest der Republik bekannt war, genau ausrechnen, dass die CDU bundesweit ein Mandat verlieren würde. Das wäre geschehen, hätte der CDU-Kandidat das Direktmandat gewonnen, aber die CDU auch ein so gutes Zweitstimmenergebnis erhalten hätte, dass dem sächsische Landesverband wegen des Höchstzahlverfahrens einen zusätzlichen Abgeordnetenplatz auf Kosten eines anderen CDU-Landesverbandes zugesprochen worden wäre. Entsprechend wurde Wahlkampf gemacht, und tatsächlich wählten die Bürger dann auch „taktisch“: Andreas Lämmel (CDU) gewann das Mandat mit 37 Prozent, doch von den Zweitstimmen erhielt die CDU nur 25 Prozent. Dafür wurde die FDP ungewöhnlich stark bei den Zweitstimmen. Die CDU hatte also bundesweit davon profitiert, dass sie in diesem Wahlkreis beim Zweitstimmenergebnis so schlecht abgeschnitten hatte.

Diesen Effekt eines „negativen Stimmgewichtes“ hat es auch früher schon gegeben. Die Betreiber der überparteilichen Internetseite Wahlrecht.de haben rund 50 Fälle seit 1957 errechnet. Wegen der abnehmenden Dominanz der Volksparteien CDU, CSU und SPD nimmt die Zahl ebenso wie die der Überhangmandate immer mehr zu. Mit Ausnahme des Sonderfalles einer Nachwahl ist es aber faktisch kaum möglich, dass eine Partei die eigene Anhängerschaft zu einem taktischen Wahlverhalten dirigieren kann, das das negative Stimmgewicht gezielt nutzt. (löw.)

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Jahrgang 1968, politischer Korrespondent für Österreich und Ungarn mit Sitz in Wien.

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