25.07.2012 · Das von der Koalition reformierte Wahlrecht für Bundestagswahlen ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Schwarz-Gelb habe „das Wahlrecht als Machtrecht missbraucht“, heißt es bei der SPD. Bundestagspräsident Lammert fordert die „Rückkehr zum Allparteienkonsens“.