18.06.2011 · Das Bundesverfassungsgericht ist verärgert darüber, dass Schwarz-Gelb noch kein neues Wahlgesetz verabschiedet hat - drei Jahre nach der Forderung, das bestehende zu reformieren.
Von Markus Wehner, BerlinDas Bundesverfassungsgericht hat sich über das Versäumnis der Koalition von Union und FDP, fristgemäß ein neues Wahlrecht zu verabschieden, verärgert gezeigt und ihr vorgeworfen, die Position des Gerichts zu schwächen. „Die Nichtbeachtung der Frist schafft auch für das Bundesverfassungsgericht eine unglückliche Situation, weil seine Stellung im Verfassungsgefüge dadurch nicht gerade gestärkt wird“, sagte Gerichtssprecherin Judith Blohm der F.A.S. Das Gericht hatte im Juli 2008 geurteilt, dass ein neues Wahlgesetz erlassen werden muss - es hatte dem Gesetzgeber eine Frist von drei Jahren bis zum 30. Juni dieses Jahres zugestanden. Da die Koalition bisher keinen Gesetzentwurf vorgelegt hat, wird diese Frist nicht eingehalten werden.
In der CDU/CSU-Fraktion geht man davon aus, dass in dieser Woche ein Durchbruch erzielt wird. Ein Gesetzentwurf der Koalition könnte dann vor der Sommerpause eingebracht werden. Dafür hat die Unionsfraktion ihren ursprünglichen Entwurf überarbeitet. Der hätte dazu geführt, dass die FDP in kleineren Bundesländern, vor allem in Bremen, kein Mandat mehr hätte erringen können und somit die Stimmabgabe für sie sinnlos geworden wäre. Deswegen hatte die FDP den Entwurf abgelehnt.
Opposition droht mit Klage
Im neuen Entwurf soll ein Korrekturverfahren verhindern, dass sogenannte Reststimmen, die für ein Mandat nicht ausreichen, unter den Tisch fallen. Die neue Lösung schließe den „Bremer Fall“ aus, heißt es in der Union. Allerdings fehle noch die Zustimmung der FDP.
Die Opposition von SPD und Grünen hat aber schon angekündigt, gegen eine solche Regelung in Karlsruhe zu klagen, weil ihrer Ansicht nach das Problem in den Überhangmandaten besteht, die aber die Union nicht antasten will. Die derzeit 24 Überhangmandate im Bundestag entfallen alle auf CDU und CSU.
Die FDP will ihrerseits versuchen, einen Kompromiss mit der Opposition zu erreichen, indem man einzelne Vorschläge aufnimmt. „Wir sollten einen Versuch machen, einen Einigung hinzubekommen, die über die reine Koalitionsmehrheit hinaus geht“, sagte der FDP-Abgeordnete Stefan Ruppert dieser Zeitung. SPD und Grüne hatten Klagen in Karlsruhe angekündigt, wenn ihre Vorschläge ignoriert würden.
Markus Wehner Jahrgang 1963, politischer Korrespondent der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung in Berlin.
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