29.07.2012 · Der Auftrag, ein einfaches, jedermann verständliches Wahlrecht zu formen, ist nicht fair. Eine Frage der Gerechtigkeit im Stimmrecht lässt sich nicht mit mathematischen Mitteln beantworten.
Von Volker ZastrowRichtlinien für Lesermeinungen
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Bei Bundeslisten der Parteien müsste eine Partei mehr Direktmandate
bekommen, als ihr Sitze im gesamten Bundesgebiet nach der prozentualen
Berechnung zustehen. Das aber ist unwahrscheinlichEin Beispiel. Die
CDU/CSU erreicht nominelle 35% nach dem Verhälltniswahlrecht, dann
müsste sie mehr als 105 Direktmandate bekommen, um so zu einem
Überhangmandat zu kommen. Von der Landesliste würde dann
keiner der Aufgestellten noch einen Sitz bekommen.
Dass die Verrechnung mit anderen Ländern nicht angestrebt wird und
zu örtlichen Grabenkämpfen führen könnte, wollte ich
mit dem Hauen und Stechen zum Ausdruck bringen, denn bei einer
Bundesliste müsste diese Einigung und die Reihenfolge der
Listenplätze im Vorfeld erfolgen. Und jedes Bundesland möchte
so viele seiner Kandidaten wie möglich in Stellung bringen.
Habe ich den Artikel zu flüchtig gelesen oder hat der Autor
vergessen oder weiß nicht, dass die Überhangmandate einzig
dem Umstand geschuldet sind, dass die Listenwahl landesspezifisch
erfolgt. Aber es ist eine Bundestagswahl, deshalb sollten die
Landeslisten durch eine Bundesliste ersetzt werden und schon wäre
es ein Leichtes, Überhangmandate nahezu gänzlich abzuschaffen,
ausgenommen bei einem Direktmandat, wenn die Partei an der 5%-Hürde
scheitert oder ein Direktmandat, wenn z. B. ein Parteiloser nicht nur
kandidieren konnte, sondern auch noch ein Direktmandat erringen konnte.
Die Parteien müssten sich nur vor der Wahl auf eine bundesweite
Liste einigen und das dann zu erwartende Hauen und Stechen würde
sicherlich Anlasse für manchen süffisanten Presseartikel geben
und auch die parteiinterne Un-Kultur für den normalen Bürger
ein wenig erhellen.
Liegt nicht nur an den Landeslisten.
Die Überhangmandate entstehen nicht nur dadurch, dass Landeslisten
existieren. Würde eine Partei bundesweit kandidieren, und mehr
Direktmandate erreichen als ihr bundsweit nach Zweitstimmen
zustünden, gäbe es auch Überhangmandate. Das wäre
zwar unwahrscheinlicher, aber nicht ausgeschlossen. Kommt in einzelen
Ländern ja auch vor.
Genauso gut ist es möglich, Überhangmandate aus einem Land mit
anderen Landeslisten zu verrechnen. Das will die CDU aber nicht, denn
dann bekäme ihr Landesverband aus Bremen keine Stimme. Dann
würde nur die CSU ihre Überhangmandate behalten, die dann aber
üppig ausgeglichen werden müssten (3 Überhangmandate bei
bundesweit nur ein paar Prozent).
Die Union wird sich niemals auf Bundeslisten einlassen, denn dann
würden CDU und CSU gegeneinander konkurrieren.
Fast alle Bundesstaaten und selbst ein Großteil unitaristische
Länder lassen ihre Parlamente übrigens nach regionalen
Proporzbedienungen wählen.
Was ein Überhangmandat und eine personalisierte Verhältniswahl ist, lernte man bei uns im Gemeinschaftskunde-Unterricht, 11. Klasse.
Das jetzige System mit Erst- und Zweitstimme kann laut BVerfG nur zu
Lasten persönlicher Legitimation der Abgeordneten reformiert werden.
Einpersonenwahlkreise verleiten besonders zum erfolgreichen
Gerrymandering, der geschickten Wahlkreiszuschneidung. Hochburgen der
bestimmenden Parlamentsmehrheit werden dabei mit "neutralen
Gebieten" zu vielen sicheren Wahlkreisen zusammengeschlossen;
Oppositionshochburgen werden möglichst ohne "neutrale"
Gebiete zu wenigen "Wegwerfwahlkreisen" zusammengeschlossen.
Oder eine Hand wäscht die andere: Man schneidet die Wahlkreise
parteiübergreifend im Interesse der Mandatsträger zurecht.
Mögliche Gegenkandidaten gucken in die Röhre.
Das alte Wahlsystem sollte also durch ein neues ersetzt werden. Ich
plädiere für offene Listen, eine wirklich personalisierte
Verhältniswahl, bei denen der Wähler direkten Einfluss auf die
Reihenfolge bekommt.
Die Erststimme bestimmt die Wirkung der Zweitstimme eines anderen Wählers...
Direktmandate werden mit Listenmandaten derselben Partei verrechnet.
Jemand hat also mit der Erststimme Einfluss darauf, wer für eine
Partei entsandt wird, die er möglicherweise mit der Zweitstimme
nicht wählt.
Weder die absolute Zahl der Mandate einer Partei nach Zweitstimmen noch
die Zahl der Direktmandate sind vor der Wahl bekannt. Es ist also bei
Stimmabgabe nicht möglich zu sagen, wessen Listenmandat durch den
Wahlkreissieger verdrängt wird. Eigentlich wählt man also,
welcher Kandidat aus dem Wahlkreis einen Unbekannten (!) seiner Partei ersetzt.
Man wählt, in welcher Partei der eigene Wahlkreis vertreten wird,
hat aber pro Partei nur eine Person zur Auswahl. Bei Parteien ohne
Direktmandate gibt es gar keinen Personalisierung im sogenannten
personalisierten Verhältniswahlrecht.
Meistens bekommen Parteiintern Einflussreiche Kandidaten sichere
Listenplätze und, wenn möglich, sichere Wahlkreise. Nach Hans
Herbert von Arnim stehen 85% der Abgeordneten vor der Wahl fest.
"So konnte zum Beispiel der Abgeordnete Christian Ströbele,
auch als ihm seine Partei keinen aussichtsreichen Listenplatz mehr
einräumte, seinen Kreuzberger Wahlkreis durch Beinarbeit erobern."
Seine Beliebtheit in seinem Wahlkreis hat viel mit der Ablehnung
miltärischer Mittel zu tun. Nachdem einige grüne Abgeordnete
gegen einen Auslandseinsatz Stimmen wollten, haben sie ausgelost haben
wer das denn auch darf. Ströbele durfte öffentlichkeitswirksam
die Existenz der rotgrünen Regierung "gefährden".
"In Wirklichkeit genießen die Direktmandate Vorrang. Aus
gutem Grund: Was kann mehr gelten als die von einem Kandidaten selbst
errungene Mehrheit? Sie ist demokratisch keinesfalls weniger wert als
eine mit innerparteilichen (Disziplinierungs-)Mitteln erwirtschaftete
Rangordnung auf einer Liste."
Mehrheit ist relativ. Einige Überhangmandate werden mit 30%
"Mehrheit" gewonnen, gegen 70% (verschiedene) "Minderheit"(en)
Parteien unter 5% am Staatsruder?
"Zum Beispiel begünstigt es den überproportionalen
Einfluss von winzigen, oft auch noch extremistischen Parteien. Dagegen
richtet man zum Beispiel Fünf-Prozent-Hürden auf. [...]
bestimmt gerechter, als Extremisten die Staatsruder in die Hand zu spielen."
Warum sollte der Einfluss denn überproportionalsein. Die Mandate
werden proportional verteilt.
Warum sollten sie an das Staatsruder kommen, wenn sie weniger als 5%
haben. Das wäre bei Verhältniswahl nicht möglich. Sehr
wohl aber bei der Mehrheitswahl, wenn alle anderen in der Mehrheit der
Wahlkreise (noch) weniger Stimmen haben.
"Ein noch wichtigerer Einwand gegen ein reines
Verhältniswahlrecht ist, dass es die Parteien als Institutionen
stärkt, die Abgeordneten hingegen schwächt."
Bei offenen Listen wäre das anders. Auch im Mehrheitswahlrecht
werden Kandidaten fast immer von Parteien aufgestellt. Bei der
Mehrheitswahl stellt jede Partei nur 1 Kandidaten pro Wahlkreis auf.
Offene Listen bedeuten geringere Abhängigkeit von Parteien.
Wenn der "Souverän" keine Lust hat an der Wahl teilzunehmen ...
... nützt auch das "gerechteste" Wahlrecht nichts. Da kann das BVG auch nicht weiterhelfen. In Zastrow's Katalog fehlt die Frage, wie denn der "Souverän" am Mitmachen zu interessieren wäre... Das Erststimme/Zweitstimme-Gemisch hat es jedenfalls nicht gebracht. Das ursprüngliche Ziel war : einerseits arbeitsfähige Mehrheiten , und andererseits hohe Wahlbeteiligung durch "Nicht-Marginalisierung" der kleinen Parteien. Das Ergebnis ist ernüchternd: keine funktionsfähige Mehrheiten, "Übergewicht" der Kleinen in der Gestaltung der Politik, und trotzdem niedrige Wahlbeteiligung!! Rundum ein Fehlschlag - das ändern auch nicht die ständigen "Fine Tuning"-Versuche der Politik oder des BVG. Solange der "Souverän" sich aufs Motzen beschränkt anstatt seinen Willen an den Wahlurnen zu demonstrieren, hilft das schönste Wahlrecht nicht weiter. Hilfreiche Information findet man in Aristophanes' "Die Ritter" zu diesem Thema!!!
So schwer ist das gar nicht. Der "Überhang" ist doch eigentlich gar nicht nötig. Mit der Zweitstimme gibt man an, welche Partei wie viele Sitze kriegen soll. Und mit der Erststimme bestimmt man, welche Abgeordneten diese Sitze vorzugsweise besetzen sollen. Würde man hier in den Erststimmen die Mehrheitswahl konsequent durchsetzen, würden damit diejenigen Abgeordneten, die die meisten Erststimmen kriegen, die entsprechenden durch die Zweitstimmen errungenen Sitze besetzen, nichts einfacher als das. Wo nicht mehr Sitze zur Verfügung stehen wegen zu weniger Zweitstimmen ist das völlig in Ordnung, denn diejenigen mit den meisten Erststimmen sind noch drin. Wie hieß es nochmal? "The loser has to fall".
Im aktuellen Hamburger Wahlrecht wird beides vereint
Eine Liste die von den Parteien vorgegeben wird kann vom Wähler
Umsortiert werden indem einzelne Kandidaten dierekt die Kreuze bekommen.
Nach meinem Verständniss ist hier ein Optimum an Kontrolle
möglich, ohne dass dierektmandate in einzelnen Wahlbezirken dierekt
gekauft werden.
.
Um es den Nichthamburgern mal zu skitzieren.
Die Parteinen geben eine Liste Raus für die man seine fünf
Kreutze setzen kann oder man vergibt die Kreutze an den einzelnen
Abgeordneten der natürlich auch für seine Partei steht. Wenn
man insgesammt zu viele Kreuze macht wird der Wahlzettel ungültig.
.
Aus den Unabhängigen Medien bekommt man hoffentlich schnell genug
mit ob und in wie weit Parteihörigkeit oder eben gute
bürgerorientierte Arbeit die einzelnen Abgeordneten auszeichnet.
Und wenn man im großen und ganzen zufrieden mit der
Gesammtleistung zufrieden ist gibt man eben der Liste seine Kreuze.
Sozusagen als Lob für das Teamwork.
.
Perfekt ist nichts aber man kann sich immer mühe geben.
Überhangmandate ... Gerrymandering
Seien wir ehrlich... Wenn regelmäßig nur eine einzige Partei (nämlich die relativ größte) von Überhangmandate profitieren kann, dann ist es auch kein Zufall mehr, wenn dieselbe Partei sich vehement für Überhangmandate einsetzt. Altbekannt auch bekannt als Gerrymandering.
Es gäbe da schon eine Lösung, sofern man sich traute: Im Bundestag nur Direktmandate, im Bundesrat nur Listenmandate streng nach Bundesländern getrennt.
Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 29.07.2012 23:47 UhrEin echtes Zweikammersytem erfordert eine Grundgesetzänderung
Im Bundestag, wo die Länder in etwa nach Proporz vertreten sind,
das auch mit den Parteien. Zur Personalisierung könnten offene
Listen verwendet werden, in etwa wie in Hamburg zur Bürgerschaftswahl.
Den Bundesrat könnte man gegen ein "Oberhaus" wie den
Senat austauschen, d.h. gleiche Vertretung aller Länder. Da die
Länder dort aber degressiv propotional vertreten sind, wird sich
eine solch "reine" Lösung nicht durchsetzen lassen. Eher
vielleicht, dass die Länder nach einem Single-Transverable-Vote
verfahren wählen. Dabei nummeriert der Wähler alle Kandidaten
auf den Wahlzettel durch.
Die Landesregierungen müssten aber auch zustimmen. Das werden sie
wohl eher nicht tun.
Außerdem müssten dann andere Dinge veränderrt werden.
Nicht einsehbar wäre dann, warum bestimmte Verordnungen vom
Bundesrat mitbeschlossen werden müssen, denn die Landesverwaltungen
wären nicht mehr über die Regierungen vertreten. Unlogisch
wär dann aber auch, warum nicht alle Gesetze Zustimmung vom
Bundesrat bräuchte.
Ein echtes Zweikammersystem?
Im Bundestag, wo die Länder in etwa nach Proporz vertreten sind,
das auch mit den Parteien. Zur Personalisierung könnten offene
Listen verwendet werden, in etwa wie in Hamburg zur Bürgerschaftswahl.
Den Bundesrat könnte man gegen ein "Oberhaus" wie den
Senat austauschen, d.h. gleiche Vertretung aller Länder. Da die
Länder dort aber degressiv propotional vertreten sind, wird sich
eine solch "reine" Lösung nicht durchsetzen lassen. Eher
vielleicht, dass die Länder nach einem Single-Transverable-Vote
verfahren wählen. Dabei nummeriert der Wähler alle Kandidaten
auf den Wahlzettel durch.
Die Landesregierungen müssten aber auch zustimmen. Das werden sie
wohl eher nicht tun.
Außerdem müssten dann andere Dinge veränderrt werden.
Nicht einsehbar wäre dann, warum bestimmte Verordnungen vom
Bundesrat mitbeschlossen werden müssen, denn die Landesverwaltungen
wären nicht mehr über die Regierungen vertreten. Unlogisch
wär dann aber auch, warum nicht alle Gesetze Zustimmung vom
Bundesrat bräuchten
Ein einfaches Wahlrecht zu formen, war schon immer sehr einfach - wenn
man es wirklich will:
2 Stimmen, eine für eine Parte (mit eigener Listung und Rangfolge
von Personen)i, eine für einen Abgeordneten-Kandidaten
(Deputierten-Direktmandat), wobei die Partei nicht mit der Partei des
Wunsch-Abgeordneten identisch sein muß (Wahlfreiheit).
Völlige Abschaffung von Überhang-Mandaten. Priorität
haben Direktmandate. Auffüllung über den jeweilgen erreichte
%-ualen Anteil der Parteien auf das gesetzliche festgelegte Maximum des
Plenums. Basta.
Nein, das Urteil war vollkommen richtig. Denn es kann nicht sein, dass ein Wähler, der mit seiner Partei über die Zweitstimme helfen möchte, zum Entzug eines Mandates dieser Partei über interne Überhangmandate beiträgt (insofern können Überhangmandate wirklich Listenmandate sein, wenn sie nach einer internen Verrechnung von Ober- und Unterverteilung zu Überhangmandaten werden) und darum ging es. Das Bundesinnenministerium wollte noch schnell die Definition des "negativen Stimmgewichtes" beitragen. An für sich wird auf der Website www.wahlrecht.de über ein solches Wahlrecht diskutiert. Dessen Lektüre würde ich dem Verfasser des Berichts dringend anraten.
Schön, wenn es nur so einfach wäre.
Es haben sich aber zwei Unarten in unser Wahlsystem eingeschlichen: Zum Einen: Die manipulierende Aufforderung (der Parteien), 1.- und 2. Stimme gegen die jahrelange systemkonforme Praxis (koalitionserhaltend) zu mißbrauchen. Dadurch wurden die Überhangmandate in systemwidriger Weise erzeugt. Zum Anderen: Die zunehmende Bauernfängerei, mit der Wahlkandidaten demagogisch enthemmt (weil sie sich hinterher an nichts halten und sich dem Parteiendiktat entpersonalisieren) auf Erststimmenfang gehen. Beide Systemänderungen kommen - Denkpause - in ihrem Reine-Lehre-Modell nicht vor. Das Wahlrecht muss nun mißbrauchsmindernd verbesert werden. Das BVG setzt dafür keine Grenzen. Nur: Die Parteien sind als Gärtner verkleidete Böcke.
Das Wahlrecht ist noch viel parteigebundener und wahlloser - besser nicht nachfragen...
Dass Wahlrecht in der Demokratie von einem repräsentativen Organ
bestimmt wird ist unvermeidlich. Nur ist das Verfassungsgericht schon so
weit vom Souverän entfernt, dass Entscheidungen kaum mehr als
politisch zu erkennen sind. Und nicht umsonst: Letztlich soll der Glaube
an ein "objektives" und "neutrales" Wahlrecht nicht
erschüttert werden!
Negatives Stimmgewicht und Überhangmandate haben lächerlich
kleine Auswirkungen gegenüber den beschriebenen Alternativen.
Anderenorts gibt es übrigens auch Wahlzwang oder
Wählerregistrierung. Und wieso dürfen eigentlich
"Minderjährige" nicht wählen, Demenzkranke aber
schon?
Und in einem Punkt liegt der Autor falsch: Die Personalwahl resultiert
eben nicht in der Einschränkung der Macht der Parteien. In der
Realität werden Direktkandidaten ebenfalls von den Parteien
installiert und beworben, nur sehr wenige Ausnahmen wie genannte
Ströbele sind gegen den Willen ihrer Partei gewählt worden
*und* nutzen diese Freiheit dann auch tatsächlich.
Meine Vorstellungen: Wer direkt kandidiert darf nicht auf der Liste
stehen. Ferner, es sind zwei Kammern einzurichten, eine die der direkt
Gewaehlten und die andere die der Parteienliste.
Ich bin auf jeden Fall dafuer, dass auch "Minderheiten"* in
den Parlamenten vertreten sind.
*) = im Gegensatz zur "schweigenden Mehrheit", aber dazu
faellt mir keine demokratische Loesung ein
Uebrigens, ich bin fest davon ueberzeugt, das tranzparente Demokratie
nur dann funktioniert, wenn alle wahlmuendigen Bueger mitmachen wobei
ich mir bewusst bin, dass das eine Utopie bleibt wegen der Traegheit der
"Massen" - Versuche in dieser Richtung in der Anfangszeit der
DDR und im spaeteren Jugoslawien scheiterten ja bekanntlich!?
Wenn die Masse schweigt obwohl sie ohne Restiktionen alles sagen darf...
dann kann ja nicht alles verkehrt sein. Sicher müssen auch
Randgruppen sich irgendwie wiederfinden aber sollten sie sich auch
selbst fragen was sie denn zu einer Randgruppe macht?
.
Ist es nicht evtl. besser Integrationsanreize zu schaffen oder ist die
Eizigartigkeit einer Randgruppe so wenig störend, dass man sie
einfach machen lassen kann.
.
Wogegen ich auf jeden Fall bin, ist eine religiöse Rote Karte
für das Gesetz mit der alles legitimiert werden darf. Andererseits
sind die meisten religiösen Praktiken nicht wirklich störend
und daher muss es auch keine Einschränkungen geben. Dies muss nur
genauso für alle gelten die nicht wirklich störende Hobbys
haben. Und auch für diese Beurteilung sollten keine religiösen
Kriterien herangezogen werden.
.
Ich denke nicht dass wir so weit von einem Idealen System entfernt sind,
aber wenn hier einige radikale Gruppierungen versuchen Einfluss zu
nehmen muss man schon aufpassen.
Volker Zastrow Jahrgang 1958, verantwortlicher Redakteur für Politik der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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