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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Wahlrecht Dreifingerarithmetik

 ·  Der Auftrag, ein einfaches, jedermann verständliches Wahlrecht zu formen, ist nicht fair. Eine Frage der Gerechtigkeit im Stimmrecht lässt sich nicht mit mathematischen Mitteln beantworten.

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Gert Flegelskamp

Sie irren

Bei Bundeslisten der Parteien müsste eine Partei mehr Direktmandate bekommen, als ihr Sitze im gesamten Bundesgebiet nach der prozentualen Berechnung zustehen. Das aber ist unwahrscheinlichEin Beispiel. Die CDU/CSU erreicht nominelle 35% nach dem Verhälltniswahlrecht, dann müsste sie mehr als 105 Direktmandate bekommen, um so zu einem Überhangmandat zu kommen. Von der Landesliste würde dann keiner der Aufgestellten noch einen Sitz bekommen.
Dass die Verrechnung mit anderen Ländern nicht angestrebt wird und zu örtlichen Grabenkämpfen führen könnte, wollte ich mit dem Hauen und Stechen zum Ausdruck bringen, denn bei einer Bundesliste müsste diese Einigung und die Reihenfolge der Listenplätze im Vorfeld erfolgen. Und jedes Bundesland möchte so viele seiner Kandidaten wie möglich in Stellung bringen.

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Gert Flegelskamp

Der Landesproporz

Habe ich den Artikel zu flüchtig gelesen oder hat der Autor vergessen oder weiß nicht, dass die Überhangmandate einzig dem Umstand geschuldet sind, dass die Listenwahl landesspezifisch erfolgt. Aber es ist eine Bundestagswahl, deshalb sollten die Landeslisten durch eine Bundesliste ersetzt werden und schon wäre es ein Leichtes, Überhangmandate nahezu gänzlich abzuschaffen, ausgenommen bei einem Direktmandat, wenn die Partei an der 5%-Hürde scheitert oder ein Direktmandat, wenn z. B. ein Parteiloser nicht nur kandidieren konnte, sondern auch noch ein Direktmandat erringen konnte.
Die Parteien müssten sich nur vor der Wahl auf eine bundesweite Liste einigen und das dann zu erwartende Hauen und Stechen würde sicherlich Anlasse für manchen süffisanten Presseartikel geben und auch die parteiinterne Un-Kultur für den normalen Bürger ein wenig erhellen.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 30.07.2012 18:27 Uhr
Bastian Greßner

Liegt nicht nur an den Landeslisten.

Die Überhangmandate entstehen nicht nur dadurch, dass Landeslisten existieren. Würde eine Partei bundesweit kandidieren, und mehr Direktmandate erreichen als ihr bundsweit nach Zweitstimmen zustünden, gäbe es auch Überhangmandate. Das wäre zwar unwahrscheinlicher, aber nicht ausgeschlossen. Kommt in einzelen Ländern ja auch vor.

Genauso gut ist es möglich, Überhangmandate aus einem Land mit anderen Landeslisten zu verrechnen. Das will die CDU aber nicht, denn dann bekäme ihr Landesverband aus Bremen keine Stimme. Dann würde nur die CSU ihre Überhangmandate behalten, die dann aber üppig ausgeglichen werden müssten (3 Überhangmandate bei bundesweit nur ein paar Prozent).

Die Union wird sich niemals auf Bundeslisten einlassen, denn dann würden CDU und CSU gegeneinander konkurrieren.

Fast alle Bundesstaaten und selbst ein Großteil unitaristische Länder lassen ihre Parlamente übrigens nach regionalen Proporzbedienungen wählen.

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Margit Kraus
Kraus Margit (nobody_2) - 30.07.2012 07:06 Uhr

Politische Bildung

Was ein Überhangmandat und eine personalisierte Verhältniswahl ist, lernte man bei uns im Gemeinschaftskunde-Unterricht, 11. Klasse.

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Bastian Greßner

Alternative Listen

Das jetzige System mit Erst- und Zweitstimme kann laut BVerfG nur zu Lasten persönlicher Legitimation der Abgeordneten reformiert werden.

Einpersonenwahlkreise verleiten besonders zum erfolgreichen Gerrymandering, der geschickten Wahlkreiszuschneidung. Hochburgen der bestimmenden Parlamentsmehrheit werden dabei mit "neutralen Gebieten" zu vielen sicheren Wahlkreisen zusammengeschlossen; Oppositionshochburgen werden möglichst ohne "neutrale" Gebiete zu wenigen "Wegwerfwahlkreisen" zusammengeschlossen.
Oder eine Hand wäscht die andere: Man schneidet die Wahlkreise parteiübergreifend im Interesse der Mandatsträger zurecht. Mögliche Gegenkandidaten gucken in die Röhre.

Das alte Wahlsystem sollte also durch ein neues ersetzt werden. Ich plädiere für offene Listen, eine wirklich personalisierte Verhältniswahl, bei denen der Wähler direkten Einfluss auf die Reihenfolge bekommt.

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Bastian Greßner

Die Erststimme bestimmt die Wirkung der Zweitstimme eines anderen Wählers...

Direktmandate werden mit Listenmandaten derselben Partei verrechnet. Jemand hat also mit der Erststimme Einfluss darauf, wer für eine Partei entsandt wird, die er möglicherweise mit der Zweitstimme nicht wählt.
Weder die absolute Zahl der Mandate einer Partei nach Zweitstimmen noch die Zahl der Direktmandate sind vor der Wahl bekannt. Es ist also bei Stimmabgabe nicht möglich zu sagen, wessen Listenmandat durch den Wahlkreissieger verdrängt wird. Eigentlich wählt man also, welcher Kandidat aus dem Wahlkreis einen Unbekannten (!) seiner Partei ersetzt.
Man wählt, in welcher Partei der eigene Wahlkreis vertreten wird, hat aber pro Partei nur eine Person zur Auswahl. Bei Parteien ohne Direktmandate gibt es gar keinen Personalisierung im sogenannten personalisierten Verhältniswahlrecht.

Meistens bekommen Parteiintern Einflussreiche Kandidaten sichere Listenplätze und, wenn möglich, sichere Wahlkreise. Nach Hans Herbert von Arnim stehen 85% der Abgeordneten vor der Wahl fest.

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Bastian Greßner

"Mehrheiten" von 30%

"So konnte zum Beispiel der Abgeordnete Christian Ströbele, auch als ihm seine Partei keinen aussichtsreichen Listenplatz mehr einräumte, seinen Kreuzberger Wahlkreis durch Beinarbeit erobern."

Seine Beliebtheit in seinem Wahlkreis hat viel mit der Ablehnung miltärischer Mittel zu tun. Nachdem einige grüne Abgeordnete gegen einen Auslandseinsatz Stimmen wollten, haben sie ausgelost haben wer das denn auch darf. Ströbele durfte öffentlichkeitswirksam die Existenz der rotgrünen Regierung "gefährden".

"In Wirklichkeit genießen die Direktmandate Vorrang. Aus gutem Grund: Was kann mehr gelten als die von einem Kandidaten selbst errungene Mehrheit? Sie ist demokratisch keinesfalls weniger wert als eine mit innerparteilichen (Disziplinierungs-)Mitteln erwirtschaftete Rangordnung auf einer Liste."

Mehrheit ist relativ. Einige Überhangmandate werden mit 30% "Mehrheit" gewonnen, gegen 70% (verschiedene) "Minderheit"(en)

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Bastian Greßner

Parteien unter 5% am Staatsruder?

"Zum Beispiel begünstigt es den überproportionalen Einfluss von winzigen, oft auch noch extremistischen Parteien. Dagegen richtet man zum Beispiel Fünf-Prozent-Hürden auf. [...] bestimmt gerechter, als Extremisten die Staatsruder in die Hand zu spielen."

Warum sollte der Einfluss denn überproportionalsein. Die Mandate werden proportional verteilt.
Warum sollten sie an das Staatsruder kommen, wenn sie weniger als 5% haben. Das wäre bei Verhältniswahl nicht möglich. Sehr wohl aber bei der Mehrheitswahl, wenn alle anderen in der Mehrheit der Wahlkreise (noch) weniger Stimmen haben.

"Ein noch wichtigerer Einwand gegen ein reines Verhältniswahlrecht ist, dass es die Parteien als Institutionen stärkt, die Abgeordneten hingegen schwächt."

Bei offenen Listen wäre das anders. Auch im Mehrheitswahlrecht werden Kandidaten fast immer von Parteien aufgestellt. Bei der Mehrheitswahl stellt jede Partei nur 1 Kandidaten pro Wahlkreis auf. Offene Listen bedeuten geringere Abhängigkeit von Parteien.

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wolfgang lotz

Wenn der "Souverän" keine Lust hat an der Wahl teilzunehmen ...

... nützt auch das "gerechteste" Wahlrecht nichts. Da kann das BVG auch nicht weiterhelfen. In Zastrow's Katalog fehlt die Frage, wie denn der "Souverän" am Mitmachen zu interessieren wäre... Das Erststimme/Zweitstimme-Gemisch hat es jedenfalls nicht gebracht. Das ursprüngliche Ziel war : einerseits arbeitsfähige Mehrheiten , und andererseits hohe Wahlbeteiligung durch "Nicht-Marginalisierung" der kleinen Parteien. Das Ergebnis ist ernüchternd: keine funktionsfähige Mehrheiten, "Übergewicht" der Kleinen in der Gestaltung der Politik, und trotzdem niedrige Wahlbeteiligung!! Rundum ein Fehlschlag - das ändern auch nicht die ständigen "Fine Tuning"-Versuche der Politik oder des BVG. Solange der "Souverän" sich aufs Motzen beschränkt anstatt seinen Willen an den Wahlurnen zu demonstrieren, hilft das schönste Wahlrecht nicht weiter. Hilfreiche Information findet man in Aristophanes' "Die Ritter" zu diesem Thema!!!

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Jan Hauke Rentzow

Überhang

So schwer ist das gar nicht. Der "Überhang" ist doch eigentlich gar nicht nötig. Mit der Zweitstimme gibt man an, welche Partei wie viele Sitze kriegen soll. Und mit der Erststimme bestimmt man, welche Abgeordneten diese Sitze vorzugsweise besetzen sollen. Würde man hier in den Erststimmen die Mehrheitswahl konsequent durchsetzen, würden damit diejenigen Abgeordneten, die die meisten Erststimmen kriegen, die entsprechenden durch die Zweitstimmen errungenen Sitze besetzen, nichts einfacher als das. Wo nicht mehr Sitze zur Verfügung stehen wegen zu weniger Zweitstimmen ist das völlig in Ordnung, denn diejenigen mit den meisten Erststimmen sind noch drin. Wie hieß es nochmal? "The loser has to fall".

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Erik Staack
Erik Staack (E_Staack) - 29.07.2012 15:51 Uhr

Im aktuellen Hamburger Wahlrecht wird beides vereint

Eine Liste die von den Parteien vorgegeben wird kann vom Wähler Umsortiert werden indem einzelne Kandidaten dierekt die Kreuze bekommen. Nach meinem Verständniss ist hier ein Optimum an Kontrolle möglich, ohne dass dierektmandate in einzelnen Wahlbezirken dierekt gekauft werden.
.
Um es den Nichthamburgern mal zu skitzieren.
Die Parteinen geben eine Liste Raus für die man seine fünf Kreutze setzen kann oder man vergibt die Kreutze an den einzelnen Abgeordneten der natürlich auch für seine Partei steht. Wenn man insgesammt zu viele Kreuze macht wird der Wahlzettel ungültig.
.
Aus den Unabhängigen Medien bekommt man hoffentlich schnell genug mit ob und in wie weit Parteihörigkeit oder eben gute bürgerorientierte Arbeit die einzelnen Abgeordneten auszeichnet. Und wenn man im großen und ganzen zufrieden mit der Gesammtleistung zufrieden ist gibt man eben der Liste seine Kreuze. Sozusagen als Lob für das Teamwork.
.
Perfekt ist nichts aber man kann sich immer mühe geben.

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Steffen Rupp

Überhangmandate ... Gerrymandering

Seien wir ehrlich... Wenn regelmäßig nur eine einzige Partei (nämlich die relativ größte) von Überhangmandate profitieren kann, dann ist es auch kein Zufall mehr, wenn dieselbe Partei sich vehement für Überhangmandate einsetzt. Altbekannt auch bekannt als Gerrymandering.

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Karl Weiß
Karl Weiß (alterkarl) - 29.07.2012 15:36 Uhr

Neues Wahlrecht

Es gäbe da schon eine Lösung, sofern man sich traute: Im Bundestag nur Direktmandate, im Bundesrat nur Listenmandate streng nach Bundesländern getrennt.

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 29.07.2012 23:47 Uhr
Bastian Greßner

Ein echtes Zweikammersytem erfordert eine Grundgesetzänderung

Im Bundestag, wo die Länder in etwa nach Proporz vertreten sind, das auch mit den Parteien. Zur Personalisierung könnten offene Listen verwendet werden, in etwa wie in Hamburg zur Bürgerschaftswahl.

Den Bundesrat könnte man gegen ein "Oberhaus" wie den Senat austauschen, d.h. gleiche Vertretung aller Länder. Da die Länder dort aber degressiv propotional vertreten sind, wird sich eine solch "reine" Lösung nicht durchsetzen lassen. Eher vielleicht, dass die Länder nach einem Single-Transverable-Vote verfahren wählen. Dabei nummeriert der Wähler alle Kandidaten auf den Wahlzettel durch.

Die Landesregierungen müssten aber auch zustimmen. Das werden sie wohl eher nicht tun.
Außerdem müssten dann andere Dinge veränderrt werden. Nicht einsehbar wäre dann, warum bestimmte Verordnungen vom Bundesrat mitbeschlossen werden müssen, denn die Landesverwaltungen wären nicht mehr über die Regierungen vertreten. Unlogisch wär dann aber auch, warum nicht alle Gesetze Zustimmung vom Bundesrat bräuchte.

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Bastian Greßner

Ein echtes Zweikammersystem?

Im Bundestag, wo die Länder in etwa nach Proporz vertreten sind, das auch mit den Parteien. Zur Personalisierung könnten offene Listen verwendet werden, in etwa wie in Hamburg zur Bürgerschaftswahl.

Den Bundesrat könnte man gegen ein "Oberhaus" wie den Senat austauschen, d.h. gleiche Vertretung aller Länder. Da die Länder dort aber degressiv propotional vertreten sind, wird sich eine solch "reine" Lösung nicht durchsetzen lassen. Eher vielleicht, dass die Länder nach einem Single-Transverable-Vote verfahren wählen. Dabei nummeriert der Wähler alle Kandidaten auf den Wahlzettel durch.

Die Landesregierungen müssten aber auch zustimmen. Das werden sie wohl eher nicht tun.
Außerdem müssten dann andere Dinge veränderrt werden. Nicht einsehbar wäre dann, warum bestimmte Verordnungen vom Bundesrat mitbeschlossen werden müssen, denn die Landesverwaltungen wären nicht mehr über die Regierungen vertreten. Unlogisch wär dann aber auch, warum nicht alle Gesetze Zustimmung vom Bundesrat bräuchten

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Rolf Bogner
Rolf Bogner (RoboFix) - 29.07.2012 12:42 Uhr

Wahlrecht

Ein einfaches Wahlrecht zu formen, war schon immer sehr einfach - wenn man es wirklich will:
2 Stimmen, eine für eine Parte (mit eigener Listung und Rangfolge von Personen)i, eine für einen Abgeordneten-Kandidaten (Deputierten-Direktmandat), wobei die Partei nicht mit der Partei des Wunsch-Abgeordneten identisch sein muß (Wahlfreiheit). Völlige Abschaffung von Überhang-Mandaten. Priorität haben Direktmandate. Auffüllung über den jeweilgen erreichte %-ualen Anteil der Parteien auf das gesetzliche festgelegte Maximum des Plenums. Basta.

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Bernhard Nowak
Bernhard Nowak (BNowak) - 29.07.2012 12:30 Uhr

Verfassungsgerichtsurteil

Nein, das Urteil war vollkommen richtig. Denn es kann nicht sein, dass ein Wähler, der mit seiner Partei über die Zweitstimme helfen möchte, zum Entzug eines Mandates dieser Partei über interne Überhangmandate beiträgt (insofern können Überhangmandate wirklich Listenmandate sein, wenn sie nach einer internen Verrechnung von Ober- und Unterverteilung zu Überhangmandaten werden) und darum ging es. Das Bundesinnenministerium wollte noch schnell die Definition des "negativen Stimmgewichtes" beitragen. An für sich wird auf der Website www.wahlrecht.de über ein solches Wahlrecht diskutiert. Dessen Lektüre würde ich dem Verfasser des Berichts dringend anraten.

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Frank Sperling

Schön, wenn es nur so einfach wäre.

Es haben sich aber zwei Unarten in unser Wahlsystem eingeschlichen: Zum Einen: Die manipulierende Aufforderung (der Parteien), 1.- und 2. Stimme gegen die jahrelange systemkonforme Praxis (koalitionserhaltend) zu mißbrauchen. Dadurch wurden die Überhangmandate in systemwidriger Weise erzeugt. Zum Anderen: Die zunehmende Bauernfängerei, mit der Wahlkandidaten demagogisch enthemmt (weil sie sich hinterher an nichts halten und sich dem Parteiendiktat entpersonalisieren) auf Erststimmenfang gehen. Beide Systemänderungen kommen - Denkpause - in ihrem Reine-Lehre-Modell nicht vor. Das Wahlrecht muss nun mißbrauchsmindernd verbesert werden. Das BVG setzt dafür keine Grenzen. Nur: Die Parteien sind als Gärtner verkleidete Böcke.

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Axel Lüssow
Axel Lüssow (alsigma) - 29.07.2012 11:50 Uhr

Das Wahlrecht ist noch viel parteigebundener und wahlloser - besser nicht nachfragen...

Dass Wahlrecht in der Demokratie von einem repräsentativen Organ bestimmt wird ist unvermeidlich. Nur ist das Verfassungsgericht schon so weit vom Souverän entfernt, dass Entscheidungen kaum mehr als politisch zu erkennen sind. Und nicht umsonst: Letztlich soll der Glaube an ein "objektives" und "neutrales" Wahlrecht nicht erschüttert werden!

Negatives Stimmgewicht und Überhangmandate haben lächerlich kleine Auswirkungen gegenüber den beschriebenen Alternativen. Anderenorts gibt es übrigens auch Wahlzwang oder Wählerregistrierung. Und wieso dürfen eigentlich "Minderjährige" nicht wählen, Demenzkranke aber schon?

Und in einem Punkt liegt der Autor falsch: Die Personalwahl resultiert eben nicht in der Einschränkung der Macht der Parteien. In der Realität werden Direktkandidaten ebenfalls von den Parteien installiert und beworben, nur sehr wenige Ausnahmen wie genannte Ströbele sind gegen den Willen ihrer Partei gewählt worden *und* nutzen diese Freiheit dann auch tatsächlich.

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Edelbert Hackenberg

neue Ideen braucht das Land

Meine Vorstellungen: Wer direkt kandidiert darf nicht auf der Liste stehen. Ferner, es sind zwei Kammern einzurichten, eine die der direkt Gewaehlten und die andere die der Parteienliste.
Ich bin auf jeden Fall dafuer, dass auch "Minderheiten"* in den Parlamenten vertreten sind.
*) = im Gegensatz zur "schweigenden Mehrheit", aber dazu faellt mir keine demokratische Loesung ein
Uebrigens, ich bin fest davon ueberzeugt, das tranzparente Demokratie nur dann funktioniert, wenn alle wahlmuendigen Bueger mitmachen wobei ich mir bewusst bin, dass das eine Utopie bleibt wegen der Traegheit der "Massen" - Versuche in dieser Richtung in der Anfangszeit der DDR und im spaeteren Jugoslawien scheiterten ja bekanntlich!?

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 29.07.2012 16:10 Uhr
Erik Staack
Erik Staack (E_Staack) - 29.07.2012 16:10 Uhr

Wenn die Masse schweigt obwohl sie ohne Restiktionen alles sagen darf...

dann kann ja nicht alles verkehrt sein. Sicher müssen auch Randgruppen sich irgendwie wiederfinden aber sollten sie sich auch selbst fragen was sie denn zu einer Randgruppe macht?
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Ist es nicht evtl. besser Integrationsanreize zu schaffen oder ist die Eizigartigkeit einer Randgruppe so wenig störend, dass man sie einfach machen lassen kann.
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Wogegen ich auf jeden Fall bin, ist eine religiöse Rote Karte für das Gesetz mit der alles legitimiert werden darf. Andererseits sind die meisten religiösen Praktiken nicht wirklich störend und daher muss es auch keine Einschränkungen geben. Dies muss nur genauso für alle gelten die nicht wirklich störende Hobbys haben. Und auch für diese Beurteilung sollten keine religiösen Kriterien herangezogen werden.
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Ich denke nicht dass wir so weit von einem Idealen System entfernt sind, aber wenn hier einige radikale Gruppierungen versuchen Einfluss zu nehmen muss man schon aufpassen.

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Jahrgang 1958, verantwortlicher Redakteur für Politik der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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