Es dürfte Niedersachsens scheidendem Ministerpräsidenten David McAllister kaum gefallen, wenn man dieser Tage in seiner Gegenwart den Namen des belgischen Rechtswissenschaftlers Victor D’Hondt erwähnte. Obwohl sich die beiden nie begegnet sind - der Belgier starb 1901 - verbindet sie seit Sonntagabend das Schicksal. Genau genommen war es nämlich nicht der SPD-Kandidat Stephan Weil, sondern der wahlrechtliche Geist D’Hondts, der McAllister das Amt kostete. Warum?
Weil in 54 von insgesamt 87 Wahlkreisen die CDU-Kandidaten mit der Mehrheit der Erststimmen direkt gewählt wurden, standen der Partei 54 Sitze im Landtag zu, obwohl sie in Verbindung mit der Verteilung der Zweitstimmen nur Anspruch auf 53 Sitze gehabt hätte. Was tun mit dem sogenannten Überhangmandat? Das niedersächsische Wahlrecht sieht in einem Fall wie diesem sogenannte Ausgleichsmandate vor.
Das entscheidende Mandat ging an den Gegner
Ulrike Sachs, die Landeswahlleiterin, ermittelte die neue Zahl der Abgeordnetenmandate so: Die Mindestgröße des Landtags beträgt 135 Sitze. Vergrößert wird diese Mindestzahl um die Summe der Überhangmandate und eine ungefähr gleich große Zahl an Ausgleichsmandaten. In der vergangenen Legislaturperiode hatte der Landtag daher bei acht Überhangmandaten für die CDU und neun Ausgleichsmandaten für die anderen Fraktionen insgesamt 152 Mitglieder. Diesmal waren wegen nur eines Überhangmandats und des entsprechenden Ausgleichsmandats 137 Sitze zu vergeben. Weil das erst am späten Abend nach Auszählung aller Wahlkreise feststand, schwankte die Zahl der Landtagssitze im Laufe des Wahlabends von Hochrechnung zu Hochrechnung stark.
McAllister verlor nun die Wahl, weil das einzige und im Rückblick alles entscheidende Ausgleichsmandat ausgerechnet an seinen politischen Gegner, die SPD, fiel. Der Grund dafür könnte auch bei McAllisters Kabinettskollegen Uwe Schünemann, Bernd Althusmann und Aygül Özkan - die sowohl ihren Abgeordnetensitz als auch ihr Ministeramt verloren - eine gewisse Bitterkeit auslösen. Zu Zeiten von Ministerpräsident Ernst Albrecht hatte die niedersächsische CDU-Alleinregierung vor der Landtagswahl des Jahres 1986 das Wahlrecht reformiert und das von D’Hondt entwickelte Höchstzahlverfahren eingeführt. Albrecht versprach sich davon Vorteile, weil D’Hondts Verfahren große Parteien bevorteilt.
Was der Vater von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen nicht ahnen konnte: Hätte er es bei dem vorher geltenden Bruchzahlverfahren von Thomas Hare und Horst F. Niemeyer belassen, dann wäre sein politischer Urenkel McAllister am Sonntagabend Ministerpräsident geblieben. Nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren wäre das alles entscheidende Ausgleichsmandat an die FDP gefallen und Schwarz-Gelb hätte einen Sitz mehr gehabt als Rot-Grün.
Kleiner Irrtum, nicht das Wahlrecht, sondern 2000 Leihstimmen mehr
für die FDP hätten der CDU genutz
Peter Herbeck M.A. (peterherbeck)
- 22.01.2013, 17:43 Uhr
Ludwig Erhard rief aus: "Wohlstand für alle"
Ferdinand Bohn (Fred1999)
- 22.01.2013, 14:13 Uhr
Eine völlig fehlgeleitete Diskussion!
Sascha Kaiser (thorin)
- 22.01.2013, 13:07 Uhr
was soll der Quatsch ?
Johannes Rettig (JR-Baden)
- 22.01.2013, 12:22 Uhr
Rechenkunststücke...
Thomas Meyer (meyerstom)
- 22.01.2013, 11:47 Uhr