31.05.2005 · In der Affäre um illegale Gehaltszahlungen an zwei SPD-Landtagsabgeordnete hat Niedersachsens Landtagspräsident Gansäuer (CDU) am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig Klage eingereicht. Es geht um beinahe 800.000 Euro.
In der Affäre um illegale Gehaltszahlungen an zwei SPD-Landtagsabgeordnete hat Niedersachsens Landtagspräsident Gansäuer (CDU) am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig zur Durchsetzung der Abführungsansprüche Klage gegen die Parlamentarier Viereck und Wendhausen eingereicht.
Die beiden SPD-Politiker sollen zusammen mehr als 766.000 Euro an die Landeskasse abführen. Die Abgeordneten hatten mehr als zehn Jahre lang ihr volles vom VW-Konzern überwiesenes Gehalt zusätzlich zu ihren Diäten bezogen, obwohl sie nach Einschätzung des Landtagspräsidenten dafür keine Arbeitsleistung für das Unternehmen erbrachten. Nach Paragraph 27 des niedersächsischen Abgeordnetengesetzes sind aber nur Nebeneinkünfte zulässig, für die tatsächlich eine Arbeitsleistung erbracht wird. Unrechtmäßige Nebeneinkünfte aber müssen an die Landeskasse abgeführt werden.
Frist abgelaufen
Gansäuer hatte in der Affäre, die Mitte Dezember 2004 bekannt wurde, nach gründlicher Prüfung die beiden Abgeordneten Ende April aufgefordert, die Summe zu zahlen. Die Frist war am vergangenen Freitag abgelaufen. Die beiden Abgeordneten hatten schon am Mittwoch durch ihren Anwalt mitgeteilt, daß sie die Zahlung verweigerten. Bei dem von Gansäuer geforderten Betrag handelt es sich, da der Landtagsverwaltung die schon gezahlten Steuern und Sozialabgaben nicht bekannt waren, um die Summe der Bruttobezüge der vergangenen zehn Jahre.
Den Abgeordneten war angeboten worden, die schon gezahlten Steuern abzuziehen. Dafür wurden der Landtagsverwaltung in den vergangenen vier Wochen jedoch keine Steuerbescheide als Beleg vorgelegt, sondern nur Steuerberechnungen ihres Anwalts. Die Klageerhebung sei erfolgt, so heißt es in der Erklärung der Pressestelle des Landtages, "nachdem sich die zwischenzeitlich durch den Prozeßbevollmächtigten der beiden Abgeordneten vorgebrachten Einlassungen als der Sache nach nicht entscheidungsmaßgeblich erwiesen haben".
Ein Präzedenzfall
Es ist das erstemal in der deutschen Parlamentsgeschichte, daß Abgeordnete zu einer solchen Strafzahlung wegen verbotener Nebeneinkünfte herangezogen werden sollen. Niedersachsen hat als einziges Bundesland eine solche Sanktion eingeführt, aber sie bislang noch nie verhängt. Die Landtagsverwaltung stützt ihre Forderung auf mehrere Gutachten des wissenschaftlichen Beratungsdienstes des Landtags zur Verfassungsmäßigkeit der Rechtsgrundlagen und die Expertise einer Unternehmensberatungsfirma zur finanziellen Bewertung der angeblichen Tätigkeit der Abgeordneten.
Schon in der im Januar vorgelegten Erklärung von VW zur Förderung des politischen Engagements von Beschäftigten und die Fortzahlung von Bezügen an Politiker, die dann eingestellt wurden, stellte sich heraus, daß von Abgeordneten keine reguläre Tätigkeit mehr erwartet worden war. Belege über eine Tätigkeit konnten die Abgeordneten von VW nicht beibringen. Ihre Behauptungen, sie hätten indirekt für den Autokonzern gearbeitet, etwa von zu Hause aus am Computer, stellten sich nach Einschätzung der Gutachter als Schutzbehauptungen heraus. Ein Abgeordneter pochte sogar darauf, daß er VW-Fahrzeuge an Abgeordnetenkollegen preisgünstig vermittelt habe.
Grundsätzlich sagen beide Abgeordneten, ihre Arbeit für VW sei nicht korrekt gewürdigt worden. Sie und ihr Anwalt fordern, daß überdies die schon bezahlten Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden müßten, eine Position, die auch von der SPD-Fraktion vertreten wird, die die Abgeordneten nicht aus ihren Reihen ausgeschlossen hat, obwohl sie die politische Kritik an beiden und das Vorgehen des Landtagspräsidenten für gerechtfertigt hält. Der Anwalt der Abgeordneten führte bisher mehrfach aus, daß die Bestimmung des Abgeordnetengesetzes überhaupt grundgesetzwidrig sei, da sie gegen das Gleichheitsgebot verstoße, indem abhängig Beschäftigte anders behandelt würden als Selbständige.