Home
http://www.faz.net/-gpg-71iwc
Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Vorwurf der Bestechlichkeit Neuer Vorwurf gegen Wulff

 ·  Die Ermittlungen gegen Christian Wulff könnten ausgeweitet werden. Zu seiner Zeit als Ministerpräsident ordnete er an, dass Niedersachsen für eine Steuerbefreiung in der Versicherungsbranche stimmt, nachdem ihn der Chef einer Versicherung darum gebeten hatte.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (15)

Die Staatsanwaltschaft in Hannover prüft, ob sie die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff ausweiten soll. Sie hatte bisher darauf gezielt, eine Entscheidung „im Spätsommer“ zu treffen über Vorwürfe der Bestechlichkeit, die Anfang des Jahres zu dessen Rücktritt und Rückzug aus dem öffentlichen Leben geführt hatten. Erst am Freitag war bekannt geworden, dass Wulff anordnete, das Land habe im Bundesrat für eine Steuerbefreiung in der Versicherungswirtschaft zu stimmen, obwohl zuvor das Kabinett auf Dringen von Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) das abgelehnt hatte.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Stefan Schostok sagte, ein solcher persönlicher Gefallen sei nach dem Ministergesetz verboten; er gehe „fest davon aus, dass es sich um einen strafrechtlich relevanten Vorgang handelt“. Wirtschaftsminister Jörg Bode (FDP) sagte, Politik dürfe nicht käuflich sein und nicht einmal einen solchen Anschein erwecken.

Juristisch pikant ist das, weil Wulff als niedersächsischer Ministerpräsident die Stimmabgabe anordnete (wohl im Wissen, dass der Antrag Bayerns ohnehin abgelehnt würde), nachdem der damalige Vorstandsvorsitzende der Hannover Rück, Wilhelm Zeller, ihn im September 2007 darum bat. Im folgenden Frühjahr hatten Wulff und seine Frau eine Woche lang ihren Urlaub in der Villa von Wolf-Dieter Baumgartl in Italien verbracht – des Aufsichtsratsvorsitzenden der Talanx, der Muttergesellschaft der Hannover Rück.

Bekannt wurde das erst, nachdem ein Mitarbeiter der Rückversicherungsgesellschaft vor einigen Wochen in einem Schreiben an das Finanzministerium auf die damalige Stimmabgabe verwies. Möllring ließ das prüfen und gab die Bestätigung des Verdachts, die ihm erst am Morgen bekannt geworden sei, im Landtag bekannt. Damit ergänzte er seine Antwort auf eine parlamentarische Anfrage zu Jahresbeginn. Der Staatsgerichtshof wird auf Klage der SPD in wenigen Wochen darüber beraten, ob die Landesregierung mit unvollständigen Antworten gegen die Verfassung verstoßen habe.

Mit seinem Vorgehen hat Wulff Möllring verprellt, der zu den wenigen im niedersächsischen Kabinett zählte, der ihn auch nach den Vorwürfen öffentlich zu verteidigen versuchte. Möllring wird bei der Landtagswahl am 20. Januar nicht wieder kandidieren. Zudem belastet er den Wahlkampf der CDU, da Ministerpräsident David McAllister sich bisher nicht öffentlich von Wulffs Vorgehen absetzt, obwohl er sich im Stil seit längerem von ihm abhebt.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Jahrgang 1949, politischer Korrespondent für Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen mit Sitz in Hannover.

Jüngste Beiträge