23.06.2011 · Verhärtete Fronten: Während die Union auf die Vorratsdatenspeicherung pocht, will Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger auf sie verzichten. Doch selbst in der FDP ist ihre Position nicht unumstritten.
Von Peter Carstens, BerlinDie Beschlüsse der Innenministerkonferenz zu den bundespolitischen Streitthemen Vorratsdatenspeicherung und Anti-Terrorgesetze waren eindeutig. Egal in welcher parteipolitischen Konstellation in den Ländern jeweils regiert wird - ob rot-rot, grün-rot, schwarz-gelb oder anderswie - die jeweiligen Innenminister sind der Auffassung, in der Berliner Koalition sei genug gestritten worden, es bedürfe es endlich einer Einigung.
Diese Botschaft ging aus Sicht der Unionsminister vor allem an Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die auf beiden Feldern tief pflügt. Die FDP-Politikerin fühlt sich dabei der Koalitionsvereinbarung verpflichtet, außerdem einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung, vor allem aber dem Bürgerrechtsflügel in ihrer eigenen Partei.
Die Vorratsdatenspeicherung ist in diesem Streit das Thema mit dem härtesten Kern. Das Bundesverfassungsgericht hatte die alte, noch von Justizministerin Zypries (SPD) erarbeitete Speicherregelung im März 2010 gekippt. Umgehend forderte der damalige Innenminister de Maizière (CDU) seine Kollegin im Justizressort danach auf, eine neue, modifizierte Regelung zu präsentieren, um eine sich stetig vergrößernde Sicherheitslücke zu schließen. Diese Lücke entsteht, weil Telekommunikationsfirmen und Internetanbieter seit dem Verfassungsgerichts-Urteil angeblich keine oder nur noch minimale Datenspeicher vorhalten.
Nach jüngsten Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) werden mehr als achtzig Prozent seiner Anfragen von den Unternehmen nicht mehr beantwortet. Wer war der Porno-Händler, an dessen Computer Bilder vergewaltigter Kinder hochgeladen wurden? Von welchen Computern an welchem Ort sind Islamisten miteinander in Kontakt getreten, die eventuell einen Anschlag planen? Welche Computer sind von organisierten Kriminellen im Internet für Betrugs-Attacken missbraucht worden? Auf alle diese Fragen bekommen Sicherheitsbehörden seitdem nur noch wenige Antworten.
Leutheusser-Schnarrenberger und ihr persönliches Projekt
Jedenfalls kann BKA-Präsident Ziercke stundenlang Einzelfälle beschreiben, in denen eine Abwehr oder Aufklärung schwerster Straftaten dadurch behindert oder ganz unmöglich wird, weil man weder die Verbindungsdaten von Handys noch die Verkehrsdaten von Computern lange genug zurückverfolgen kann. Denn nur die rückblickende Datenbetrachtung bietet Einblicke in Zusammenhänge. Ein jüngstes Beispiel dafür ist nach Darstellung des Innenministeriums eine Gruppe mutmaßlicher islamistischer Terroristen. Einzelne Mitglieder der Vereinigung wurden nach aktueller Überwachung in Düsseldorf verhaftet. Es handele sich, so wird mitgeteilt, um eine Organisation, die im direkten Auftrag von „Kern-Al-Qaida“ handele. Nach den Festnahmen wurde anhand von Computerauswertungen zahlreiche Hinweise auf weitere Gruppenmitglieder gefunden, etwa indem man IP-Adressen von Computern sicherte.
Mit diesen Adressen könnte man herausfinden, wer sich noch im Umfeld der Gruppe befindet. Die Sicherheitsbehörden könnten bislang unbekannte Verdächtige entdecken, weitere Ermittlungsansätze finden. Doch weil die dazu gehörenden Daten nicht gespeichert sind oder nicht herausgegeben werden, bleiben diese Spuren unidentifiziert, die mutmaßlichen Terrorhelfer unentdeckt.
Wer Frau Leutheusser-Schnarrenberger das Schlimmste nachsagen will, der behauptet, sie fördere mit ihrer Politik die Wahrscheinlichkeit eines Terroranaschlags. Mancher Unionspolitiker tut das inzwischen. Aber solche Verleumdungen helfen nicht bei der Suche nach politischen Lösungen. Und wenn der Innenminister von Nordrhein-Westfalen sagt: „Ich rate der FDP dringend, aus ihrer Schmollecke herauszukommen und sich zu bewegen“, dann verallgemeinert er etwas voreilig die Position der Justizministerin zu der Position „der FDP“.
Denn die eskalierende Koalitions-Auseinandersetzung über Fragen der inneren Sicherheit ist in Partei und Fraktion keineswegs unumstritten. Manche in der FDP haben inzwischen den Eindruck, Frau Leutheusser-Schnarrenberger mache die Vorratsdatenspeicherung zu sehr zu ihrem persönlichen Projekt. So wie bei ihrer letzten Amtszeit als Justizministerin (1992-1996) das Thema Wohnraumüberwachung. Damals war Frau Leutheusser-Schnarrenberger so fest in ihrer Überzeugungen, dass sie zurücktreten musste, als ihre eigenen Partei ihr die Gefolgschaft verweigerte.
Bei der Vorratsdatenspeicherung kommt hinzu, dass die heutige Justizministerin nun eine Regelung modifizieren soll, gegen die sie noch als Abgeordnete 2007 gemeinsam mit den Rechtspolitikern Baum und Hirsch und Tausenden anderen Bürgern erfolgreich vor dem Verfassungsgericht geklagt hatte. Das verschärft die Lage. Und es bedeutet vielleicht eine Überforderung, die ehemaliger Klägerin nun in eine Vermittlerposition zwischen den Gegnern und Befürwortern dieses Instruments der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zu zwingen.
Der Vorschlag, den sie Anfang des Jahres unterbreitete, nimmt jedenfalls die Argumente der Befürworter der Vorratsdatenspeicherung nur sehr sparsam auf. Praktisch gar nichts mehr soll demnach auf Vorrat gespeichert werden. Die Speicherfrist für Verkehrsdaten, früher sechs Monate, soll sieben Tage betragen. Vorgesehen ist in dem Entwurf das „Quick Freeze-Verfahren“. Die gespeicherten Daten und die dann aktuellen Verbindungsangaben sollen auf polizeiliche Anordnung „anlassbezogen“ gesichert und nach richterlicher Genehmigung den Strafverfolgungsbehörden übergeben werden können, allerdings nur bei schweren Straftaten und nur Daten von Beschuldigten.
Auch die Europäische Kommission wird schon unruhig
Vor zwei Wochen legte Frau Leutheusser-Schnarrenberger einen Gesetzentwurf vor, den sie als „Diskussionsentwurf“ bezeichnete und den sie erst einer Tageszeitung und dann dem Bundesinnenministerium übergab. Hier sind weitere Einschränkungen festgelegt. Die angeordnete Speicherung soll beispielsweise maximal für einen Monat gelten, verlängerbar um einen weiteren Monat. Unternehmen sollen außerdem für ihre Daten-Auskünfte an Strafverfolgungsbehörden Anspruch auf „eine angemessene Entschädigung“ erhalten. Im Anhang des Entwurfs kann man die Preisliste einsehen: Funkzellensicherung 30 Euro, Standortsicherung 90 Euro, Flächensicherung bis zu 930 Euro, Übermittlung der Verkehrsdaten auf einem Datenträger 10 Euro und so weiter. Schließlich sind die Personen, über die man Auskünfte eingeholt hat nach Abschluss der Ermittlungen zu benachrichtigen. Alle Auskünfte müssen protokolliert und in einer jährlichen Übersicht zusammengefasst werden. Die Ministerin und ihre Unterstützer verweisen darauf, dass dieser Vorschlag „exakt auf dem rechtlichen Boden des Grundgesetzes“ (so die FDP-Politikerin Piltz) stehe.
Aus der Union hingegen werden Auszüge aus dem Verfassungsgerichtsurteil verteilt, in denen es heißt, die Mindestspeicherfrist von sechs Monaten sei grundsätzlich erlaubt und dann wörtlich: „Eine vergleichbar effektive Aufklärungsmöglichkeit liegt insbesondere nicht im so genannten „Quick-Freezing-Verfahren“. Soweit die Verfassungsrichter. Die Ministerin wählt also nach Deutung ihrer Kritiker genau das Verfahren, welches das Verfassungsgericht (auf welcher fachlichen Grundlage auch immer) als ungeeignet bezeichnet hat. Andererseits ist man bei der Union offenbar nicht bereit, sich die fachlichen Argumente der FDP-Ministerin und ihres Hauses auch nur einmal in Ruhe anzuhören.
Kritiker der energischen Politikerin werfen ihr zudem vor, sie habe ein von ihrem Haus beauftragtes Rechtsgutachten der Max-Planck-Gesellschaft zurückgewiesen, weil ihr dessen Schlussfolgerungen nicht passten. Inzwischen wird allmählich sogar die Europäische Kommission unruhig, deren Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung Berlin umsetzen muss. Ein Vertragsverletzungsverfahren steht angeblich kurz vor seiner Einleitung, entsprechende Ankündigungen sollen in dieser Woche im Justizministerium eingetroffen sein. Das Justizministerium weist aber zu seiner Entlastung darauf hin, dass die Richtlinie selbst derzeit einer umfassenden Überprüfung unterworfen wird. Es ist kaum zu erwarten, dass die Kommission vor deren Abschluss Strafzahlungen gegen Deutschland verhängen wird.
Möglicherweise werden die Parteiführer den Streit lösen müssen. Die Rede ist seit Tagen von einem Koalitionsgipfel, auf dem noch vor der Sommerpause die Parteivorsitzenden Merkel (CDU), Rösler (FDP) und Seehofer (CSU) Steuersenkung und Vorratsdatenspeicherung miteinander verrechnen könnten.
Einfrieren und Speichern: Worum es in der Debatte geht
„Vorratsdatenspeicherung“ bezeichnet die anlasslose Aufbewahrung von Daten zum Telefon- und Internetverkehr. Bis zum Verfassungsgerichtsurteil vom 2. März 2010 galt hierfür eine maximale Speicherfrist von sechs Monaten. Gespeichert wurden die Verkehrsdaten bei den Telefon- und Internetfirmen. Im Falle der Strafverfolgung konnten Polizei und Staatsanwaltschaft diese Daten dann von den Firmen einfordern. Gespeichert wurden nicht die Inhalte der Kommunikation, sondern nur so genannte Verkehrsdaten. Es handelt sich beispielsweise um Auskünfte zu Fragen wie: Wer rief wen an? Wo befand sich welches Handy? Welche Funktelefone befanden sich zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem Ort X? Wer schrieb wem und wann eine E-Mail? Von welchem Computer wurde mit welchem Computer Verbindung aufgenommen? Nach Auffassung der Sicherheitsbehörden sind die IP-Adressen von Computern lediglich so etwas wie die Autokennzeichen auf der Datenautobahn.
Ein besonderer Schutz für diese Kennzeichen sei deshalb nicht nötig. Das Justizministerium und die Kläger gegen die alte Regelung wollen verhindern, dass Milliarden Daten von Millionen Bürgern auf Vorrat gespeichert werden. Das von der Justizministerin vorgeschlagene Verfahren zur Sicherung ausgewählter Daten nennt sich „Quick-Freezing“. Wenn wegen einer schweren Straftat gegen eine Person ermittelt wird, dann könnten die bestehenden Telefon- und Internetdaten des Beschuldigten aus den vorangegangenen sieben Tage rasch eingefroren werden. Für den Zeitraum von höchstens zwei Monaten könnten dann neu hinzukommenden Daten erfasst und auf richterlichen Beschluss Polizei und Staatsanwaltschaft ausgehändigt werden. (pca.)