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Vorratsdatenspeicherung Ein historischer Dammbruch?

16.12.2009 ·  Die Verhandlung über die Vorratsdatenspeicherung hat gezeigt, dass auf der Richterbank weiterhin Skepsis besteht. Sind die erhobenen Daten wirklich sicher? Umfangreich trugen die Sachverständigen Bedenken vor.

Von Reinhard Müller, Karlsruhe
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Auch die Bundesregierung zeigte sich beeindruckt: Knapp 35.000 Beschwerdeführer, zahlreiche Abgeordnete sowie Journalisten halten die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig. Zu den Gewinnern des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht zählt in jedem Fall Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Sie hatte selbst noch zu Zeiten der großen Koalition Verfassungsbeschwerde dagegen erhoben, dass seit Anfang 2008 alle Verbindungsdaten aller Bürger von den Telekommunikationsdiensten ohne Anlass für sechs Monate gespeichert werden. Am Montag musste die Bundesregierung das Gesetz, das auf eine europäische Richtlinie zurückgeht, in Karlsruhe verteidigen.

Die Justizministerin verzichtete darauf, persönlich zu erscheinen, aufgrund des „Rollenkonflikts“, aber wohl auch auf Wunsch des Verfassungsgerichts. Vertreten ließ sie sich von ihrer Staatssekretärin Birgit Grundmann, die vor dem Ersten Senat eine in jeder Hinsicht dünne Stellungnahme vorlas. Sie enthielt Sätze wie „Ich bin sicher, dass es heute wichtige Erkenntnisse geben wird“ und „Wir sehen der Entscheidung mit großem Interesse entgegen“.

Hätte die Bundesregierung nicht den Berliner Staatsrechtslehrer Christoph Möllers als Prozessbevollmächtigten engagiert, so wäre sie in Karlsruhe praktisch gar nicht vertreten gewesen, obwohl sie doch das Verfahren angeblich so ernst nimmt. Und nicht nur sie: Der frühere FDP-Politiker Burkhard Hirsch sprach von einem „Dammbruch“. Dass Daten ohne Anlass gespeichert werden dürften, sei das Gegenteil der bisherigen Rechtslage. Die „unbeobachtete Kommunikation“ sei die „Grundlage unseres freien Lebens“, sagte der Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der Tausende Verfassungsbeschwerden gesammelt hat (von denen freilich nur ein sehr kleiner Teil in Karlsruhe jetzt verhandelt wird). Der Grünen-Politiker Volker Beck prophezeite den Richtern: „Ihre Entscheidung wird historische Bedeutung haben.“

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt darüber, ob die sechsmonatige Speicherung von Verbindungsdaten rechtmäßig ist. Während BKA-Chef Ziercke die Maßnahmen als notwendig verteidigt, spricht die Grünen-Vorsitzende Roth von einem unverhältnismäßigen Generalverdacht.

Die Skepsis besteht weiter

Tatsächlich hat Karlsruhe den Beschwerdeführern in Eilverfahren schon zu einem guten Teil recht gegeben, als das Gericht die Übermittlung der Vorratsdaten zum Zweck der Strafverfolgung und später auch zur Gefahrenabwehr auf wichtige Fälle begrenzte. Die mündliche Verhandlung am Dienstag zeigte, dass auf der Richterbank weiterhin Skepsis besteht. Nach den Worten von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, dem Vorsitzenden des Ersten Senats, werfen die Verfassungsbeschwerden „grundlegende Fragen zum Verhältnis von Freiheit und Sicherheit auf“. Der Senat, der in Eilentscheidungen die Vorratsdatenspeicherung schon eingeschränkt hatte, werde vor allem das „Grundsatzproblem“ beleuchten, ob eine anlasslose Speicherung von Daten „überhaupt mit dem Telekommunikationsgeheimnis vereinbar“ ist. In ungewöhnlich deutlichen Worten rügte Papier das Parlament: „Der Senat ist verwundert, dass er keinen politischen Verantwortlichen aus der Gesetzgebung gefunden hat, der es verteidigt.“ Berichterstatter Johannes Masing wie auch Richterin Christine Hohmann-Dennhardt nahmen die Frage der Beschwerdeführer auf, warum man nicht auch alle anderen Daten speichere: Bahnfahrten, Einkäufe, Büchereinutzung? Und was ist mit den Fluggastdaten, die demnächst erhoben werden sollen?

Die vom Gericht geladenen Sachverständigen meinten, dass zwischen Verkehrsdaten, die gespeichert werden dürfen, und Inhaltsdaten, die bisher nicht gespeichert werden dürfen, technisch kaum unterschieden werden könne. Viele Kommunikationsgeräte seien fast ständig online und hinterließen permanent Datenspuren. Und Dateien ließen sich ohnehin nicht wirklich löschen.

Möllers hielt für die Bundesregierung dagegen, ein Grund für die Regelung sei, dass elektronische Spuren einfach zu verändern und zu löschen seien. Die Vorratsdatenspeicherung diene nicht der flächendeckenden Überwachung der Bevölkerung, das Gesetz sei auch kein „Produkt einer anonymen Sicherheitsbürokratie“, sondern vom Gesetzgeber unter Berücksichtung der Grundrechte verabschiedet worden. Zwar werde in die Telekommunikationsfreiheit eingegriffen, doch sei der Eingriff zu den gesetzlich vorgesehenen begrenzten Zwecken angemessen. „Szenarien des Missbrauchs“, wie sie in Karlsruhe etwa die Sprecherin des Chaos Computer Clubs an die Wand gemalt hatte, könnten keine Auskunft über die „Eingriffsintensität“ der aktuellen Vorratsdatenspeicherung geben. Schon jetzt werde freilich die bestehende Regelung missbraucht, sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar: Es würden mehr Daten gespeichert, als das Gesetz vorsehe. Schließlich werde ein Bußgeld für den Fall angedroht, dass die Daten nicht erhoben würden. Das führe dazu, dass die Telekommunikationsdienste im Zweifel mehr Daten speicherten.

Vorlage an den Europäischen Gerichtshof

„Reicht das Arsenal?“, fragte Berichterstatter Masing mit Bezug auf die Sicherheit der Daten. Der Präsident der Bundesnetzagentur verwies auf einen neuen Leitfaden, aber auch auf den Wettbewerb der Anbieter. Man könne nicht die Anforderungen für die Telekom auf kleine Unternehmen „eins zu eins“ übertragen. Der Sachverständige Andreas Pfitzmann brachte einen USB-Stick mit, auf dem man nach seinen Angaben sämtliche Daten der Volkszählung von 1987 zwanzigmal speichern könnte, er sei wasser- und säurefest, man könne ihn also auch schlucken und so aus jedem geschützten Bereich mitnehmen. Die Sicherheit auf dem Feld der Informationstechnik sei im Durchschnitt schlecht. Je mehr Daten gespeichert würden, desto größer sei die Gefahr fremden Zugriffs. Terroristen und Kriminelle könnten die Vorratsdatenspeicherung viel eher umgehen als der Durchschnittsanwender.

Aber ist das Bundesverfassungsgericht zur Klärung dieser Fragen auch zuständig? Einige der Beschwerdeführer verlangten ausdrücklich, den Fall dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorzulegen. So sieht Volker Beck in der Vorratsdatenspeicherung einen Verstoß gegen europäische Grundrechte. Der Prozessbevollmächtigte Möllers hob demgegenüber hervor, dass Karlsruhe höhere Hürden vorsehe. Jedenfalls könne von einer Einschüchterung der Bürger keine Rede sein. Womöglich geht eine Gefahr gar nicht vom Staat aus, sondern von den privaten Diensten, die nunmehr im Auftrag des Staates die Daten speichern – ein grundlegendes Problem des heutigen Datenschutzes.

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