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Voraussetzung für NPD-Verbotsverfahren Innenminister wollen V-Leute aus NPD abziehen

 ·  Die Innenminister des Bundes und der Länder sind bereit, die Zusammenarbeit mit Geheimdienst-Informanten in der Führung der NPD auszusetzen. Damit wäre eine wichtige Hürde für ein neuerliches Verbotsverfahren beseitigt.

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Die Innenminister des Bundes und der Länder haben sich am Mittwoch darauf geeinigt, die Zusammenarbeit mit einem wesentlichen Teil der Geheimdienst-Informanten (V-Leute) innerhalb der NPD einzustellen. Dieser Schritt - den die SPD-geführten Bundesländer Berlin und Rheinland-Pfalz schon vor längerer Zeit gemacht haben - gilt als wichtige Voraussetzung für die Einleitung eines abermaligen Verbotsverfahrens gegen die mutmaßlich verfassungsfeindliche Partei.

Der Beschluss der Unionsgeführten Länder und Bundesinnenminister Friedrich (CSU) beinhaltet, noch im Frühjahr die Zusammenarbeit mit einzelnen V-Leuten einzustellen. Insgesamt soll der Rückzug der Geheimdienste jedoch sehr allmählich erfolgen, um eine Gefährdung der Kontaktpersonen durch Enttarnung zu verhindern. Laut Schätzungen betrifft die Entscheidung etwa zehn Informanten auf der höheren Funktionärsebene der NPD. Nach Angaben aus unterschiedlichen Quellen arbeiten insgesamt 130 Mitglieder der NPD mit dem Verfassungsschutz zusammen.

Bald sollen konkrete Anhaltspunkte gesammelt werden

In den vergangenen drei Monaten wurden im Auftrag der Innenministerkonferenz Kriterien für ein Verbotsverfahren erarbeitet. Nun sollen bald konkrete Anhaltspunkte gesammelt werden, die eine aktiv-kämpferische Haltung der NPD gegen die demokratische Grundordnung belegen können. „Im Herbst 2012 wird das Ganze ernst,“ sagte der niedersächsische Innenminister Schünemann (CDU) am Mittwoch. Der SPD-Innenpolitiker Oppermann teilte mit: „Ich bin erleichtert, dass auch die CDU-Innenminister sich endlich zum Abschalten der V-Leute durchgerungen haben.“

Während fachliche und juristische Bedenken gegen ein Verbotsverfahren fortbestehen, hat sich die politische Entscheidungsfindung nach dem Bekanntwerden der Morde der Zwickauer Neonazi-Zelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ beschleunigt. Bei einer Sonderinnenministerkonferenz am kommenden Donnerstag soll das weitere Vorgehen erörtert werden. Dabei sind die Minister an Verabredungen der Ministerpräsidenten gebunden, die ebenfalls ein Verbotsverfahren gegen die NPD befürwortet haben.

Der erste Anlauf für ein NPD-Verbot war im Jahr 2003 ohne eine Prüfung des vorliegenden Beweismaterials gescheitert, weil das Bundesverfassungsgericht nicht zwischen Material von V-Leuten und solchem aus anderen NPD-Quellen unterscheiden konnte. Die Materialsammlung für einen neuen Verbotsantrag, der ausschließlich von Verfassungsorganen beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden kann, muss sich auf Material stützen, das zweifelsfrei nicht von V-Leuten stammt.

In Sicherheitsbehörden wird befürchtet, dazu könne das Bundesverfassungsgericht möglicherweise auch die Offenlegung früherer V-Mann-Beziehungen verlangen, was die Verfassungsschutzämter in arge Bedrängnis brächte. Es scheint aber, als seien sich die Unionsländer darüber einig geworden, dass für ein erfolgreiches Verbotsverfahren nicht sämtliche, sondern nur bestimmte V-Leute abgezogen werden müssen, nämlich jene in den Führungspositionen der Partei.

In Sicherheitskreisen wird befürchtet, ein weitreichender Abzug von V-Leuten könne die Erkenntnislage von Polizei und Nachrichtendiensten nachdrücklich schwächen, insbesondere in Fällen, in denen gewaltbereite NPD-Mitglieder mit Neonazis kooperieren. Eine solche Verbindung, etwa zwischen der NPD und der Zwickauer Terrorzelle ist in Einzelfällen belegt, reicht aber nach Einschätzung von Juristen nicht aus, um die NPD als Partei zu belangen.

Zusammenhang zwischen Razzien und Verbotsverfahren?

Auch in anderen Bereichen sehen Verbotskritiker Schwierigkeiten gegen die Partei vorzugehen. Nach dem ersten Verbotsantrag seien, heißt es, die Parteifunktionäre sehr viel vorsichtiger und konspirativer geworden. Die NPD präsentiere sich längst nicht mehr als Partei der Ewiggestrigen, die den Nationalsozialismus verherrlicht und verharmlost, sondern als fürsorgliche Heimatpartei mit dem Slogan „Arbeit, Familie, Vaterland“. Das sei ein „ziemlich unverfrorenes Täuschungsmanöver“, sagte Verfassungsschutzpräsident Fromm.

Der rheinland-pfälzische Innenminister Lewentz stellte unterdessen die Razzien gegen Rechtsextreme in mehren Bundesländern am Dienstag in Zusammenhang mit einem möglichen Verbotsverfahren. Lewentz sagte, es gebe „eine enge Verbindung der gewaltbereiten extremistischen Szene zur NPD“. Die Polizei war bei Hausdurchsuchungen und Festnahmen in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Baden-Württemberg gegen die rechtsextreme Szene vorgegangen. 24 Haftbefehle wurden vollstreckt, 33 verdächtige Objekte durchsucht, darunter das sogenannte Braune Haus in Bad Neuenahr-Ahrweiler des „Aktionsbüros Mittelrhein“, einer rechtsextremistischen Vereinigung.

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Jahrgang 1962, politischer Korrespondent in Berlin.

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