01.05.2007 · Es geht um ein paar Cent im Monat - und um die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Mittwoch über die Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Festsetzung der Rundfunkgebühr durch die Bundesländer.
Von Reinhard MüllerEs geht um ein paar Cent im Monat - und um die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Mittwoch über die Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Festsetzung der Rundfunkgebühr durch die Bundesländer. Die Sender wenden sich zudem gegen die Änderung der Kriterien, nach denen der Finanzbedarf der Rundfunkanstalten künftig ermittelt wird. Bei der letzten Gebührenerhöhung 2005 hatten die Länder erstmals die Empfehlungen der dafür eingesetzten Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) unterschritten. Sie bewilligten nur eine Erhöhung um 88 Cent auf 17,03 Euro im Monat statt der von der KEF vorgeschlagenen 1,09 Euro. Dagegen protestieren ARD und ZDF. Die neue Gebühr gilt bis Ende 2008.
Die Länder begründeten ihre Abweichung von dem Vorschlag der KEF damit, dass die Rundfunkanstalten mehr hätten sparen müssen. Zudem dürften die Gebührenzahler angesichts der (damals) angespannten wirtschaftlichen Lage nicht übermäßig belastet werden. Derzeit muss die KEF überprüfen, ob der von den Rundfunkanstalten angemeldete Finanzbedarf mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Einklang steht. Künftig muss nach dem Willen der Länder auch berücksichtigt werden, ob der angemeldete Finanzbedarf unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie der der öffentlichen Haushalte entwickelt wurde.
Die öffentlich-rechtlichen Sender sehen sich dadurch in der Rundfunkfreiheit verletzt. Die Länder seien zwar befugt, Gestalt und Auftrag des Rundfunks weiterzuentwickeln. Es sei jedoch verfassungswidrig, Strukturreformen mit dem Verfahren zur Gebührenfestsetzung zu verknüpfen. Genau das sei jedoch nun geschehen. Das Verfassungsgericht habe schon 1994 entschieden, dass vom Vorschlag der KEF nur aus bestimmten Gründen abgewichen werden dürfe, etwa einer angemessenen Belastung der Rundfunkteilnehmer. Auch beruhe die neue Gebührenfestsetzung zum Teil auf fehlerhaften Annahmen.
Die KEF weist darauf hin, dass von ihrem Gebührenvorschlag nur aus Gründen abgewichen werden dürfe, die vor der Rundfunkfreiheit Bestand hätten. Also könnten die Länder etwa vom Vorschlag der KEF abweichen, weil die Gebührenzahler "unangemessen" belastet würden. Es sei jedoch unverständlich, inwiefern eine Differenz von ein paar Cent eine "zumutbare Gebührenlast" in eine "untragbare Überlast" verwandelte.
Der Finanzbedarf der Sender muss nach deren Ansicht unabhängig von der gesamtwirtschaftlichen Lage beurteilt werden. Die Rundfunkanstalten heben hervor, dass sie sich nicht gegen eine Anpassung der Rundfunkfreiheit an neue Rahmenbedingungen wehren. Das wirtschaftliche Umfeld ändert sich etwa durch die Digitalisierung der Übertragungswege. Es sei jedoch verfassungswidrig, "wenn medienpolitische Zielsetzungen faktisch über Finanzierungsentscheidungen durchgesetzt würden". Das ist die Angst der Sender. Sie lesen aus der Rundfunkrechtsprechung des Verfassungsgerichts heraus, dass die Gebührenentscheidungen von medienpolitischen Erwägungen getrennt werden müssten. Andersherum: Wenn die Gebühren nach tagespolitischer Opportunität bestimmt würden, wäre das das Ende des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in seiner jetzigen Form. Denn welcher Politiker, welche Landesregierung wird sich mit Gebührenerhöhungen unpopulär machen wollen? Der Erste Senat mit seinem Berichterstatter Wolfgang Hoffmann-Riem wird sich auch mit anderen Modellen einer Gebührenfinanzierung auseinandersetzen, etwa einer Indexierung. Aber woran soll sich ein solcher Index orientieren? An den allgemeinen Lebenshaltungskosten? Oder soll die KEF den derzeitigen Wirtschaftsboom zur Grundlage ihrer Gebührenvorschläge machen? Hoffmann-Riem, der auf Vorschlag der SPD in den Ersten Senat gewählte Staatsrechtslehrer und ehemalige Hamburger Justizsenator, gilt als Anhänger des Status quo. Sachsen und Sachsen-Anhalt hatten erwogen, einen Befangenheitsantrag gegen ihn zu stellen, doch die übrigen Bundesländer hielten das eher für kontraproduktiv.
Und wie steht es mit den privaten Wettbewerbern? Peer Steinbrück sprach sich, als er noch nordrhein-westfälischer Ministerpräsident war, für ein Gebühren-Moratorium aus. Denn jede Erhöhung verschärfe die "Konkurrenzsituation zumindest für Zeitungen, Zeitschriften, Internet-Zugangskosten und Pay-TV". Der Erste Senat hat nun über den Fortbestand des bisherigen Systems zu entscheiden - eines Systems, das sich aus der bisherigen Rechtsprechung, aber nicht zwingend aus der Verfassung ergibt.
Reinhard Müller Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.
Jüngste Beiträge