16.03.2005 · Der Kanzler will offenbar auf dem „Reformgipfel“ Merkel und Stoiber konkrete Vorschläge unterbeiten. So will Schröder angeblich niedrigere Beiträge zur Arbeitslosenversicherung durch das Streichen der Eigenheimzulage finanzieren. Auch die Körperschaftssteuer will er senken.
Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) will nach Presseberichten auf dem „Jobgipfel“ mit der Opposition am Donnerstag einen Sechs-Punkte-Plan zum Abbau der Arbeitslosigkeit vorlegen.
Das Paket soll einen Umfang von etwa 17 Milliarden Euro haben. Der Sechs-Punkte-Plan des Kanzleramts sehe unter anderem vor, die Arbeitslosenversicherungsbeiträge wie von der Union vorgeschlagen um 1,5 Prozentpunkte zu senken und durch den Abbau der Eigenheimzulage zu finanzieren, schreibt die „Rheinische Post“. Das solle bis zu 150.000 zusätzliche Jobs bringen.
Senkung der Körperschaftssteuer?
Die Bundesregierung will zudem angeblich den Körperschaftssteuersatz von derzeit einheitlich 25 auf 19 Prozent senken. Diese Steuer zahlen juristische Personen - also zum Beispiel Unternehmen - statt der Einkommenssteuer. Darauf einigte sich nach Informationen der „Financial Times Deutschland“ am Dienstag eine Ministerrunde unter Leitung des Bundeskanzlers.
Die Steuersenkung werde ein zentraler Vorschlag in Schröders Regierungserklärung am Donnerstag sein. Die Mindereinnahmen sollen dem Blatt zufolge durch eine Verschärfung der Mindestgewinnbesteuerung komplett gegenfinanziert werden.
Merkel: Kaum Spielraum für Steuergeschenke
Die CDU-Vorsitzende Angela Merkel will bei einer Unternehmenssteuerreform konstruktiv mit der Bundesregierung zusammenarbeiten. „Wir müssen die Reform zügig in Angriff nehmen“, sagte Merkel dem „Handelsblatt“. „Wenn die Regierung dazu einen Gesetzentwurf noch vor der Wahl vorlegt, werden wir den wohlwollend prüfen“, fügte sie hinzu.
Merkel warnte die Wirtschaft aber davor, nun auf Steuergeschenke zu hoffen: „Für eine steuerliche Realentlastung der Wirtschaft haben wir nur sehr enge Spielräume.“
Die Mindestgewinnbesteuerung soll ausschließen, daß Steuerpflichtige - insbesondere Unternehmen - ihre Gewinne eines Jahres vollständig mit früheren Verlusten verrechnen und in der Folge keine Steuern zahlen. Im Rahmen einer Einigung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat führte Deutschland Anfang 2004 eine solche Mindestgewinnbesteuerung ein.
Mindestgewinnbesteurung schon länger umstritten
Die detaillierten Regelungen dazu enthält § 10d des Einkommensteuergesetzes. Danach ist es möglich, vorangegangene Einbußen im Zuge eines so genannten Verlustvortrags mit den aktuellen Gewinnen zu verrechnen.Bei Beträgen bis zu einer Million Euro können Unternehmen dies vollständig tun. Für Einkünfte von mehr als einer Million Euro gilt indes, daß Abzüge auf Grund vorangegangener Verluste nur noch für 60 Prozent der aktuellen Gewinne zulässig sind. Dadurch ergibt sich umgekehrt die Mindestgewinnbesteuerung von 40 Prozent.
Das bedeutet, daß 40 Prozent der Gewinne auf jeden Fall der Steuer unterliegen - unabhängig vom Verlustvortrag aus der Vergangenheit. Im Juni 2004 setzte die SPD das Thema erneut auf die Tagesordnung. Ziel war eine Mindestgewinnbesteuerung von 50 Prozent, deren Einführung CDU und CSU 2003 noch verhindert hatten.
Zudem wolle die Regierung auf die Forderung der Union eingehen, die Erbschaftssteuer für Personengesellschaften zu senken. Regierung und Opposition müssen nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) auf ihrem Gipfel den Nachweis der Reformfähigkeit Deutschlands erbringen. „Dazu gehört die dringend notwendige Reform unserer bundesstaatlichen Ordnung“, betonten DGB und DIHK in einer in Berlin veröffentlichten gemeinsamen Erklärung.