26.05.2009 · Die Entscheidung über eine Neuregelung für Patientenverfügungen sollte in dieser Woche fallen. Nun ist sie von der Tagesordnung des Bundestags genommen worden - wegen eines Streits über die Reihenfolge von Abstimmungen, heißt es. Oder wollen Politiker die Abstimmung bewusst auf die Zeit nach der Wahl verschieben?
Die Entscheidung über eine Neuregelung für Patientenverfügungen, die in dieser Woche fallen sollte, ist von der Tagesordnung des Bundestags genommen worden. Grund ist ein Streit über die Reihenfolge, in der über die Anträge abgestimmt werde solle, hieß es von mehreren Seiten. Allerdings argwöhnen Verfechter einer Neuregelung, dass Politiker vor allem der Union eine Abstimmung vor der Bundestagswahl verhindern wollten. Tatsächlich gibt es eine Gruppe, deren Angehörige der Auffassung sind, derart vielschichtige Fragen ließen sich gesetzlich kaum regeln.
Ein entsprechender Antrag war zu den bislang drei Gesetzentwürfen hinzugekommen. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU, Röttgen, warnte am Dienstag davor, eine gesetzliche Regelung in dieser Legislaturperiode „mit der Brechstange“ durchzusetzen.
Es geht um die Verbindlichkeit der Verfügungen
Die Initiatoren der drei fraktionsübergreifenden Entwürfe – Wolfgang Bosbach (CDU) und René Röspel (SPD); Joachim Stünker (SPD) und Michael Kauch (FDP); Wolfgang Zöller (CSU) und Hans Georg Faust (CDU) – wollen dennoch eine Abstimmung noch vor der Bundestagswahl herbeiführen. Dazu böten noch zwei Sitzungswochen Mitte Juni und Ende Juni/Anfang Juli Gelegenheit. In erster Lesung ist Ende 2008 über die Anträge debattiert worden.
Im Kern geht es darum, unter welchen Umständen und mit welcher Reichweite Patientenverfügungen, die beispielsweise einen Behandlungsabbruch bei Komapatienten verlangen, verbindlich sein sollen. Nach dem Stünker-Entwurf wäre jede schriftlich verfasste Patientenverfügung ohne Einschränkung verbindlich. Der Bosbach-Entwurf sieht vor, dass eine Verfügung nur rechtlich bindend ist, wenn der Patient sich beraten und seine Verfügung notariell beglaubigen lässt. Der Zöller-Entwurf sieht gar keine Beschränkungen vor.
Am Dienstag erhoben Vertreter aller drei Gruppen quer zu Parteilagern schwere Vorwürfe gegeneinander; von „Kabarett“ war die Rede. Röttgen sprach von „beachtlicher Desorientierung“ in den Fraktionen. Jede der drei Gruppen sieht sich im Nachteil, wenn ihr Entwurf als derjenige aufgefasst würde, der am „weitreichendsten“ ist und daher als erster zur Abstimmung gestellt würde.
Der letzte Wille und das Gesetz
Walter Wasilewski (wwasilewski)
- 26.05.2009, 20:46 Uhr
In Deutschland muss alles,
Johann Vittel (havitt)
- 26.05.2009, 22:53 Uhr