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Visa-Affäre Waffengleichheit?

 ·  Der in Bedrängnis geratene Außenminister hat eine „gewisse Symphathie“ für das Vorhaben geäußert - die Union will allerdings erst in der nächsten Woche entscheiden, ob sie zustimmt, Fischers Auftritt vor dem Visa-Ausschuß im Fernsehen zu übertragen.

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Die Union will erst in der nächsten Woche entscheiden, ob Außenminister Fischer (Grüne) vor dem Visa-Ausschuß des Bundestages vor laufenden Fernsehkameras aussagen soll. Mehrheitlich stehen die Ausschußmitglieder von CDU und CSU derzeit skeptisch zu einem entsprechenden Vorschlag von SPD und Grünen.

Fischer selbst hatte eine „gewisse Sympathie“ für das Vorhaben geäußert. Die SPD sagte eine entgegenkommende Lösung für den öffentlichen Umgang mit Akten zu, die von den Ministerien als vertraulich eingestuft wurde. Damit würde dem Verdacht der Union begegnet, daß nach einer ausführlichen Fernsehaussage Fischers die Befragung des Ministers wegen der Geheimhaltungsvorschriften hinter verschlossenen Türen stattfinden müßte.

Vorteil einer öffentlichen Übertragung?

Nach dem Untersuchungsausschußgesetz sind Film- und Tonaufnahmen während der öffentlichen Beweisaufnahme nicht erlaubt. Das Gesetz sieht aber vor, daß von dieser Regel ausnahmsweise abgewichen werden kann, wenn zwei Drittel der Ausschußmitglieder und der zu Befragende zustimmen.

Nach den Vorstellungen von SPD und Grünen könnte Fischer am 25. April die Gelegenheit eines Fernsehauftritts im Visa-Ausschuß nutzen, seine Auffassungen umfassend darzulegen und dabei vorteilhaft zu wirken. Zudem wird auf der Regierungsseite erhofft, daß der Minister auch einer anschließenden öffentlichen Befragung durch den Ausschußvorsitzenden Uhl (CSU) und den CDU/CSU-Obmann Klaeden standhalten werde.

„Feigheit vor Fischer“?

Für die Union ergäbe sich die Gelegenheit, den Minister, der sich bisher nur vor Partei-Publikum und ausgewählten Journalisten geäußert hatte, unter den Linsen der Fernsehkameras in Widersprüche zu verwickeln und ihm anhand von Akten, Briefen und E-Mails Versäumnisse bei seiner Amtsführung nachzuweisen. In der CDU-Führung scheint man zudem zu fürchten, eine Ablehnung des Ausschuß-Fernsehens könnte in der Öffentlichkeit als Feigheit vor Fischer gedeutet werden. Allerdings überwiegen derzeit noch die Bedenken gegen die Übertragung, die erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik gestattet würde. Klaeden fragte in diesem Zusammenhang nach „Würde und Sachlichkeit“ des Verfahrens.

Der Ausschußvorsitzende Uhl (CSU) gab fehlende „Waffengleichheit“ zu bedenken, weil Fischer bei seiner Vernehmung die Möglichkeit habe, beliebig lange zu reden, die Opposition aber durch restriktive Freigabepolitik bei der Aktenverwendung behindert werde. Das würde dazu führen, daß ein großer Teil der kritischen Fragen zur massenhaften Erschleichung von Visa an deutschen Auslandsvertretungen dann doch unter Ausschluß der Öffentlichkeit gestellt werden müßte.

Simulation eines Willens zur Aufklärung?

Hier wird nach Auffassung der Opposition von CDU und CSU die Widersprüchlichkeit des rot-grünen Fernsehverfahrens offenbar. Einerseits würden der Öffentlichkeit systematisch Beweismittel vorenthalten, die zur politischen Bewertung des Fischer-Volmer-Erlasses wichtig seien, andererseits werde mit dem Wunsch nach Fernsehöffentlichkeit ein tatsächlich nicht vorhandener Wille zur vollständigen Aufklärung simuliert.

Der SPD-Obmann Scholz hatte der Union angeboten, daß man Wege zur Deklassifizierung der überwiegend als „VS-Vertraulich“ und „NfD-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Akten finden könnte. Sowohl das Auswärtige Amt als auch das Innenministerium hatten fast sämtliche Akten aus ihren Häusern solchermaßen klassifiziert, darunter auch seit langem öffentlich bekannte und vielfach erörterte Schriftstücke. Zunächst waren sogar die Erlasse des Auswärtigen Amtes entsprechend eingestuft worden.

Nach Auffassung der Regierungsseite wurden Akten vor allem aus zweierlei Gründen klassifiziert: Einerseits habe man möglichst schnell und möglichst rasch die Unterlagen dem Ausschuß übermitteln wollen, andererseits müßten Persönlichkeitsrechte von darin namentlich genannten Personen geschützt werden. Hätte man alle Namen zuerst geschwärzt, hätte das die Übergabe der Akten an den Ausschuß stark verzögert. Man sei aber jederzeit zur fallweisen Deklassifizierung von Akten bereit.

Längere Übertragung auf Phoenix?

Eine „praktische Lösung“ dieser Schwierigkeiten könnte nach Auskunft aus der SPD-Fraktion beispielsweise darin bestehen, daß man öffentliche Vorhalte aus Akten gestattet, dabei aber keine Namen nennt. Zur Art und Weise einer fernsehbegleiteten Ausschußsitzung mit dem Außenminister hat die SPD noch keine Vorschläge vorgelegt.

Denkbar erscheint beispielsweise eine längere Übertragung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, beispielsweise auf dem Sender Phoenix, im Privatfernsehen oder im Radio, wo auch Bundestagsdebatten in längeren Ausschnitten auf Langwelle gesendet werden.

Quelle: F.A.Z., 07.04.2005, Nr. 80 / Seite 3
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Jahrgang 1962, politischer Korrespondent in Berlin.

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