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Visa-Affäre „Mit Billigung der Ministerien“

17.03.2005 ·  Schwere Vorwürfe gegen die Regierung: Der Kölner Staatsanwalt Bülles hat an seiner Kritik zur Visa-Vergabe festgehalten. Vor dem Untersuchungsauschuß bestätigte er ungewöhnliche, zum Teil unglaubliche Vorgänge.

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Im Berliner Visa-Untersuchungsausschuß hat der Kölner Staatsanwalt Bülles zu dem Schleuser-Prozeß ausgesagt, der die Visa-Affäre öffentlich bekanntgemacht hatte. Der Staatsanwalt, der in Köln die Abteilung Organisierte Kriminalität leitet, erhob in der Sitzung schwere Vorwürfe gegen die Bundesregierung. „Die Schleusungen erfolgten mit Kenntnis und Billigung der Ministerien. Diese Wertung halte ich aufrecht. Sie ist durch die Kölner Hauptverhandlung in vollem Umfang bestätigt worden.“

Die Ministerien hätten seine Ermittlungen behindert und verschleppt. Anfragen der Staatsanwaltschaft an das Auswärtige Amt und das Bundes- Innenministerium seien lange nicht beantwortet worden, und dann „wurde mehr vernebelt als klargestellt“, sagte Bülles. So habe er den Fischer/Volmer-Erlaß erst auf mehrfaches Nachfragen erhalten, nämlich mehr als ein Jahr nach seinen ersten Schreiben an das Auswärtige Amt.

Rechtskommentare in der Zelle

Der Staatsanwalt berichtete, daß er mit Durchsuchungen im Auswärtigen Amt und im Innenministerium gedroht habe, um die Unterlagen endlich zu bekommen. Zunächst habe er nicht glauben können, was sich später als Tatsache erwies. Deshalb habe er bei Gericht beantragt, den Angeklagten B. auf seinen Geisteszustand untersuchen zu lassen, als der Hauptangeklagte im Kölner Schleuser-Prozeß behauptete, deutsche Behörden hätten ihm den Weg zur Schleusung geebnet. Als er die Akten schließlich bekam, habe er Dinge zu lesen bekommen, von denen er vorher nicht einmal zu träumen gewagt habe. Die Akten aus dem Innen- und Außenministerium seien großteils erst übergeben worden, als fast alle Zeugen aus diesen Häusern bereits befragt worden waren. Auf diese Weise hätten viele interessante Fragen nicht geklärt werden können.

Eine aus dem Innenministerium erbetene Chronologie der Ereignisse eines Abteilungsleiters habe er vier Tage vor der Urteilsverkündung erhalten. Auch sei der Umstand ungewöhnlich gewesen, daß die Zeugen aus dem Auswärtigen Amt und dem Innenministerium von Rechtsbeiständen begleitet wurden, darunter zwei Strafrechtsprofessoren. Das Verfahren sei auf Betreiben des Angeklagten B. immer weiter ausgedehnt worden, denn dieser habe an seine Unschuld geglaubt. B. habe in Untersuchungshaft auf einen Fernseher verzichtet und statt dessen Rechtskommentare in seine Zelle erbeten.

Sitzung absichtsvoll verschleppt

Der Zeugenvernehmung war ein mehrstündiges Ringen um die Geschäftsordnung vorausgegangen. Die Sitzung mit den Kölner Zeugen, deren Ermittlungstätigkeit und Urteilsbegründung die Visa-Affäre im Februar 2004 ins Rollen gebracht hatte, war auf Bitten der Ausschußobleute von SPD und Grünen wegen „Pflichtenkollision“ zunächst von neun auf zwölf Uhr verschoben worden. Zur Begründung hieß es, die Abgeordneten der rot-grünen Koalition wollten der Regierungserklärung des Bundeskanzlers folgen, die zufällig auf diesen Tag terminiert worden war. Zum neu vereinbarten Sitzungsbeginn um zwölf Uhr erschienen die Obleute von SPD, Scholz, und Grünen, Montag, nicht. Herr Scholz kam um halb eins und stellte sich zunächst vor die Fernsehkameras, um in Aussicht zu stellen, daß sich eine längere Geschäftsordnungsdebatte über Terminfragen anschließen werde.

Während dieser dann tatsächlich fast zweistündigen, nichtöffentlichen Sitzung wurde zeitweise erwogen, die Vernehmung der Zeugen auf einen anderen Tag zu verschieben. Nach Auffassung der Opposition von CDU/CSU und FDP hatte die Regierungsseite die öffentliche Vernehmung absichtsvoll in den Nachmittag verschleppt, angeblich in der Hoffnung, daß dann weniger ausführlich darüber berichtet werden könne. Erst nach einer Intervention des Zeugen Bülles, der darum bat, doch vernommen zu werden, da er eine Reihe von Ermittlungen zu führen habe, die keinen Aufschub duldeten, wurde die Befragung eröffnet.

Quelle: pca. / F.A.Z., 18.03.2003, Nr. 65
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