15.04.2005 · Die Aussage von Außenminister Fischer im Visa-Ausschuß wird am 25. April live im Fernsehen übertragen. Bei der Vernehmung von Zeugen wurde bisher deutlich, daß Fischer die Änderung der Visa-Politik initiiert, angelegt und durchgesetzt hat.
Der Visa-Untersuchungausschuß hat sich nach einer vierzehnstündigen Vernehmung von drei Zeugen aus dem Auswärtigen Amt auf eine Fernsehübertragung der Visa-Aussagen von Außenminister Fischer (Grüne) und anderen geeinigt.
Als erster Zeuge eines Untersuchungsausschusses in der Geschichte der Bundesrepublik wird am nächsten Freitag der frühere Staatsminister im Außenministerium Volmer in einer Direktübertragung aussagen. Fischer soll am 25. April vor dem Ausschuß in einer Übertragung befragt werden und bei der Klärung der Frage helfen, ob seine Politik gegen geltendes Recht, insbesondere internationale Verträge, verstoßen habe.
Widersprüche bleiben
n den Zeugenvernehmungen von mittleren Beamten im Auswärtigen Amt am Donnerstag gelang es nicht, die zahlreichen Widersprüche aus Akten und früheren Aussagen zu beseitigen. Allerdings entstand nach der Vernehmung der Zeugen Grabherr, von Kummer und Westphal der Eindruck, daß trotz einer Vielzahl von gesprochenen Worten möglichst wenig gesagt werden sollte.
Deutlich wurde bei alledem, daß es Außenminister Fischer selbst gewesen war, der die Änderung der Visa-Politik des Auswärtigen Amtes initiiert, angelegt und durchgesetzt hatte. Dabei war in kleinster Beratungsrunde der später so umstrittene Grundsatz „in dubio pro libertate“ in den Erlaß eingefügt worden. Nach Auskunft des Fachreferenten Grabherr stammte diese Handlungsanweisung nicht aus seiner Vorlage.
Der Satz „Im Zweifel für die Reisefreiheit“ verpflichtete die Visa-Stellen, auch dann Reisen zu gestatten, wenn sie Zweifel an Angaben der Antragsteller hatten. Nach den Regeln der Schengen-Staaten der Europäischen Union, die mit diesem Erlaß außer Kraft gesetzt wurden, obliegt es dem Antragsteller, seine Angaben zu beweisen und die Visa-Stelle zu überzeugen, also Zweifel auszuräumen.
Vergebliche Versuche gegen das Chaos
Der Zeuge von Kummer, der das Visa-Referat seit September 2001 geleitet hatte, berichtete dem Ausschuß ausführlich, wie er und seine Mitarbeiter über viele Monate hinweg und lange Zeit vergeblich versucht hätten, durch Erlaßänderungen und andere Maßnahmen das seit dem Fischer/Volmer-Erlaß heraufziehende Chaos insbesondere an den Botschaften in Kiew und Moskau zu ordnen. Dabei sei man nach der Methode „trial and error“, Versuch und Irrtum, vorgegangen.
Kummer erzählte dem Ausschuß, er habe versucht, die Reiseschutzpässe der Kübler-Reiseschutz AG aus dem Dienstverkehr zu ziehen. Das sei erst zu spät gelungen. „Ich habe einen objektiven Grund gesucht, das Verfahren Reiseschutzpässe einzustellen. Und den hatte ich erst, als ich von dem Verfahren gegen Kübler erfahren habe.“ Nach seinen Angaben beendete Kummer per Telefonanweisung die Verwendung der tausendfach für Schleusungen mißbrauchten Versicherungsausweise der Reiseschutz AG an dem Tag, als er von einer Hausdurchsuchung bei Kübler erfuhr. Allerdings galt das zunächst nur für die Botschaft in Kiew.
„Kein Fernsehduell“
Weitere Konsequenzen wurden erst Monate später gezogen, indem ein weltweites Verwendungsverbot für die als „Eintrittskarte“ (so ein Diplomat) eingesetzten Reiseschutzpässe verhängt wurde.
Bei der Vernehmung Außenminister Fischers soll es nach Auskunft des Unions-Obmannes, von Klaeden, „kein Fernsehduell“ zwischen dem Minister und der Opposition geben, sondern eine sachliche Beweisaufnahme, „bei der zufällig eine Fernsehkamera steht“. Der Grünen-Obmann, Montag, der die Übertragung aus politischen und juristischen Gründen abgelehnt hatte, aber von seiner Fraktions- und Parteiführung überstimmt worden war, warb dafür, auch künftig sparsam mit dem Instrument der Live-Übertragung umzugehen.
Gegen Bedenken auch in den eigenen Reihen
Der SPD-Obmann hatte die Vernehmung Fischers in Absprache mit dem Außenminister befördert und gegen Bedenken auch in den eigenen Reihen durchgesetzt. Der Ausschuß einigte sich dann in den frühen Stunden des Freitags darauf, den ranghöchsten Zeugen eine Fernsehübertragung zu erlauben. Dazu zählen neben den Ministern auch die Staatsminister im Auswärtigen Amt oder im Innenministerium sowie die Staatssekretäre. Anders als von der Union verlangt, sollen Abteilungsleiter aus den Ministerien oder Botschafter nicht live aussagen.
Als Zugewinn für die Ausschußarbeit erwies sich in der vierzehnstündigen Zeugenvernehmung, daß es der Union gelungen war, der Regierungsseite freie Aktenverwendung als Gegenleistung für ihre Zustimmung zum Fischer-Auftritt abzuringen. Von der Möglichkeit, nun aus vertraulichen Akten der Ministerien zu zitieren und vorzuhalten, machten am Donnerstag alle Beteiligten regen Gebrauch.
„Nach bestem Vermögen bemüht“
Gänzlich unbeeindruckt von den Abweichungen der Visa-Praxis von der bestehenden Gesetzeslage und den theoretischen Vorstellungen des Auswärtigen Amts zeigte sich in den späten Abendstunden der frühere Referatsleiter Westphal, der den Fischer/Volmer-Erlaß Anfang März 2000 abgezeichnet hat.
Er habe sich „nach bestem Vermögen bemüht“, bei den Erlassen die Sicherheitsbedürfnisse der Bundesrepublik und den Schutz vor illegaler Einwanderung zu berücksichtigen. Referatsleiter von Kummer jedoch zeigte sich empört über den Versuch eines jüngeren Diplomaten in Kiew, der sich durch persönlichen Augenschein einen Eindruck von den korrupten Verhältnissen vor der Botschaft machen wollte.
Der Diplomat hatte sich im Juni 2004 morgens in die Warteschlange vor der Visa-Stelle eingereiht und war augenblicklich von Mafia-Vertretern angesprochen worden, die Wartezeitverkürzung und Dokumentenbeschaffung als kriminelle Dienstleistungen anboten. Nach Auffassung des Beamten sei solches nur möglich in Komplizenschaft mit Mitarbeitern der Botschaft. Referatsleiter von Kummer sagte über den Vorfall, der unter anderem belegt, daß die Schwierigkeiten in Kiew zu diesem Zeitpunkt noch keineswegs beseitigt waren, die Diplomaten seien nicht die Polizei.