14.03.2005 · Das Auswärtige Amt versucht beständig die Haltung des Außenministers zur Visa-Praxis zu erläutern, kann aber kein entlastendes Material vorweisen. Schilys Innenministerium hüllt sich derweil in Schweigen.
Von Peter CarstensDer Sprecher des Auswärtigen Amtes, Lindner, hat am Montag eine Reihe von Wochenend-Berichten über Visa-Mißbrauch und Botschaftsproteste gegen die Berliner Amtsleitung dementiert und versucht, die Haltung des Außenministers Fischer (Grüne) zu erläutern.
Wie schon mehrfach in den vergangenen Sitzungen der Bundespressekonferenz unterstellte Linder, es seien nur bereits bekannte und vom Auswärtigen Amt längst anders gewertete Tatsachen verbreitet worden. Lindner sprach von „selektiver Herauswahl einzelner Dokumente“. Auf konkrete Fragen nach Hinweisen, die Entlastung für Minister Fischer bringen könnten, blieb Linder jedoch, wie inzwischen ebenfalls üblich, Antworten schuldig. Er verwies darauf, man wolle das „für den Ausschuß vorbehalten“, dort sei „eine Wahrheitsfindung leichter möglich als in der öffentlichen Diskussion“, die sich auf solche einzelnen Dokumente stütze.
Routinierte Herabwürdigungen
Auf die Neuigkeit hin, wonach viele deutsche Botschaften nach dem Fischer/Volmer-Erlaß auf die zu erwartenden und dann tatsächlich eingetretenen Schwierigkeiten hingewiesen hatten, sagte Lindner, das Auswärtige Amt habe daraufhin „die Hände selbstverständlich nicht in den Schoß gelegt“. Ob die dabei angeführten Personalverstärkungen - etwa an der Botschaft in Kiew - die Sache eher verschlimmert als verbessert haben und ob die von Lindner erwähnten „Regionalkonferenzen“ die betroffenen Diplomaten überzeugten oder ihren Protest nur niederdrückten, darüber soll der Ausschuß befinden, auf den das Amt inzwischen mehr Hoffnungen zu setzen scheint als auf eigene Darlegungen zu Sache.
Entgegen einem früheren Angebot des Staatssekretärs Chrobog, zum Untersuchungsausschuß regelmäßig aus Sicht des Auswärtigen Amtes die Öffentlichkeit zu unterrichten, hat eine solche Information nach dem 30. November 2004 nicht mehr stattgefunden. Statt dessen belassen es die Sprecher des Außenministeriums bei inzwischen routinierter Herabwürdigung tatsächlich nicht widerlegter Aktenanalysen und Zeugenberichte. Er wolle, so erklärte Lindner dieses Verfahren, „die gröbsten Punkte dementieren und zurückweisen und geraderücken“. Wie dies auf Dauer ohne Vorlage entlastender Fakten gelingen soll, wurde auch am Montag nicht deutlich.
Regierungsinterne Schweigeverbrüderung
Außenminister Fischer ist nach seinem anfänglichen Schweigen dazu übergegangen, durch eine gezielte Einladungspolitik jeweils ausgewählten Journalisten bei Mittagessen in einem Berliner Restaurant seine Visa-Strategie und seine Gemütslage zu erläutern. Das Innenministerium beschränkt hingegen seine Auskünfte seit Wochen auf eine Behauptung des Innenministers Schily (SPD), wonach es lediglich an einer einzelnen Botschaft (Kiew) Probleme gegeben habe. Ansonsten beantwortet der Sprecher des Innenministeriums, Lingenthal, Visa-Fragen meist mit dem Hinweis auf eine von ihm so genannte „Generalklausel“, eine Art regierungsinterne Schweigeverbrüderung.
Zur Sache wiederholte der Sprecher des Auswärtigen Amts, Lindner, am Montag die Auffassung des Amtes und der Grünen, der Fischer/Volmer-Erlaß habe „nur die Ausübung des Ermessens“ geregelt. Sicherheitprüfungen seien „niemals ausgesetzt“ worden, Rückkehrbereitschaft, Finanzierung und Reisezweck hätten vorliegen müssen, sagte Lindner. Dann erst konnte das Ermessen ausgeübt werden.
„Im Zweifel für die Reisefreiheit“
An diese Interpretation des Fischer/Volmer Erlasses vom März 2000 wurden und werden erhebliche Zweifel geknüpft, von Anfang an auch innerhalb der Bundesregierung. So bewertete das Innenministerium in hausinternen Schreiben die Politikänderung des Außenministeriums zur Visa-Praxis als „nicht hinnehmbar“. In einem Innenminister Schily (SPD) wegen der Eilbedürftigkeit der Sache direkt vorgelegten Vermerk vom 9. März 2000 wird festgestellt, daß die Weisung Fischers „die materiellen Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums aufweicht“ und „Regelungen im Rahmen von Schengen widerspricht“.
Die „Schengen-Regelung“ und die dazugehörige „Gemeinsame Konsularische Instruktion“ (GKI) sind europäisches Recht, das nach Auffassung des Innenministeriums durch Fischers Weisung unterlaufen wurde. So stand die Regelung zur Prüfung der Rückkehrbereitschaft nach dem Motto „Im Zweifel für die Reisefreiheit“ nach Auffassung der zuständigen Abteilung des Innenministeriums „nicht mit den Anforderungen der GKI in Einklang“.
Die Grundsätze für die erleichterte Prüfung, so die Ministervorlage für Schily, „berücksichtigen darüber hinaus nicht die Beschlußlage der Schengen-Staaten“. Die Kriterien des Auswärtigen Amtes für eine erleichterte Prüfung von Visa-Anträgen stünden „mit dieser Schengen-Vereinbarung von 1997 nicht im Einklang“, stellte das Innenministerium bereits unmittelbar nach Versenden der Fischer-Weisung an die Botschaften und konsularischen Vertretungen fest.