15.10.2009 · Von diesem Samstag an sollten Aufrufe kinderpornographischer Internetseiten aus Deutschland eigentlich weitgehend unterbunden werden. Doch rechtliche Konfusion verzögert die Umsetzung der Netzsperren. Und das BKA schweigt zu allem.
Von Stefan TomikVon diesem Samstag an sollten Aufrufe kinderpornographischer Internetseiten aus Deutschland eigentlich weitgehend unterbunden werden. Diese Frist sehen die geheimen Vereinbarungen von fünf großen Internet-Providern mit dem Bundeskriminalamt (BKA) vor, die auf Druck von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) im April geschlossen worden waren. Doch rechtliche Konfusion verzögert die Umsetzung.
Nach der Ankündigung des Providers Arcor, die Sperren nunmehr anzuwenden, zog ein Kunde vor Gericht. In dem Verfahren befand das Verwaltungsgericht Wiesbaden, für die Internetsperren sei ein Gesetz nötig; bloße Vereinbarungen reichten nicht aus. Das Gesetz, im Juni beschlossen, hatte sich aber verzögert und harrt noch immer der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten, die wohl noch Wochen in Anspruch nehmen wird. Zugleich verhandelt in Berlin die Koalitionsarbeitsgruppe Sicherheit und Justiz auch über die Internetsperren, die die FDP ablehnt. Sperrgegner hegen die Hoffnung, dass die Maßnahme dort noch kippen könnte. Anders als etwa die Vorratsdatenspeicherung beruhen die Netzsperren nicht auf einer europarechtlichen Vorgabe. Andererseits hat das Gesetz Bundestag und Bundesrat bereits passiert; alle Änderungen setzten daher ein neues Gesetzgebungsverfahren voraus.
Das BKA schweigt
Solange sich das Zugangserschwerungsgesetz verzögert, würden eigentlich die Verträge der Provider mit dem BKA gelten. Aber das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat das BKA nun dazu aufgefordert, „unverzüglich“ eidesstattlich zu versichern, Arcor keine Sperrliste ohne gesetzliche Grundlage zu übermitteln. Geht das BKA darauf ein, würde die Entscheidung vermutlich auch die übrigen Provider betreffen. Die Vereinbarungen wären damit ein für alle Mal hinfällig.
Das BKA schweigt zu alldem. Alles, was die Internetsperren betrifft, wird zur Geheimsache gemacht. Die Behörde wollte sogar die Technische Richtlinie, die den Providern die Umsetzung der Maßnahmen ermöglichen soll, als Verschlusssache behandeln, und zitierte einzelne Mitarbeiter der Internetanbieter nach Wiesbaden, um das Dokument dort zu übergeben. Diese Mitarbeiter hätten persönlich haften sollen, falls die Richtlinie an die Öffentlichkeit gelangt. Das war aber kaum möglich, denn in die Umsetzung der Maßnahmen sind mehrere Abteilungen und Techniker wie Juristen eingebunden. Einen Tag vor der geplanten Übergabe lenkte das BKA ein, sagte das Treffen ab und hob die Einstufung als Verschlusssache auf.
Auch seine Liste mit kinderpornographischen Webseiten will das BKA unter allen Umständen geheim halten. Würde sie öffentlich, so wird befürchtet, könnte sie Pädophilen geradezu als Anleitung zum Surfen dienen. Mit der Geheimhaltungsabsicht wurde auch begründet, warum das Kinderpornographiebekämpfungsgesetz Provider mit weniger als 10.000 Kunden von der Sperrverpflichtung ausnimmt. So wollte man besser kontrollieren, wer die Liste in die Hände bekommt. Doch diese Hoffnung trügt, denn Gegner der Netzsperren bereiten sich schon seit Wochen darauf vor, die gesperrten Seiten zu ermitteln und zu veröffentlichen. Sie wollen das BKA vorführen und beweisen, dass die Liste - wie in anderen Ländern - auch Seiten enthält, die nichts mit Kinderpornographie zu tun haben.
Jeder kann Kontrolleur sein
Technisch ist das wenig aufwendig: Die sogenannten DNS-Server der Provider leiten alle Anfragen für die gelisteten Seiten auf eine Stoppseite um. (Einige Anbieter lassen die Anfragen ins Nichts laufen.) Dabei geben sie dem Internet-Browser des Nutzers die IP-Adresse der Stoppseite aus. Nun können kundige Computernutzer direkt am DNS-Server abfragen, bei welchen Seiten diese IP-Adresse zurückgegeben wird. Das alles lässt sich mit einem Skript automatisieren. Praktisch alle ausländischen Sperrlisten waren irgendwann im Internet aufgetaucht, und es scheint nur eine Frage der Zeit, bis auch die deutsche Liste zum Download bereitsteht.
Die Gegner der Sperren haben immer wieder darauf hingewiesen, dass Sperren und Geheimhaltung einander ausschließen. Allerdings untergräbt das gleichzeitig ihr immer wieder vorgebrachtes Argument, das BKA unterläge bei der Erstellung seiner „Geheimliste“ keinerlei Kontrolle. Tatsächlich wird wohl nicht nur das im Gesetz neu geschaffene Kontrollgremium die Liste einsehen können, sondern bald auch jedermann, der im Internet danach sucht.
Stefan Tomik Jahrgang 1974, Redakteur in der Politik der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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