11.02.2009 · Am zweiten Tag der mündlichen Verhandlung über den Vertrag von Lissabon wurde versucht, den europäischen Einfluss auf die deutsche Gesetzgebung in Zahlen zu fassen. Doch man müsse auch nicht alles ernst nehmen, was aus Brüssel kommt, meinte der Prozessvertreter der Bundesregierung.
Von Reinhard Müller, Karlsruhe„Es geht um die Wurst“ - dieser Satz des Bundesverfassungsrichters Herbert Landau sagt alles über die Bedeutung des Verfahrens zum Vertrag von Lissabon. Er bezog sich aber vor allem auf eine Metapher, die am zweiten Tag der mündlichen Verhandlung vor dem Zweiten Senat beinahe zu Tode geritten wurde. Wie viel bleibt von der souveränen Staatlichkeit Deutschlands, wie viel Kompetenzen darf man noch abschneiden? Wann ist die Grenze erreicht - sind 20.000 Seiten jährlich im europäischen Amtsblatt zu viel? Sind tatsächlich 80 Prozent der deutschen Gesetze von der Europäischen Union (EU) beeinflusst, oder sind es nur zehn Prozent? Der Prozessvertreter des gegen das deutsche Zustimmungsgesetz klagenden CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler, Dietrich Murswiek, bemühte ein anderes Bild: Man müsse nicht nur den Vertrag von Lissabon im Blick haben, sondern den gesamten europäischen Prozess bisher berücksichtigen - denn für den, der am Abgrund stehe, habe auch nur ein kleiner Schritt eine große Bedeutung.
Das sahen Bundestag und Bundesregierung, die in Karlsruhe den Vertrag verteidigen, anders; aber auch ihnen schwant mittlerweile, dass es für ihre Sache nicht besonders gut aussieht. Offenbar hat man insbesondere im federführenden und sehr integrationsfreundlichen Auswärtigen Amt die Bedeutung dieses Verfahrens unterschätzt. Auf konkrete Nachfragen der Richterbank zu Vertragsbestimmungen, die womöglich die deutsche Staatlichkeit gefährden, und zu exzessiver Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, wichen Regierungs- und Parlamentsvertreter oft aus. So gestand der Prozessvertreter der Bundesregierung, Christian Tomuschat, zwar Fehlentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs ausdrücklich ein - wie den zur Altersdiskriminierung, über den Karlsruhe demnächst noch entscheiden wird -, doch zur Lösung schlug er etwa eine Stärkung der informellen Kontakte zwischen Karlsruhe und Luxemburg vor und meinte, man müsse auch nicht alles ernst nehmen, was aus Brüssel komme.
Wasser auf die Mühlen der Beschwerdeführer
Letztlich hängt es an der Volksvertretung. Hier scheint die Karlsruher Standpauke im Verfahren zum Europäischen Haftbefehl gewirkt zu haben. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Jerzy Montag, sagte - das von Murswiek bemühte Bild aufgreifend - mit dem Vertrag von Lissabon mache man einen Schritt weg vom Abgrund. Doch Montags Bemühungen, den Einfluss der Abgeordneten gegen eine ausufernde Strafrechts-Kompetenz der EU hervorzuheben, konnten etwa die Verfassungsrichter und früheren Bundesrichter Landau und Broß nicht recht überzeugen: Zwar möge die Union künftig nur die Befugnis zur Regelung grenzüberschreitenden (Straf-)Rechts haben, doch wie sei das etwa mit „Sterbehilfe als Dienstleistungsfreiheit“ oder Korruption?
„Wo ist mein Abgeordneter?“, wollte Landau wissen. Hier bot sich Thomas Silberhorn an, der junge europapolitische Sprecher der CSU im Bundestag. Er sprach aber - wie vom Prozessvertreter des Bundestages ausdrücklich zu Protokoll gegeben - hier nicht für das Parlament. Silberhorn wiederholte jetzt vor großem Publikum das, was er schon in Fachgesprächen und Podiumsdiskussionen selbstbewusst seit einiger Zeit verkündet: dass etwa der deutsche Fachminister im Rat noch nicht einmal einen Kabinettsbeschluss nötig hat und dass 80 Prozent der Entscheidungen im Ministerrat ohne Aussprache gefällt würden. Doch zum Rebell taugt er nicht, hat er doch den Vertrag selbst mitgetragen - womöglich in der Hoffnung, Karlsruhe werde es schon richten. Jedenfalls waren einige Einlassungen zur exzessiven europäischen Rechtsprechung Wasser auf die Mühlen der Beschwerdeführer. Viel hängt, da waren sich die Parlamentarier einig, am Selbstbewusstsein der Abgeordneten, was wiederum nur schwer einklagbar ist. Silberhorn stellte jedenfalls klar: Eine stärkere Beteiligung des Bundestages, ein stärkerer parlamentarischer Einfluss auf die Regierung, wie sie Karlsruhe jetzt womöglich vorschreibt, wäre längst Gesetz, wenn die Fraktionsführungen im Bundestag es nur gewollt hätten.
Den europäischen Bundesstaat ausrufen?
Doch mussten sich die Richter des Zweiten Senats auch mit der Frage befassen, ob die überkommenen, nationalen Begriffe überhaupt auf den europäischen Staatenverbund passen. Das gilt etwa für das Demokratieprinzip. Die Stimme eines Deutschen ist in Europa deutlich weniger wert als die eines Luxemburgers - was aber womöglich zwingende Folge eines einigermaßen handlungsfähigen supranationalen Konstruktes ist. Richter Udo Di Fabio hatte freilich schon am Vortag gefragt, ob es nicht ehrlicher wäre, einen europäischen Bundesstaat auszurufen. Vizepräsident Andreas Voßkuhle war noch etwas anderes aufgefallen: Wer Kommentare zum Europarecht durchforste, dem falle eins auf: Opposition kommt nicht vor. Dabei sei doch Opposition „konstituierend für Demokratie“. Der christlich-demokratische Europaabgeordnete Elmar Brok meinte dazu, da es keine Regierung gebe, gebe es auch keine Opposition.
Er fügte später an, wenn das Verfassungsgericht den Beschwerdeführern Recht geben sollte, wenn der Vertrag von Lissabon scheitern sollte, werde es für mindestens zehn Jahre keinen neuen Vertrag geben. Aus der Bundesregierung hieß es unmittelbar vorher, eine Ablehnung des Vertrages wäre „politisch wahnsinnig“ - wobei noch nicht klar ist, ob er nicht aus anderen Gründen scheitert. Völkerrechtliche Vorbehalte kann Deutschland in diesem Stadium nicht anbringen, so dass sich Karlsruher Vorgaben nach innen richten würden, die sicherstellen, dass Deutschland ein demokratischer Bundesstaat in der EU bleibt, und wann es das nicht mehr wäre; zum anderen kann sich Karlsruhe weiterhin seiner Kontrollbefugnisse versichern.
Reinhard Müller Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.
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